Mitteilungsblatt des Marktes Nittendorf

OKTOBER 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DES MARKTES NITTENDORF 23 Der Antragsteller beantragt eine Befreiung vom Bebauungsplan „Am Bauernfeld II 1. Änderung“ zum Aufstellen einer Pergola mit 18 m² Fläche außerhalb des Baufensters. Gemäß Bebaungsplan wäre eine Pergola mit einer Größe von 12 m² zulässig. Auf dem Nachbargrundstück „Am Heppfeld 8“ wurde ebenfalls einer Pergola in ähnlicher Größe eine Befreiung erteilt. BESCHLUSS: Dem Antrag auf isolierte Befreiung auf Aufstellen einer freistehenden, offenen Pergola auf der Terrasse außerhalb des Baufensters auf dem Grundstück Am Heppfeld 6 in 93152 Nittendorf - Schönhofen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Trägerschaft der Kindergärten Nittendorf und Undorf- geplanter Trägerwechsel Die Caritas beantragt die Übernahme der Trägerschaft der Kindergärten Undorf und Nittendorf (St. Katharina). Der Wechsel soll zum 01.01.2027 stattfinden. Die Zustimmung der Gemeinde ist notwendig, weil mit dem Träger eine Defizitvereinbarung abzuschließen ist. BESCHLUSS: Der Marktrat stimmt zu, dass die Kindergärten St. Katharina und St. Josef zum 01.01.2027 einen Trägerwechsel zur „Caritas“ vollziehen. Die Verwaltung wird beauftragt die Defizitvereinbarung in Abstimmung mit der Caritas auszuarbeiten und dem Marktrat zum Beschluss vorzulegen. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Benennung der Ferienausschussmitglieder Der Ferienausschuss tagt imAugust, sollten dringende Sachen beschlossen werden müssen, und setzt sich wie folgt zusammen: CSU: Ordentliches Mitglied Valerie Standfest Katharina Schmaus Dr. Gerhard Bawidamann Dr. Roland Rischbeck Jürgen Wolfseher GRÜNE: Ordentliches Mitglied Dr. Wolfgang Sieber Iris Tölzer-Murr FREIE WÄHLER/FW-UWG: Ordentliches Mitglied Bettina Arnold Reinhold Kellner Benedikt Mehringer Ulrich Greth SPD: Ordentliches Mitglied Simon Kotschate Den Vorsitz hat Erster Bürgermeister Johannes Bawidamann. Zur Kenntnis genommen Wahl eines Ortssprechers für den Ortsteil Haugenried / Irgertshofen Aus den Ortsteilen Haugenried /Irgertshofen gibt es keine Vertretung im Marktrat. Deshalb besteht die Möglichkeit einen Ortssprecher zu wählen: Nachdem bis dato noch keine Unterschriften vorliegen, soll der Marktrat die Durchführung einer Wahl beschließen. Als Tag wird der 05.11.2026, 19 Uhr im Feuerwehrhaus Haugenried vorgeschlagen. Vorab muss eine Bekanntmachung stattfinden und eine weitergehende Info, dass die Bewohner der Ortsteile an der Wahl teilnehmen. BESCHLUSS: Der Marktrat beschließt, für die Ortsteile Haugenried mit Irgertshofen eine Ortssprecherwahl durchzuführen. Diese soll am 05.11.2026, 19 Uhr im Haugenrieder Feuerwehrhaus stattfinden. Einstimmig beschlossen Ja 20 Nein 0 Anwesend 20 Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Domspatzenstraße 7a in 93152 NittendorfEtterzhausen mit der Flurnummer 184/32 in der Gemarkung Etterzhausen Nachbarunterschriften sind laut Bauantragsformular vollständig vorhanden. Die Nachbarn teilten allerdings mit, dass keine Zustimmung erfolgte. Stellplätze sind ausreichend vorhanden. Der Bauherr beantragt zudem eine Befreiung von den Baugrenzen vom Bebauungsplan „Domspatzenstraße II 2. Änderung“ und begründet diese wie folgt: Überschreitung der Baugrenzen zur Erstellung eines Einfamilienhauses mit Garage „Durch die geplante Nachverdichtung wird der politischen Forderung nach mehr Wohnraum Folge geleistet. Aus unserer Sicht spricht nichts gegen die Befreiung, da im Bebauungsplangebiet keine Gründe gegen eine Nachverdichtung sprechen und bereits mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes eine solche stattfand. Aufgrund des vorher genannten Sachverhaltes bitten wir um eine Befreiung hinsichtlich der Einhaltung der Baugrenzen des Bebauungsplans.“ Das Bauvorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Domspatzenstraße, Etterzhausen II im Bereich der Fl.Nr. 184/5, 2. Änderung“ Das Ursprungs- Grundstück war damals mit einem Gebäude bebaut. Mit der 1. Änderung wurden 4 Häuser eingeplant. Danach beantragten die Eigentümer mit dem Planer eine Änderung auf 6 Gebäude. Dies wurde mit Beschluss vom 19.04.2011 abgelehnt. Daraufhin wurden 5 Gebäude beantragt, was zu einer Zustimmung des Marktrates führte und in der 2. Änderung rechtskräftig wurde. Das nun beantragte „6. Gebäude“ widerspricht somit demWillen des damaligen Beschlusses. Eine Überprüfung der damals vertraglich festgesetzten Schaffung von Ausgleichsflächen (rund 2.000 m²) wurde durch die Verwaltung durchgeführt. Die Verantwortlichen wurden aufgefordert der Schaffung und Umsetzung nachzukommen. Die Ausführung ist derzeit in Gange. Am 20.10.2023 fand eine Ortseinsicht des Marktrates an dem obengenannten Grundstück statt. Anschließend wurde dem Bauantrag auf der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschusses am 07.11.2023 einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Markt wird nun durch das Landratsamt erneut beteiligt, weil eine Entscheidung über die Zustimmung nach §36a BauGB notwendig ist. Der Markt kann für die Schaffung von zusätzlichen Wohneinheiten eine Zustimmung gemäß § 36a BauGB zur Überschreitung des zulässigen Maßes nach § 34 BauGB erteilen. Mit dem Neubau des Hauses wird zusätzlicher Wohnraum geschaffen, sodass die Voraussetzung für die Anwendung des § 246e BauGB vorliegt. Für das Vorhaben ist demnach eine Zustimmung zur Anwendung des §246e BauGB („Bau-Turbo“) erforderlich. BESCHLUSS: Dem Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Domspatzenstraße 7a in 93152 Nittendorf-Etterzhausen wird die gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB (Bau-Turbo) erteilt. Ver- und Entsorgungsleitungen, Bordsteinabsenkungen und das Versetzen von Straßenlampen gehen zu Lasten des Antragstellers. Pro Wohneinheit sind zwei Stellplätze zu errichten, bei Einliegerwohnungen 1 Stellplatz bei < 40 m² und bei > 40 m² 2 Stellplätze. Einstimmig abgelehnt Ja 0 Nein 19 Anwesend 19 Auszug aus der Marktratssitzung vom 30.07.2026

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