Öffentliche mitteilungen Ausgabe 12/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 AMTLICHE BEKANNTMACHuNG Ab Januar höhere Gebühren beimWasserzweckverband Die Wasserver- und die Abwasserentsorgung muss kostendeckend geregelt sein. Deshalb lässt derWasserzweckverband Wenzenbacher Gruppe alle drei Jahre durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) ermitteln, ob die Gebührensätze (Grundgebühr, Verbrauchsgebühr/Wasserpreis) zur Finanzierung der erforderlichen Ausgaben ausreichen. Die aktuelle Kalkulationsperiode läuft Ende 2024 aus. Deshalb hat der BKPV eine Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2025 bis 2027 erarbeitet. Eine entscheidende Rolle spielen die enorm gestiegenen Kosten für Energie, Material und Personal. Dabei müssen die Defizite, die schon imvergangenen und in diesem Jahr im Zweckverbandshaushalt entstanden sind, in den nächsten Jahren ausgeglichen werden.Wegen einer geringeren Bautätigkeit werden auf einige Zeit noch die Einnahmen aus Grundstücksund Geschoßflächenbeiträgen deutlich unter dem früheren Niveau liegen. Außerdem wirkt sich der erfreuliche Umstand, dass mit Wasser sorgfältiger umgegangen wird und die Abgabemenge an die knapp 4000 Abnahmestellen sich bei rund 550.000 Kubikmetern/Jahr eingependelt hat, natürlich auf die Finanzen aus: Unvermeidbar höheren Ausgaben stehen gleichbleibende Einnahmen aus dem Wasserverkauf gegenüber. Anfang Dezember befasste sich die Verbandsversammlung mit der vom BKPV vorgelegten neuen Gebührenkalkulation und einigen Handlungsvorschlägen. Nach kurzer, aber eingehender Diskussion entschieden sich die zwölf Verbandsräte aus den Gemeinden Wenzenbach und Bernhardswald sowie aus der Stadt Nittenau einstimmig für den kombiniertenVorschlag, wonach ab Januar 2025 die Grundgebühr auf 84.- Euro/Jahr und die Verbrauchsgebühr auf 2,15 Euro/Kubikmeter erhöht wird.Verbandsvorsitzender Dr. Rudolf Ebneth wies darauf hin, dass imVerbandsgebiet der durchschnittlicheWasserverbrauch bei 40 Kubikmeter pro Kopf und Jahr liegt. Die neue Verbrauchsgebühr bedeute somit eine Mehrbelastung von etwa 20.-Euro im Jahr bzw. 1,80 Euro im Monat. Außerdem würden die Gebühren für wiederum drei Jahre stabil bleiben. 01.11.2024 BiS 30.11.2024 Fundsachen und -tiere Kinderroller n Schlüssel n
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