37 Pentlinger Mitteilungsblatt ausgabe 04/2026 Aus dem lAndkreis Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Der Landkreis Regensburg bereitet sich intensiv auf diese Aufgabe vor. Bereits heute nehmen mehr als die Hälfte aller Grundschulkinder im Landkreis ein Ganztagsangebot wahr. Verwaltung, Schulen und Regierung der Oberpfalz arbeiten eng zusammen, um den weiteren Ausbau bedarfsgerecht und verlässlich umzusetzen. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) wird ab September 2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe trägt der Landkreis Regensburg die Gesamt- und Planungsverantwortung für die Umsetzung gemäß §§ 79 und 80 SGB VIII. Um den Ausbau koordiniert voranzubringen, tagte Anfang März erneut die Steuerungsgruppe zum Ganztagsausbau. In diesem Gremium arbeiten Vertreterinnen und Vertreter des Kreisjugendamts, des Schulamts, des Bildungsmanagements sowie der Regierung der Oberpfalz eng zusammen. Ziel ist eine bestmögliche Abstimmung zwischen Jugendhilfe, Schulen und staatlicher Schulaufsicht. Landrätin Tanja Schweiger betont: „Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ist ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Unser Ziel ist es, gemeinsammit Schulen, Gemeinden und Trägern verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote für alle Familien im Landkreis zu schaffen. Allerdings dürfen die Kommunen dabei finanziell nicht allein gelassen werden.“ Zum Stichtag 1. Oktober 2025 besuchten 8.293 Schülerinnen und Schüler die Grundschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis Regensburg. Zusätzlich gehen Kinder aus dem Landkreis auch in Schulen im Stadtgebiet Regensburg oder in benachbarten Landkreisen. Von den 8.293 Grundschulkindern werden derzeit 4.980 Kinder in einem Ganztagsangebot betreut. Die Betreuungsformen verteilen sich wie folgt: Offene Ganztagsschule (OGTS): 2.271 Kinder (46 Pro- n zent aller betreuten Kinder), davon 1.704 Kinder in 123 Kurzgruppen (bis 14 Uhr) und 567 Kinder in 39 Langgruppen (bis 16 Uhr). Die OGTS ist damit die am stärksten genutzte Betreuungsform im Landkreis. Mittagsbetreuung: 1.313 Kinder (26 Prozent), aufgeteilt n in 69 Kurzgruppen und 25 Langgruppen. Horte: 1.117 Kinder (22 Prozent) in 22 Einrichtungen. n Gebundener Ganztag: 279 Kinder (6 Prozent) in 15 n Ganztagsklassen. Ergänzend besteht eine Stütz- und Förderklasse mit acht Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen eines Ganztagskonzepts betreut werden. Ein wichtiger Bestandteil des künftigen Rechtsanspruchs ist auch die Ferienbetreuung. Um den aktuellen Stand zu erheben, führte die Jugendhilfeplanung im Januar 2026 eine landkreisweite Bestandserhebung durch. Dazu wurden Fragebögen an Gemeinden, Märkte, Städte und freie Träger versandt. Zwar stehen noch einzelne Rückmeldungen aus, dennoch zeichnet sich bereits ein klares Bild ab: Die Mehrheit der Gemeinden wünscht sich Kooperationen oder Zusammenschlüsse mit anderen Kommunen oder Trägern, um tragfähige Ferienangebote aufzubauen. Teilweise bestehen bereits Angebote oder Kooperationen, diese erfüllen jedoch noch nicht vollständig die Anforderungen des künftigen Rechtsanspruchs. Um die Kommunen weiter zu unterstützen, plant das Landratsamt Regensburg imMai 2026 eine Informationsveranstaltung für Gemeinden. Ganztagsbetreuung im Landkreis: Vorbereitungen für Rechtsanspruch laufen planmäßig anzeige Wichtiger Termin für Eltern Für das Schuljahr 2026/27, in dem der Rechtsanspruch erstmals greift, müssen Eltern ihren individuellen Betreuungsbedarf bis spätestens 30. April 2026 bei ihrer Gemeinde als Sachaufwandsträger anmelden. Nach derzeitigem Stand kann festgehalten werden, dass für die Erstklässlerinnen und Erstklässler im Schuljahr 2026/27 ein Betreuungsangebot zur Verfügung stehen wird. anzeige
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=