Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 03/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 23 aus gegebenem anlass möchten wir darauf hinweisen, größere Hunde auf der Wiese unterhalb der Hauptschule bitte anzuleinen, da diese eine Gefahr für die sich in Wenzenbach niedergelassenen Weißstörche darstellen. Die Störche sind dort oft auf der Futtersuche. natürlich gibt es viele Hundebesitzer, die hier ohnehin mit dem nötigen Fingerspitzengefühl agieren, wir bitten aber trotzdem auch nochmals in diesem amtsblatt um ein möglichst hohes Maß an Sorgsamkeit. Wir sind zuversichtlich, dass mit der entsprechenden gegenseitigen rücksichtnahme Hundebesitzer, Vierbeiner und die Störche gut miteinander auskommen werden. Vielen Dank. Ihr ordnungsamt FotoS: BaUHoF, PIxaBay Achtgeben auf den Storch! es kommt oftmals zu Konflikten zwischen Spaziergängern, Wanderern, Joggern und radfahrern, wenn diese auf Feld- oder Waldwegen nicht angeleinten Hunden begegnen. aktuell gibt es vermehrt Beschwerden über nicht angeleinte umherlaufende Hunde im Gemeindegebiet Wenzenbach. es wird in diesem zusammenhang darauf hingewiesen, dass tiere so zu halten und zu beaufsichtigen sind, dass niemand belästigt oder gefährdet wird. Dies gilt besonders auch für große Hunde und Kampfhunde. ausreden wie „mein Hund will doch nur spielen“ oder „der tut niemandem was“ sind hier fehl am Platz. ein nicht angeleinter Hund muss kontrollierbar sein und auf zuruf sofort kommen. Ist dies nicht der Fall und der Hund belästigt oder gefährdet jemanden, kann anzeige erstattet und der Hundehalter mit einem Bußgeld belegt werden. außerdem sind weitere Maßnahmen wie Leinenzwang oder Maulkorbpflicht für einzelne Hunde möglich. Im Innenbereich gilt in unserer Gemeinde Leinenpflicht für große Hunde und Kampfhunde. Dies bedeutet, dass diese Hunde auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der kurzen Leine zu nehmen sind. Die Verordnung über die anleinpflicht von großen Hunden und Kampfhunden finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach. ansonsten dürfen Hunde ohne Begleitung einer Person, die durch zuruf auf den Hund einwirken kann, nicht frei umherlaufen. Wir bitten um Beachtung. Ihr ordnungsamt Foto: PIxaBay Leinenpflicht im Gemeindegebiet der Gemeinde Wenzenbach Amtsblatt an alle Haushalte Oktober 2019 Herbstlicher Blick auf Wenzenbach November 2019 Pentlinger Mitteilungsblatt Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Pentling Eingangstor zur Altstadt von Corciano FOTO: JOSEF EDER Bekanntmachungsorgan der Marktgemeinde Mitteilungsblatt des Marktes November 2019 ▼aNZEiGE Pollenrieder Kircherl Foto: alEx NiEBlER Alle Ausgaben als ePaper und zum Download: www.das-amtliche.info OnlineLeser?

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