Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 01/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 DEr ZWEckvErBAnD Zur WASSErvErSorGunG -WEnZEnBAchEr GruppE- InFormIErt: Schreiben des Landratsamtes regensburg vom 18.12.2025 zur neufestsetzung des Wasserschutzgebiets für die Brunnen I und II Wenzenbach (Landkreis regensburg) für die öffentliche Wasserversorgung des Zweckverbandes zurWasserversorgung derWenzenbacher Gruppe Sehr geehrter Herr Dr. Ebneth, sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Schreiben vom 13.08.2021 Unterlagen zur Neufestsetzung derWasserschutzgebietsverordnung für Ihre Brunnen eingereicht. Anbei erhalten Sie die Verordnung vom 09.12.2025 mit der Bitte umKenntnisnahme und Beachtung. Sie tritt am 20.12.2025 in Kraft und ersetzt dann die bestehende Wasserschutzgebietsverordnung von 1974. Die Bekanntmachung erfolgte imAmtsblatt des Landkreises Regensburg Nr. 50/2025, dieses ist unter https://www.landkreis-regensburg.de/Landratsamt/Amtsblatt/ abrufbar. Bei Erfüllung der Überwachungspflichten aus der EÜV und der Auflagen aus der Bewilligung vom 28.06.2005 (Nr.1.2.11) ist ab Inkrafttreten die neue Wasserschutzgebietsverordnung zugrunde zu legen. Wir bitten um Kennzeichnung des neuen Wasserschutzgebietes nach § 2 Abs. 4 der Verordnung. Interessierten ist die Einsichtnahme in die Verordnung zu ermöglichen (§ 2 Abs. 2 Satz 2). Die erfolgte Neuausweisung des Wasserschutzgebietes stellt eine Risikomanagementmaßnahme i.S.d. § 15 TrinkwEGV (Trinkwassereinzugsgebietsverordnung) dar. Mit freundlichen Grüßen Benno Neuner Regierungsinspektor Gemäß dieserVerordnung umfasst dasWasserschutzgebiet nun eine Fläche von rund 830 Hektar. Seit Langem war erkennbar, dass das bisherige Ausmaß von rund 150 Hektar bei Weitem zu klein bemessen war. Vor etwa zehn Jahren konnten durch Bohrungen die Hauptflussrichtungen des Wassers zu den beiden Brunnen genauer aufgezeigt werden. Ende 2020 beschloss die neu zusammengesetzte Verbandsversammlung konkreteMaßnahmen. Ein Fachbürowurde mit der Ausarbeitung eines Antrags zur Neufestsetzung, d.h. Erweiterung, des Wasserschutzgebietes, beauftragt. ImAugust 2021 wurde dieserAntrag beim Landratsamt zur Genehmigung eingereicht. Nach Anhörungen, Fachdiskussionen, Abwägungen und auch nach Zurücknahme und Zurückweisung von Einsprüchen wurde dem Antrag stattgegeben und mit Wirkung vom 20. Dezember 2025 die einschlägige Verordnung erlassen. Das vorhandene umfangreiche Datenmaterial konnte erfreulicherweise für das von der EU allen Wasserversorgern auferlegte Verfahren zur Festlegung der Trinkwassereinzugsgebiete verwendet werden. Der Wenzenbacher Zweckverband konnte deshalb als eine von wenigen Organisationen im vergangenen November die erforderlichen Unterlagen frist- und formgerecht einreichen. Seine Ausarbeitungen dienen als Beispiel in diesem Verfahren. Die Verordnung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Kürner Str. 60, 93173Wenzenbach, zu den Geschäftszeiten eingesehen werden und ist auch auf der Homepage unter www.zvw-wenzenbach.de/Über uns/Wasserschutzgebietsverordnung veröffentlicht. Dr. Rudolf Ebneth Zweckverbandsvorsitzender Wasserzählerwechsel Ab dem 01.02.2026 werden von unseren Mitarbeitern der Technikabteilung wieder analoge Wasserzähler gegen elektronische ausgetauscht. Unsere Mitarbeiter können sich ausweisen. Es erfolgt vorab keine Benachrichtigung an die entsprechenden Hauseigentümer. Wer bereits oder künftig einen elektronischen Funkwasserzähler verbaut hat, bekommt am Jahresende keine Wasserablesekarte mehr zugesandt. Thomas Jobst Geschäftsleiter

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