Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

vereine & verbände Ausgabe 12/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 41 Diese aussage sorgte für ein volles haus bei der nachbarschaftshilfe zum Vortrag „Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“. 48 Personen jeglichen alters machten sich auf, um im Falle des Falles ihren Liebsten geordnete Verhältnis zu hinterlassen. anhand der notallmappe (https://tinyurl.com/crtpr3bd), die man hier runterladen kann, besprach Frau haslbeck die einzelnen Punkte. ein Kernsatz der Vortragenden, Frau haslbeck vom Landratsamt, lautete: „ab 18 Jahren muss / soll der Mensch so was haben, denn dann braucht man jemand, der ggf. als Sprachrohr fungiert, falls man sich nicht (mehr) äußern kann.“ Die Vollmacht regelt den rechtlichen bereich. Wichtig ist es auch zu prüfen, ob die Vollmacht von der hausbank anerkannt wird oder ob sie eigene Vordrucke verlangt. Die Patientenverfügung dagegen klärt den medizinischen bereich. hier werden die Details geregelt wie man die „letzten Schritte“ gehen möchte bzw. niederzuschreiben, was man will bzw. nicht will. bestimmt 30 verschiedene Fragen wurden kompetent beantworte, aber letztendlich bietet Frau haslbeck an, einen beratungstermin mit ihr bzw. ihren Kolleginnen zu vereinbaren, um auf die persönlichen aspekte intensiver einzugehen zu können. Der Vorsitzende der nachbarschaftshilfe, hans-Peter Semmler, beendete dann die Veranstaltung mit zwei Wünschen: bitte sofort nach dem nachhausekommen die „ersten Schritte“ zum abschluss dieser wichtigen Dokumente einzuleiten. Der zweite Wunsch, dass niemand so bald mit dem „Schlimmsten“ sich befassen muss. notfallmappe und Kontakte hier: https://tinyurl.com/crtpr3bd FotoS: hanS-PeteR SeMMLeR Liebe ist ... wenn man die richtige Vorsorge trifft!

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