Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 08/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 7 Halbseitige Sperrung der Ortsdurchfahrt Grafenhofen in Richtung Fußenberg im Zuge der Planungen zur Sanierung des Gehwegs am ortsausgang von Grafenhofen in richtung Fußenberg wurden Baugrunduntersuchungen im Bereich der Straße, des Gehwegs und der anliegenden Böschung durchgeführt. dabei wurde festgestellt, dass der Straßenunterbau sowie die anliegende Böschung an tragfähigkeit verloren haben. Umweitere Schäden an der Straße sowie ein mögliches abrutschen der Böschung zu verhindern, musste die Straße entsprechend dem vorliegenden, geotechnischen Bericht halbseitig gesperrt werden. die Verkehrsführung wird in diesem Bereich vorerst durch eine ampel geregelt, bis eine Sanierung des betreffenden Bereichs erfolgen kann. Zusätzlich erfolgt eine tonnagenbeschränkung für Fahrzeuge auf 7,5 t. Für landwirtschaftlichen Verkehr ist die Straße weiterhin freigegeben. die Fußgänger werden in diesem Zeitraum neben der freigegebenen Fahrspur geführt. die Gründe für die unzureichende tragfähigkeit liegen einerseits in der steil ausgebildeten Böschung. So sollten Böschungen, die aus den dort vorhandenen, sandigen Böden bestehen, mit einem Böschungswinkel vonmaximal 35° angelegt werden. Vorhanden sind jedoch bis zu 42°. Zudemwurde der Straßenunterbau, bzw. die darunter notwendigen aufschüttungen zum Zeitpunkt des Straßenbaus bis in eine tiefe vonmehr als 5Metern nicht ausreichend verdichtet. im Ergebnis zeigen die durchgeführten rammsondierungen teils nur zwischen 0 und 3 Schläge pro 10 cm Eindringtiefe – notwendig wären etwa 5 bis 10 Schläge für einen dauerhaft tragfähigen Baugrund. die daraus errechneten, sogenannten kritischen Gleitkreiseweisen einenausnutzungsgrad des Untergrunds von bis zu 179 % auf, was rechnerisch auf eine instabile Böschung hinweist und auf einenmöglichen Hangrutsch hindeuten kann. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeindeverwaltung imHinblick auf die Sicherheit unserer Bürger dazu entschieden, den Empfehlungen des geotechnischen Berichts zu folgen und die oben genannten Maßnahmen umzusetzen. diese müssen bis zur Sanierung des betreffenden Böschungsbereichs aufrechterhalten werden. die voraussichtlichen Gesamtkosten für das Projekt können noch nicht genau beziffert werden, liegen aber voraussichtlich im mittleren sechsstelligen Bereich.aus diesemGrundmüssen in jedem Fall Förderungen des Freistaates Bayern in anspruch genommen werden. diese müssen jedoch jeweils bis Ende august eines Jahres für die ausführung im darauffolgenden Jahr beantragt werden. aktuell befindet sich das Gesamtprojekt in der Vorplanungsphase, also in der Ermittlung, mit welchen Maßnahmen die Böschungssanierung wirtschaftlich umgesetzt werden kann und welche Kosten hierbei entstehen. da eine vollständige Planung mit Erstellung aller antragsunterlagen, Kostenberechnungen, etc. bis Ende august 2025 nicht mehr möglich ist, verschiebt sich die antragstellung auf 2026 und damit die ausführung auf anfang 2027. die GemeindeWenzenbach bittet bei allenVerkehrsteilnehmern und anliegern um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbehinderungen. Übersicht Bohrungen und Rammsondierungen des südlichen Baugrundprofils in den Bereichen westliche Fahrspur und Gehweg QUEllE: BaUGrUndUntErSUCHUnG HinSiCHtliCH BÖSCHUnGSStandSiCHErHEit VoM 25.07.2025, GEotECHniK ProF. dr. GründEr GMBH Exemplarischer Gleitkreis mit Ausnutzungsgrad von 144 % des südlichen Baugrundprofils in den Bereichen westliche Fahrspur und Gehweg QUELLE: BAUGrUNDUNTErSUcHUNG HINSIcHTLIcH BöScHUNGSSTANDSIcHErHEIT VOm 25.07.2025, GEOTEcHNIK PrOF. Dr. GrüNDEr GmBH Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.wenzenbach.de
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