Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der geMeinde Ausgabe 02/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 29 und bürger an einer Umfrage. Zwar begrüßten 59 Prozent das nahversorgungszentrum an der Westumfahrung, zugleich zeigte sich aber deutlich der Wunsch, auch im Ortskern einkaufsmöglichkeiten zu erhalten. Dieser rückmeldung fühlt sich der gemeinderat verpflichtet. auch deshalb wurde von einer rein gewinnorientierten Vermarktung der gemeindlichen Flächen abgesehen. Wenn zugunsten eines gesamtkonzepts auf höhere Verkaufserlöse verzichtet wird, muss im gegenzug innerorts eine tragfähige absicherung bestehen. andernfalls könnten vergabe- oder beihilferechtliche Fragen aufgeworfen werden. eine grundstücksveräußerung ohne vertragliche absicherung wäre blauäugig gewesen und entspricht nicht unserem professionellen anspruch als gemeinde. Darüber hinaus ist es dem gemeinderat ein zentrales anliegen, städtebaulich verantwortungsvoll zu handeln. Zahlreiche beispiele zeigen, wie Ortskerne durch leerstände oder unattraktive nachnutzungen ehemaliger supermärkte an Qualität verlieren. Diese risiken möglichst gering zu halten, war ein wesentlicher grund für die Forderung nach einem nahkauf-Konzept in der bahnhofstraße. Was passiert künftig im Ortszentrum? bereits im Februar 2024 stellte der gemeinderat die Weichen für eine Konzeptanpassung. Vertreter von edeka und netto informierten darüber, dass netto die bisherige edeka-Filiale im Ortszentrum übernehmen möchte. Der gemeinderat begrüßte diesen ansatz. allerdings zogen sich die Verhandlungen über Vertragslaufzeiten und erforderliche Umbaumaßnahmen trotz wiederholter nachfragen der gemeinde über rund eineinhalb Jahre hin. inzwischen liegt ein entsprechender Vertrag vor. auch die geplanten, umfangreichen Umbaumaßnahmen sind vielversprechend. nach dem Umzug von edeka an die Westumfahrung könnte der neue netto-Markt nach einer mehrwöchigen Umbauphase zeitnah eröffnen. Wie sieht das architektonische Konzept aus? auch hier wurde intensiv um die beste lösung gerungen. Dem gemeinderat war wichtig, dass sich das nahversorgungszentrum halbwegs sensibel in die Topografie einfügt. statt schlichter standard-riegelbauten sollen holz- und glaselemente für eine aufgelockerte gestaltung sorgen. eine großzügige eingrünung des areals ist ebenfalls vorgesehen. im sommer 2025 trat ein alternativer investor mit zusätzlichen architektonischen impulsen auf. letztlich entschied sich der gemeinderat jedoch für den ursprünglichen investor ibs. ausschlaggebend war, dass ibs aufgrund der grundstücksverfügbarkeit zugleich das Wohngebiet zwischen nVZ und bestehender bebauung realisieren kann – eine Voraussetzung, um auch die netto-lösung im Ortszentrum abzusichern. (bilder folgen) Wie geht es jetzt weiter? gemeinde und investor haben sich auf die aufstellung eines vorhabenbezogenen bebauungsplans verständigt. Dieses instrument ermöglicht es der gemeinde, konkrete Vorgaben zur Umsetzung des Konzepts festzulegen – deutlich präziser als bei einem klassischen angebotsbebauungsplan. nun soll zügig das bauleitplanungsverfahren eingeleitet und die notwendigen Verträge (Kaufvertrag, städtebauliche Verträge etc.) abgeschlossen werden. Die Dauer des Verfahrens hängt unter anderem davon ab, wie schnell Planer und investoren zuarbeiten und welche stellungnahmen im rahmen der beteiligung eingehen. sollten beispielsweise bodendenkmäler entdeckt oder kritische fachliche einwendungen erhoben werden, kann es zu Verzögerungen kommen. gemeindeverwaltung und gemeinderat setzen sich jedoch mit nachdruck dafür ein, innerhalb eines Jahres baurecht zu schaffen. Darauf arbeiten wir konsequent hin. MODelle: ibs

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