Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 08/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 6 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Spielplatzbenutzung aus gegebenen anlass möchten wir auf die geltende Benutzungssatzung für die öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätze der Gemeinde Wenzenbach verweisen. diese enthält neben anderen Vorgaben auch Vorschriften über die Benutzung der Kinderspielplätze. nach § 1 abs. 3 der Satzung sind Spielplätze der altersgruppe bis zur Vollendung des 14. lebensjahrs vorbehalten. desWeiteren ist nach § 4abs. 2 der Satzung das Mitbringen von tieren verboten. die Öffnungszeiten sind in den Sommermonaten vom01.05. bis 31.10 von 8 Uhr bis 20 Uhr und in den Wintermonaten vom 01.11. bis 30.04. von 8 Uhr bis zum Eintritt der dunkelheit.auf den Kinderspielplätzen sind auch Hinweisschilder hierzu aufgestellt. außerhalb dieser Öffnungszeiten ist der aufenthalt auf den Kinderspielplätzen und dem abenteuerspielplatz nicht gestattet. die Gemeinde Wenzenbach kann auf besonderenantrag eine über die Bestimmungen dieser Satzung hinausgehende Benutzung durch Einzelne zulassen. desWeiteren ist verboten in den Spielplätzen zu rauchen, alkoholische Getränke oder drogen zu konsumieren um die Sicherheit und das Wohl der Kinder zu schützen.außerdem ist der Konsumvon Cannabis an Schulen und Spielplätze und in deren Umkreis von 100 m verboten. Wir bitten umBeachtung und Einhaltung dieser Vorschriften. Vielen dank. Mit freundlichen Grüßen amt für öffentliche Sicherheit und ordnung Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der GemeindeWenzenbach imMonat august 2025: tonnagebeschränkung in Grafenhofen auf n 7,5 t (land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei) halbseitige Sperrung n der Straße in Grafenhofen mit ampelbetrieb bis auf Weiteres
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