Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Trotz dieser kritischen Anmerkungen möchte ich es allerdings nicht versäumen, TenneT dafür zu danken, dass sie heute Rede und Antwort stehen. Es ist gut und richtig, dass Sie sich den Fragen, Sorgen – und auch der Kritik – stellen. Und ich danke auch der Bürgerinitiative, mit der ich mich bereits frühzeitig und offen ausgetauscht habe. Ihre Initiative zeigt, wie wichtig Bürgerengagement in solchen Prozessen ist – und Bürgerengagement lebt vor allem dann auf, wenn es nicht von der öffentlichen Hand aufoktroyiert wird. Zum jetzigen Zeitpunkt habe ich es als richtig empfunden, keine eigene Infoveranstaltung seitens der Gemeinde zu organisieren, denn alles, was wir verlässlichwissen, habenwir bereits imJanuar-Amtsblatt veröffentlicht. Gleichwohl gibt es natürlich das Verlangen in der Bevölkerung, nicht tatenlos zu bleiben, wenn sich die Heimat massiv verändern könnte – und freilich drängen sich hier weit mehr Fragen auf, als jene, die wir mit dem Amtsblattartikel bereits pauschal zu beantworten versucht haben. Abschließend möchte ich klar sagen: Wir als Gemeindewerden den Planungsprozess kritisch, aber konstruktiv begleiten. Wir wissen, dass wir bei diesem Verfahren formal nicht das letzteWort haben – und dass im Extremfall sogar eine Besitzanweisung möglich wäre. Aber wir werden alles tun, um unsere Interessen zu vertreten. Es geht umdas Landschaftsbild, umden Schutz sensibler Flächen, um die Lebensqualität unserer Ortschaften. Das dürfen wir nicht leichtfertig aus der Hand geben. Das Mindeste, was wir erwarten können, ist, dass wir als Gemeinde – und als Bürgerinnen und Bürger – in diesemProzess ernst genommen undmitgenommen werden. Selbst wenn hier Utilitarismus gelten sollte, kann es nicht allein umwirtschaftliche Faktoren wie Grundstückspreise gehen. Gerade in unserer Zeit müssen Landschaft, Natur und die Menschen vor Ort von übergeordneter Bedeutung sein. Wie hat es Albert Schweitzer so treffend formuliert: „Die Achtung vor dem Einzelnen ist die Grundlage jeder wahren Gemeinschaft.“ Oder etwas direkter: Auch wenn’s ums Große geht, muss es auch aufs Kleine ankommen! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 05/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 13 Lärmbelästigung durch Rasenmähen Ein gepflegter Garten erfordert meist auch den Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten, wie zum Beispiel einemRasenmäher, einemVertikutierer oder einer Heckenschere. Bei der Benutzung dieser Geräte sind die auf der Grundlage des Bundes-Immissionschutzgesetzes erlassenen Bestimmungen der bundesweit geltenden Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten und einzuhalten. Nach § 7 Absatz 1 dieserVerordnung dürfen inWohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- oder Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung motorbetriebene Gartengeräte an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr betrieben werden. Zu diesen Geräten gehören: Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Elektromotor, Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer sowie Schredder bzw. Zerkleinerer. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher oderMaschinenmit demUmweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie anWerktagen zwischen 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr darf kein Betrieb dieser Geräte erfolgen. Für besonders laute Geräte und Maschinen gelten weitere zeitliche Einschränkungen unterWahrung der Mittagsruhe. So dürfen Laubbläser, Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor an den Werktagen nur in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme bedanken wir uns recht herzlich im Voraus! Gemeinde Wenzenbach Die Gemeindeverwaltung BilD: GeMeinDe WenZenBacH

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