Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

OKTOBER 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 25 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, niemand freut sich über steigende Gebühren. Deshalb ist es mir wichtig, offen zu erklären, warum wir die Friedhofsgebühren im Markt Nittendorf zum 1. Januar 2027 anpassen müssen und wie die neuen Beträge zustande kommen. Die Gebühren wurden neu kalkuliert, weil wir als Kommune gesetzlich verpflichtet sind, die Gebühren unserer kostenrechnenden Einrichtungen regelmäßig zu überprüfen. Mit dieser Aufgabe haben wir den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) beauftragt. Die neue Friedhofsgebührensatzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die bisherigen Gebühren haben die tatsächlichen Kosten nicht mehr gedeckt Die Nachkalkulation der vergangenen Jahre zeigt deutlich, warum eine Anpassung notwendig geworden ist: In den Jahren 2022 bis 2024 lag der Kostendeckungsgrad unserer Bestattungseinrichtungen bei lediglich rund 57,9 Prozent. Dadurch entstand eine Unterdeckung von rund 107.000 Euro. Dafür gibt es nicht den einen Grund. Vielmehr kommen mehrere Entwicklungen zusammen. Die tatsächliche Zahl der Bestattungen lag unter den Annahmen der früheren Kalkulation. Gleichzeitig sind Personal- , Bauhof- und weitere laufende Kosten gestiegen. Auch die Verkürzung der Ruhefristen wirkt sich aus, weil Nutzungsrechte nach deren Ablauf teilweise nicht mehr verlängert werden. Hinzu kommt eine Entwicklung, die wir schon seit einigen Jahren beobachten: Die Bestattungskultur verändert sich. Klassische Erdgräber werden weniger nachgefragt, während Urnengräber, Urnenwände und Baumgräber zunehmend an Bedeutung gewinnen. Auch darauf müssen wir unsere Friedhöfe ausrichten. Wir haben in unsere Friedhöfe investiert Unsere Friedhöfe sollen gepflegte und würdevolle Orte des Gedenkens bleiben. Deshalb haben wir in den Jahren 2022 bis 2025 insgesamt rund 206.000 Euro investiert, beispielsweise in Urnenwände und Baumgräber, neue Wege, die Sanierung einer Stützmauer und weitere notwendige Infrastruktur. Diese Investitionen sind wichtig und kommen letztlich allen zugute, die unsere Friedhöfe als Orte des Trauerns und Innehaltens nutzen. Gleichzeitig fließen sie aber auch in die Kostenberechnung ein. Wir gehen bewusst nicht auf 100 Prozent Kostendeckung Bei der Festsetzung der neuen Gebühren war uns wichtig, einen vertretbaren Mittelweg zu finden. Deshalb wurden die neuen Gebührensätze bewusst nicht auf eine vollständige Kostendeckung von 100 Prozent, sondern auf rund 80 Prozent ausgelegt. Auch die rund 107.000 Euro Unterdeckung aus den Jahren 2022 bis 2024 werden nicht nachträglich auf die neuen Gebühren aufgeschlagen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen diese Altlast also nicht über die neue Kalkulation ausgleichen. Darüber hinaus trägt der Markt weiterhin Kosten selbst. Rund 39.000 Euro für das sogenannte öffentliche Grün werden beispielsweise nicht auf die Gebührenzahler umgelegt. Diese zusätzlich anfallenden Kosten trägt der Markt Nittendorf. Eine angemessene Kostendeckung ist aber auch aus einem weiteren Grund wichtig: Als Kommune können wir eine erhebliche Unterdeckung bei einer kostenrechnenden Einrichtung nicht dauerhaft hinnehmen. Das kann sich auch auf unsere finanzielle Leistungsfähigkeit und damit auf die Gewährung staatlicher Förderungen auswirken. Wir müssen deshalb darauf achten, unsere Einrichtungen zumindest in einem angemessenen Umfang kostendeckend zu betreiben. Was ändert sich konkret? Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die jährliche Grabnutzungsgebühr beispielsweise 60 Euro für ein Einzelgrab, 80 Euro für ein Familiengrab, 65 Euro für ein Urnenerdgrab und 64 Euro für ein Baumgrab. Eine Urnennische für bis zu zwei Urnen kostet künftig 115 Euro pro Jahr, eine Urnennische für bis zu vier Urnen 188 Euro. Die Leichenhausgebühr beträgt künftig 62 Euro je angefangenem Benutzungstag, die Bestattungsgebühr 134 Euro je Bestattung. Mir ist bewusst, dass insbesondere einige der Grabnutzungsgebühren deutlich steigen. Das möchte ich auch nicht kleinreden. Gerade deshalb halte ich es für wichtig, die Hintergründe transparent darzustellen. Unsere Friedhöfe sind besondere Orte, Orte des Abschieds, der Erinnerung und des persönlichen Gedenkens.Wir möchten sie auch in Zukunft in einem guten und würdevollen Zustand erhalten. Gleichzeitig müssen wir als Marktgemeinde verantwortungsvoll mit unseren Finanzen umgehen. Die Anpassung der Gebühren ist deshalb kein angenehmer, aber ein notwendiger Schritt. Ich hoffe, dass die ausführliche Erklärung dazu beiträgt, die Entscheidung und ihre Hintergründe nachvollziehbar zu machen. Wenn Sie noch Rückfragen haben oder weitere Details wissen wollen wenden Sie sich gerne an uns. Viele Grüße Ihr und Euer Johannes Bawidamann Erster Bürgermeister Warum die Friedhofsgebühren angepasst werden müssen

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