Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 12/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 14 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG 8) Gebühr für die Gestattung von Ausnahmen (z.B. § 14 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) 10,— EURO 9) Gebühr für die Anforderung einer Urne zum Zwecke der Beisetzung 10,— EURO 10) Für sonstige Leistungen, die in dieser Satzung nicht aufgeführt sind, werden gesonderte Vereinbarungen über die Kostenerstattung getroffen. Das für solche Leistungen erhobene Entgelt bestimmt sich nach den tatsächlichenAufwendungen. Das gilt auch dann, wenn eine Vereinbarung nicht getroffen wurde. § 8 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung für die Benutzungsgebühren für gemeindliche Bestattungseinrichtungen vom01. Juni 2016 mit den Änderungen vom 25.10.2016 (1. Änderung) und 17.06.2020 (2. Änderung) außer Kraft und wird durch die Satzung vom 26.11.2025 ersetzt (3) Bereits bezahlte Gebühren sind von Gebührenänderungen nicht betroffen. Wenzenbach, den 26. November 2025 Gemeinde Wenzenbach Koch Erster Bürgermeister Entsorgungstermine Restmüll Freitag 02.01. n Donnerstag 15.01. n Donnerstag 29.01. n Papiertonne Freitag 23.01. n (P1 = Wenzenbach u. übrige Ortsteile) Dienstag 27.01. n (P2 = Grünthal, Irlbach, Fußenberg) ÖffnungszeitenWertstoffhof Mai – Oktober November – April Dienstag 9:00 – 12:00 9:00 – 12:00 Uhr Freitag 14:00 – 18:00 14:00 – 17:00 Uhr Samstag 8:00 – 15:00 9:00 – 15:00 Uhr Öffnungszeiten Grabenbach + Grünthal 24h geöffnet 01.11.2025 BIS 30.11.2025 Fundsachen und -tiere Ring gold n Lesebrille n KOmmUNALWAhLEN 2026 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Für die Kommunalwahlen 2026 werden freiwillige Mitglieder für die Urnenwahl- und Briefwahlvorstände benötigt. Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und melden Sie sich bei der Gemeinde Wenzenbach als Wahlhelfer/in! Um die Funktion als Wahlhelfer/in auszuüben, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: Sie haben amWahltag das 18. Lebensjahr vollendet, n Sie halten sich seit mindestens zwei Monaten, bezogen auf den Wahltag n (somit seit dem 08.01.2026 oder früher), in der Gemeinde Wenzenbach mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen auf, Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäi- n schen Union, Sie sind nicht vomWahlrecht ausgeschlossen, n Sie stehen am 08.03.2026, am 09.03.2026 für die abschließende Aus- n zählung sowie für eine eventuell mögliche Stichwahl am 22.03.2026 zur Verfügung. AlleWahlhelferinnen undWahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung. Wir freuen uns auf Ihre Meldung. Gerne können Sie hierfür auch den Meldebogen, abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach nutzen und uns diesen postalisch oder per E-Mail zusenden. Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch (09407 309-120 /-123, -124) oder unter wahlen@wenzenbach.de. Die Gemeindeverwaltung Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der GemeindeWenzenbach imMonat Dezember 2025: Der Pendlerparkplatz an der R6 wurde n beschildert. Zwei asphaltierte Behindertenparkplätze wurden ausgewiesen. Auf dem Parkplatz dürfen lediglich Personenkraftwagen und Fahrräder parken. Am 09.01.2026 findet zwischen 9 Uhr und n 13 Uhr eine Jagd im Kreuther Forst statt. Aus Sicherheitsgründen werden hierzu die Straßen / Zugänge in den Kreuther Forst während diesen Zeitraum gesperrt. Beschilderung der Parkplätze / Stellplätze n „Parkplätze Feuerwehreinsatzkräfte mit Parkausweis“ vor der Garage neben dem Feuerwehrgerätehaus Wenzenbach in der Bahnhofstraße für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=