AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING OKTOBER 2026 16 Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses im Mühlweg Fl.Nr. 5/5 Gem. Großberg Im April 2026 ging bei der Gemeinde ein Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses im Mühlweg, Fl.Nr. 5/5 Gem. Großberg ein. Die Verwaltung erteilte das gemeindliche Einvernehmen damals mit folgender Begründung nicht: „Das Grundstück liegt zwar an einer öffentlichen Straße. Die Straße ist jedoch äußerst schmal und die örtlichen Gegebenheiten lassen ein sicheres ausfahren von den Stellplätzen nicht zu. Ferner wird die Stellplatzsatzung nicht erfüllt. Vor Garagen ist ein Stauraum von 3 m einzuhalten, dies ist hier nicht der Fall. Ferner fügt es sich nicht ein. Jedes Gebäude in der Straße wurde mit gewissen Abstand zum öffentlichen Grund errichtet. Hier soll das Hauptgebäude direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt werden.“ Der Bauherr hat nun den Plan überarbeitet und das Gebäude von der Grundstücksgrenze abgerückt. Er benötigt trotzdem eine Befreiung von der Stellplatzsatzung. Vor Garagen müsste ein Abstand zum öffentlichen Grund (Straße) von 3m eingehalten werden. DiesenAbstand unterschreitet er um 0,24m0,92m. Zwischen Grundstücksgrenze und der Asphaltschicht der Straße ist ein Schotterstreifen bzw. Grünstreifen. Da der Mühlweg sehr eng ist, dient dies u.a. als Ausweichmöglichkeit. Im Übrigen wird auf die Pläne verwiesen. Das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiung von der Stellplatzsatzung wird erteilt, sofern eine genehmigungsfähige Entwässerungsplanung vorgelegt wird. Wahl eines Ortssprechers für Neudorf und Poign In Gemeindeteilen, die am 18. Januar 1952 noch selbständige Gemeinden waren und die im Gemeinderat nicht vertreten sind, hat auf Antrag eines Drittels der dort ansässigen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister eine Ortsversammlung einzuberufen, die aus ihrer Mitte in geheimer Wahl eine Ortssprecherin oder einen Ortssprecher wählt. Ein Antrag ist nicht erforderlich, falls der Gemeinderat die Wahl einer Ortssprecherin oder eines Ortssprechers beschließt oder durch Satzung bestimmt. (Art. 60a GO) Ein Antrag aus der Bürgerschaft liegt nicht vor, eine Satzung auch nicht. Insofern ist ein Gemeinderatsbeschluss für die Wahl eines Ortssprechers erforderlich. Für die früheren selbständigen Gemeinden Neudorf und Poign haben sich bereits Kandidaten bereit erklärt. In den Bürgerversammlungen am 22.09.2026 (Neudorf) und am 24.09.2026 (Poign) soll deshalb eine Wahl stattfinden. Der Gemeinderat beschließt gemäßArt. 60a Abs. 1 Satz 2 GO, dass ein Ortssprecher für Neudorf und Poign gewählt werden soll. Vorstellung der Jahresrechnung 2025 mit Auftrag zur Rechnungsprüfung Dem Gemeinderat wurden der Bericht und das Ergebnis der Jahresrechnung 2025 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 18.092.328,12 €, der Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 5.125.191,23 €, ab. Im Haushaltsplan 2025 wurde mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.264.600 € kalkuliert. Aufgrund Mehreinnahmen imVerwaltungshaushalt, unter anderem bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer, sowie Minderausgaben bei den Unterhaltskosten, Personalausgaben und Geschäftsausgaben, konnte dem Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 3.447.937,45 € zugeführt werden. Im Vermögenshaushalt sind Minderausgaben zu verzeichnen, da die Haushaltsmittel für die Beschaffungen und Baumaßnahmen nicht alle wie geplant abgerufen wurden. Nach Abzug der Ausgaben imVermögenshaushalt und dem Übertrag der benötigten Haushaltsreste auf das Haushaltsjahr 2026, konnten 530.516,31 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, im Haushaltsplan war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 2.481.300 € eingeplant. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2025 gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen (Art. 103 GO). ImAnschluss hat der Gemeinderat die Jahresrechnung gem.Art. 102Abs. 3 GO festzustellen. Kindergartengebührensatzung; Auswirkung der Änderungen im BayKiBiG auf die Finanzierung der Kindergärten Das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) tritt am 01. Januar 2027 in Kraft. Die Bezuschussung der Elternbeiträge mit 100 € pro Kind und Monat, die derzeit vom Freistaat Bayern übernommen wurde, fällt weg. Über den Qualitätsbonus soll das Geld nun allen Einrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) gleichermaßen zufließen. Dies kann/wird zur Verschiebung von Mitteln weg vom Kindergarten zu Krippen und Horten führen. Daher ist eine Überprüfung der Kindergartengebühren notwendig. Die voraussichtliche Entwicklung der staatlichen Förderung wurde vorgestellt und verschiedene Varianten der Gebührenanpassung diskutiert. Eine Entscheidung darüber, wie die Gebühren aufgrund der Änderung des BayKiBiG zum 01.01.2027 tatsächlich angepasst werden, wird in einer der nächsten Sitzungen getroffen. Sofern eine Änderung der Kindergartengebühren erfolgt, muss auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Pentling dementsprechend angepasst werden. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Die Verwaltung vergab an die Fa. Ge- rüstbau Obermeier GmbH den Auftrag für Gerüstarbeiten für den Neubau des Bauhofes zu 23.790,47 €. Erwerb einer Heimatapp der Fa. Inixme- dia Kosten für 3 Jahre rd. 13.000 €. Für die Grundschule Großberg wurde ein neues Laser-Multifunktionsgerät (Drucker/Kopierer/Scanner) inkl. Wartungsvertrag für 60 Monate bei der Firma Offits GmbH erworben. Gesamtkosten: 13.209 €. Bekanntgabe von freigegebenen Beschlüssen Auftragsvergabe der Jahresbestellung von Ausstattungsgegenständen für die Feuerwehren der Gemeinde Pentling an verschiedene Firmen: 57.550 €. Auftragsvergabe der Zimmerer-, Dach- und Spenglerarbeiten für den Hallenteil der Baumaßnahme Neubau Bauhof zu 111.655,02 € an die Fa. Haller Zimmerei Holzbau GmbH aus Plenting. Auftragsvergabe der Holzbauwände für den Verwaltungstrakt der Baumaßnahme Neubau Bauhof zu 85.318,41 € an die Fa. Haller Zimmerei Holzbau GmbH aus Plenting. Auftragsvergabe der Dachabdichtungs-, Gründach- und Spenglerarbeiten für den Verwaltungstraktes der Baumaßnahme Neubau Bauhof zu 140.965,38 € an die Fa. DI Dach- und Isolierbau GmbH aus Regensburg. Auftragsvergabe für Fenster, Metalltü- ren und Raffstores der Baumaßnahme Neubau Bauhof zu 144.311,30 € an die Fa. Metallbau Schißlbauer aus Schwandorf. Auftragsvergabe für die Rolltore der Halle der Baumaßnahme Neubau Bauhof zu 93.154,32 € an die Fa. Zitzmann Baufachzentrum GmbH aus Cham. Bekanntgabe von Bauvorhaben Verlängerung einer Baugenehmigung zum Bau eines Einfamilienhauses in Seedorf Fl.Nr. 253/1 Gem. Poign. Gemeinderatssitzung vom 17. September 2026
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