AuS der geMeinde Ausgabe 04/2026 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach ein gepflegter Garten erfordert meist auch den einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten, wie zum Beispiel einem Rasenmäher, einem Vertikutierer oder einer heckenschere. Bei der Benutzung dieser Geräte sind die auf der Grundlage des Bundes-immissionschutzgesetzes erlassenen Bestimmungen der bundesweit geltenden Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten und einzuhalten. nach § 7 absatz 1 dieser Verordnung dürfen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der erholung dienen, sowie in Kur- oder Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung motorbetriebene Gartengeräte an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr betrieben werden. Zu diesen Geräten gehören: Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit elektromotor, Rasenmäher, heckenscheren, Vertikutierer sowie Schredder bzw. Zerkleinerer. es spielt hierbei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen zwischen 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr darf kein Betrieb dieser Geräte erfolgen. Für besonders laute Geräte und Maschinen gelten weitere zeitliche einschränkungen unter Wahrung der Mittagsruhe. So dürfen laubbläser, Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor an den Werktagen nur in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden. Für ihr Verständnis und ihre Rücksichtnahme bedanken wir uns recht herzlich im Voraus! Gemeinde Wenzenbach die Gemeindeverwaltung Bild: thOMaS SchReineR Lärmbelästigung durch Rasenmähen liebe Wenzenbacherinnen und Wenzenbacher, ich bin frisch zurück aus der elternzeit und gerade dabei, neue angebote für Sie zu planen. Weil mich immer wieder Fragen zu den themen heizungstausch und Förderung erreichen, will ich Sie bis dahin auf zwei kostenlose Onlinevorträge aufmerksam machen: „Wärmepumpe im altbau – so klappt es“: ich wohne in n einem älteren Gebäude und will oder muss meine heizung austauschen. Kommt eine Wärmepumpe für mich in Frage? ein thema, das auch bei uns in Wenzenbach viele betrifft. in diesem Online-Vortrag der Verbraucherzentrale Bayern am 5. Mai um 19 Uhr erfahren Sie worauf Sie achten müssen, damit die Wärmepumpe auch im altbau eine wirklich gute alternative zur fossilen heizung ist. Mehr informationen hier: https://t1p.de/waermepumpe-mai2026 „Sanierung und heizung – die Förderlandschaft im Über- n blick“: die Verbraucherzentrale Bayern informiert am dienstag, den 12. Mai ab 19 Uhr in einer OnlineVeranstaltung darüber, welche Möglichkeiten der Förderung es gibt. Mehr informationen hier: https://t1p.de/heizung-sanierungmai2026 Wer konkrete Fragen zu diesen themen hat, kann außerdem nach wie vor bei der Gemeinde einen Gutschein für eine energieberatung bei der energieagentur Regensburg erhalten – melden Sie sich einfach bei mir! auch mit allen anderen Fragen und anliegen zum energiesparen und zum Klimaschutz können Sie sich natürlich gerne an mich wenden. Friederike Meier Klimaschutzmanagerin tel.: 09407/309-137 Mobil.: 0152/03035683 e-Mail: friederike.meier@wenzenbach.de Neues vom Klimaschutz in Wenzenbach 14
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