Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 10/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 8 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG KommunalWahlEn 2026 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht! Für die Kommunalwahlen 2026 werden freiwillige Mitglieder für die Urnenwahl- und Briefwahlvorstände benötigt. Nehmen auch Sie aktiv am demokratischen Prozess teil und melden Sie sich bei der Gemeinde Wenzenbach als Wahlhelfer/in! Um die Funktion als Wahlhelfer/in auszuüben, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen: Sie haben amWahltag das 18. Lebensjahr vollen- n det, Sie halten sich seit mindestens zwei Monaten, n bezogen auf den Wahltag (somit seit dem 08.01.2026 oder früher), in der Gemeinde Wenzenbach mit dem Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen auf, Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Mit- n gliedstaates der Europäischen Union, Sie sind nicht vomWahlrecht ausgeschlossen, n Sie stehen am 08.03.2026, am 09.03.2026 für n die abschließende Auszählung sowie für eine eventuell mögliche Stichwahl am 22.03.2026 zur Verfügung. AlleWahlhelferinnen undWahlhelfer erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine ihrer Funktion entsprechende Aufwandsentschädigung. Wir freuen uns auf Ihre Meldung. Gerne können Sie hierfür auch den Meldebogen, abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach nutzen und uns diesen postalisch oder per E-Mail zusenden. Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch (09407 309120 /-123, -124) oder unter wahlen@wenzenbach.de. Die Gemeindeverwaltung Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der GemeindeWenzenbach imMonat Oktober 2025: Absolutes Haltverbot mit zeitlicher n Beschränkung (Montag – Freitag, 6 – 20 Uhr) im Bereich der Zufahrtsstraße zum Wasserzweckverband ab 06.10.2025 Eingeschränktes Haltverbot „AmWest- n hang“ einschließlich Wendehammer ab 01.11.2025 bis 31.03.2026 zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes Eingeschränktes Haltverbot im „Irlweg“ n einschließlich Wendehammer ab 01.11.2025 bis 31.03.2026 zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes Eingeschränktes Haltverbot im Bereich der n Umkehre der „Ziegelstraße“ ab 01.11.2025 bis 31.03.2026 zur Aufrechterhaltung des Winterdienstes
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