NOVEMBER 2024 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 19 Vorstellung der Projekte in der Kerl eG Die Gemeinde Pentling hat mit Beschluss vom 30.03.2023 die Erhöhung der Genossenschaftsanteile bei der KERL eG erhöht. Der Genossenschaftsanteil beträgt, bei den eingezahlten 64.000 €, 3,43%. Zur Sitzung wurde nun der Geschäftsführer der KERL eG, Herr Köckritz geladen. Dieser gibt dem Gemeinderat einen Überblick über den Stand der geplanten Projekte. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Erlass einer Nutzungsordnung für die Liegenschaften Mehrzweckgebäude Pentling, Bürgersaal im Rathaus und Gemeinderaum Hohengebraching Die Verwaltung hat für die Räumlichkeiten Mehrzweckgebäude Pentling, Bürgersaal im Rathaus und Gemeinderaum in Hohengebraching Nutzungsrichtlinien ausgearbeitet und dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Die Regelungen sollen einen einheitlichen Rahmen für die Inanspruchnahme dieser gemeindlichen Einrichtung geben. Der Gemeinderat kam darüber ein, dass 6 Monate vor einer Kommunalwahl keine parteipolitischen Veranstaltungen zugelassen werden sollen. Ferner soll für den Garten des Mehrzweckgebäudes derselbe Nutzungszweck wie beim Bürgersaal bestehen. Grundsteuerreform; Erlass einer Hebesatzsatzung für die Realsteuern der Gemeinde Pentling Ab 01.01.2025 tritt die Grundsteuerreform in Kraft. Hierfür müssen die Hebesätze der Grundsteuer neu beschlossen werden. Der Entwurf für die Hebesatzsatzung wurde allen Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Zum aktuellen Stand (09.10.2024) sind ca. 96 Prozent der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer B und ca. 83 % der Grundsteuermessbeträge für die Grundsteuer A vom Finanzamt errechnet worden. Grundsteuer B (Gesamteinnahmen 2023: 760.054,11 €) 2.557 Fälle verbeschieden, 105 ausstehend Messbetrag bisher: 235.022,96 € -> x 310 % = 728.571,18 € Messbetrag neu: 235.181,12 € -> x 310 % = 729.061,47 € Mehreinnahmen von rund 0,067 % Umgerechnet auf die Gesamteinnahmen aus dem Jahr 2023 würden sich Mehreinnahmen in Höhe von rund 510 € aus der Grundsteuer B ergeben. Grundsteuer A (Gesamteinnahmen 2023: 48.801 €) 266 Fälle verbeschieden, 53 ausstehend Messbetrag bisher: 13.520,14 € -> x 310% = 41.912,43 € Messbetrag neu: 10.163,26 € -> x 310 % = 31.506,11 € Mindereinnahmen von rund 24,83 % Umgerechnet auf die Gesamteinnahmen aus dem Jahr 2023 würden sich rund 12.117 € weniger Einnahmen aus der Grundsteuer A ergeben. Um mindestens eine Aufkommensneutralität der Einnahmen zu erreichen, müsste auf Grundlage der aktuellen Daten der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 420 % erhöht werden, der Hebesatz für die Grundsteuer B könnte bei 310 % belassen werden. Da sich die Datenlage bis 01.01.2025 aber noch verändern wird, könnte man die bisherigen Hebesätze vorerst beibehalten. Nachdem die tatsächlichen Minder- oder Mehreinnahmen in 2025 festgestellt werden, soll für das HHJ 2026 entsprechend nachjustiert werden, so dass mindestens die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer wie im Jahr 2023 erreicht werden. Eventuelle Mindereinnahmen im Jahr 2025 müssten bei dieser Vorgehensweise allerdings in Kauf genommen werden. Nach aktueller Datengrundlage müsste zur Erreichung der Aufkommensneutralität eine Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes für die Grundsteuer A erfolgen, der Hebesatz für die Grundsteuer B könnte auf dem aktuellen Stand belassen werden. Da sich die Datenlage aber noch regelmäßig ändert, sollen beide Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 bei 310 % belassen werden. Nachdem die tatsächlichen Mehr- oder Mindereinnahmen im Jahr 2025 festgestellt werden, sollen die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für 2026 so angepasst werden, dass mindestens eineAufkommensneutralität zu den Einnahmen aus dem Jahr 2023 hergestellt wird. Eventuelle Mindereinnahmen im Jahr 2025 werden in Kauf genommen. Die Hebesatzsatzung wird wie folgt beschlossen: SATZUNG ÜBER DIE FESTSETZUNG DER HEBESÄTZE BEI DEN REALSTEUERN DER GEMEINDE PENTLING (HEBESATZSATZUNG) Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 ((GVBl. S 796), zuletzt geändert durch die §§ 2, 3 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385, 586)) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 ((GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch § 12 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 385)) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 ((BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294)) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 ((GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128)) und §16 Gewerbesteuergesetz (GewStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2022 ((BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108)), erlässt die Gemeinde Pentling folgende Satzung: § 1 HEBESÄTZE Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. Gewerbesteuer 380 v. H. § 2 IN-KRAFT-TRETEN Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Haushalt 2025, Festlegung des Investitionsprogramms 2025 bis 2028 Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Entwurf des Bau- und Investitionsprogrammes 2025-2028 haben alle Gemeinderatsmitglieder mit der Sitzungseinladung erhalten. Der ergänzte Entwurf liegt außerdem dieser Niederschrift als Anlage bei. Die einzelnen Punkte wurden zum Teil ausgiebig diskutiert. Unter Planungen wurden mittelfristig anstehende Baumaßnahmen aufgenommen, die jetzt ohne Zeitdruck detailliert geplant werden können und je nach Dringlichkeit verwirklicht werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Bau- und Investitionsprogramms 2025-2028 den Haushaltsentwurf für das kommende Jahr aufzustellen. Bekanntgabe von Auftragsvergaben keine Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Die Gemeinde Pentling bietet seit 01.10.2021 ihren Bürgern ein Lastenfahrrad im Sharing zur Verfügung. Hierzu hat die Gemeinde einen Vertrag mit der Feinen Räder GmbH Regensburg geschlossen, welcher zum 30.09.2024 ausläuft. » Gemeinderatssitzung vom 10. Oktober 2024
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