Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 07/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 14 Parken vor dem feuerwehrhaus gefährdet die Einsatzfähigkeit im notfall Von den Einsatzkräften und der Leitung der Freiwilligen FeuerwehrWenzenbachwird regelmäßig beobachtet, dass private Fahrzeuge auf der Fläche vor dem Feuerwehrgerätehaus Wenzenbach halten und parken. Es wird darauf hingewiesen, dass das Halten und Parken auf den Flächen vor den Fahrzeugtoren des Feuerwehrgerätehauses als Zu- und Ausfahrten des Feuerwehrhauses verboten ist und diese Flächen unbedingt freigehalten werden müssen, damit Feuerwehrkräfte im notfall schnell und ungehindert an die Einsatzstelle gelangen. Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge behindern die in Eile eintreffenden Einsatzkräfte und anschließend ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge oder verhindern im schlimmsten Falle gar ein Ausrücken. Im Einsatzfalle zählt jede Minute – Sie möchten sicher auch nicht warten, wenn es um Ihre Gesundheit oder die Ihrer Liebsten geht. Daher bitten wir Sie ausdrücklich darum, für das Halten und Parken den gemeindlichen Parkplatz neben demFeuerwehrhaus oder den Parkplatz amJahnweg zu nutzen. Durch Ihre Unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag hinsichtlich der Sicherheit im Einsatzfall. Vielen Dank Ordnungsamt und Straßenverkehrsbehörde Gemeinde Wenzenbach digitale lichtbilder für ausweisdokumente Seit dem 01. Mai 2025 sind für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Dadurch sollen die Qualität und Sicherheit der Bilder verbessert und einemedienbruchfreieAntragstellung erreicht werden. Bis 31.07.2025 werden im Zuge der übergangsregelung noch Papierlichtbilder akzeptiert. Die GemeindeWenzenbach hat inzwischen ein digitales Aufnahmegerät imBürgerbüro imRathaus stehen, sodass direkt mit der Ausweisbeantragung ein digitales Passbild erstellt werden kann. Hierfür fällt eine Gebühr von 6,00 € je Lichtbild an. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger ihr digitales Bild auch bei einem registrierten Fotodienstleister, z.B. einem Fotostudio oder Drogeriemarkt, erstellen lassen. Dieses wird anschließend über eine zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Passausweisbehörde übermittelt. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten vom Fotodienstleister einen Ausdruck mit einemCode, der bei uns im Bürgerbüro vorgelegt und eingescannt werden muss, damit das Lichtbild abgerufen werden kann. FOTO: PETRA ALBRECHT ihre Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach im Monat Juli 2025: Im Lerchenweg wurde das VZ 102 „Kreuzung n oder Einmündung“ Höhe Hausnummer 11 Chamer Straße aufgestellt. Zur Verdeutlichung der Wartepflicht wurde die Fahrbahn mit dem VZ 342 „Haifischzähne“ markiert. Im Lerchenweg wurde das VZ 283-10 „Absolutes n Haltverbot, Anfang Rechtsaufstellung“ Höhe Hausnummer 8 und das VZ 283-20 „Absolutes Haltverbot Ende, Rechtsaufstellung“ bei der Grundstücksgrenze zwischen Hausnummer 8 und 10 aufgestellt.

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