Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING APRIL 2024 22 Immer häufiger wird Müll in unserem Gemeindegebiet innerhalb der Wohngebiete, inWäldern oder auf abgelegenenWegen illegal abgelegt. Wilde Müllablagerungen sind nicht nur verboten, sondern sind für alle ein großes Ärgernis und schaden der Umwelt. Das Ablagern von Abfällen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Was können Sie tun, wenn Sie wilde Müllablagerungen entdecken? Bei abgelagerten Abfällen auf öffentlichen Flächen sind die Kommunen zuständig. Bitte wenden Sie sich hier an die Gemeindeverwaltung (Tel. 0941-92082-0, info@pentling.de) , falls Sie eine unerlaubte Ablagerung melden möchten. Diese kümmert sich dann um die Entsorgung der Abfälle. Alternativ können Sie wilde Müllablagerungen auch dem Landratsamt Regensburg, Sachgebiet Abfallrecht, melden. Auf privaten Grundstücken muss sich der Grundstückseigentümer selbst um die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle, einschließlich der Kosten, kümmern. Die Gemeindeverwaltung bringt unerlaubte Abfallablagerungen zur Anzeige, das Bußgeldverfahren wird vom Landratsamt durchgeführt. Die illegale Entsorgung von gefährlichenAbfällen wie z.B.Altöl, Säuren, Batterien, Elektroaltgeräten etc., bei denen die Gefahr besteht, dass sie nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden verunreinigen oder sonst nachteilig verändern, stellt einen Straftatbestand dar und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Gartenabfälle wie Äste, Gras- und Heckenschnitt etc. gehören nicht in Wald und Flur, da Wald- und Grünflächen eigene kleine Ökosysteme bilden. Sobald zusätzliche Faktoren eingebracht werden, wie zum Beispiel Nährstoffe, Mikroorganismen oder nichteinheimische Pflanzenteile, kann das Ökosystem auf lange Sicht geschädigt oder gar zerstört werden. SchonWurzelreste, Zwiebeln, Knollen oder Samen nichteinheimischer konkurrenzstarker Gartenpflanzen können austreiben und unsere einheimischen Pflanzen verdrängen. Wildes Ablagern von Abfällen muss nicht sein! Viele Abfälle können Sie kostenlos an Ihrem Wertstoffhof abgeben. Zusätzlich finden Sie mit diesem Abfall-ABC für sehr viele Dinge den direktenWeg zur richtigen Entsorgungsstelle. www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/abfallratgeber/abfall-abc Illegale Müllablagerung wird strafrechtlich verfolgt Der Gemeinderat beschließt die im Entwurf vorliegende 2. Änderung zu den Richtlinien zur Förderung der Vereine und Organisationen in der Gemeinde Pentling. Bauantrag für die Sanierung und Erweiterung des Einfamilienhauses in der Erlenstraße 35, Fl.Nr. 271/51 Gem. Pentling Der Gemeinderat beschäftigte sich bereits am 16.11.2023 mit einer isolierten Befreiung bzgl. einer Stellplatzüberdachung in der Erlenstr. 35. Nun wurde ein Bauantrag für die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes eingereicht für welches der Bauherr nun eine Vielzahl an Befreiungen beantragt. Es soll ein Anbau errichtet werden wel-  cher zum Hauptgebäude nicht nur untergeordnet ist. Das Dach des Anbaus soll ein Mansard-  dach erhalten und kein Satteldach Das Dachgeschoss soll ausgebaut wer-  den. Nach Bebauungsplan ist dies nicht zulässig Die Firstrichtung des Bestandshauses ist  entgegen der festgesetzten Firstrichtung Die Bauantragsunterlagen wurden dem Gemeinderat zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses mit Dachgeschossausbau zu einer weiteren Wohneinheit, Ahornstr. 19, Fl.Nr. 271/34 Für die Ahornstr. 19 liegt ein Bauantrag zur Aufstockung des bestehendenWohnhauses vor. Das Dachgeschoss soll zu einer zweiten Wohneinheit ausgebaut und Dachgauben eingefügt werden. Folgende Befreiungen werden beantragt: Dachneigung eines Gebäudeteils 30  Grad - zulässig Dachneigung 20-28 Grad Dacheindeckung anthrazit - zulässig rot  oder rostbraun Dachgeschossausbau mit Errichtung  Schleppgauben - zulässig sind keine Dachgeschossausbauten Dachüberstände trauf- und ortgangsei-  tig bis 50cm - zulässig Traufe max. 40cm und Ortgang 20cm Kniestockaufstockung auf 1.14m bzw.  1.355m - zulässig Kniestock max. 30cm Wandhöhe traufseitig 3.99m bzw.  4.205m - zulässig Wandhöhe max. 3.50m Überschreitung der Baugrenze  Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Brandschutzplanung für Bauhof, Inge-  nieurbüro Steinhofer 19.040,00 €. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Der Gemeinderat hat in seiner letzten  Sitzung den Auftrag für Planungsleistungen zur Straßenbaumaßnahme Igelbergweg-Sängerweg vergeben. Das Ingenieurbüro Altmann, Neutraubling wird mit der Maßnahme beauftragt (Honorarzone II, Mindestsatz). Bekanntgabe von Bauvorhaben keine  Information zu aktuellen Themen Obdachlosenunterbringung bei Famili-  ennachzug. Aktuell schlägt ein Fall auf. Staatsstraße zw. Poign und Weillohe  wird 2024 saniert. Es erfolgt eine Vollsperrung. Sachstand A93 Sanierung Mittelstreifen  2024 Sanierung Ziegelackerweg / Ziegelweg Im Bauvorhaben Ziegelackerwerg / Ziegelweg wurden die Arbeiten im März wiederaufgenommen. Zunächst wurden die Schäden am Kanal behoben. In Kürze werden die Arbeiten an der Einmündung Ziegelweg / Rotsäulenweg beginnen, welche auch zu einer Vollsperrung des Ziegelweges führen werden.

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