Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 03/2025 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 9 VERUnREInIGUnG Von KIndERSPIElPlÄtzEn Hunde auf Kinderspielplätzen Leider kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Meldungen, dass auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Grünanlagen Abfälle oder Scherben liegen bleiben und so die Plätze verunreinigt werden. Die Entfernung und Entsorgung dieser Hinterlassenschaften zur Beseitigung der Gefahren für Gesundheit und Leben erfolgt mit großemAufwand durch die zuständigen öffentlichen Stellen und auf Kosten der Allgemeinheit. Wir bitten Sie daher, die bestehenden Entsorgungsmöglichkeiten für den unterwegs anfallenden Müll zu nutzen und von unerlaubten Müllablagerungen abzusehen. Grundsätzlich hat jeder das Recht, diese Anlagen unentgeltlich zum Zwecke der Erholung unter Beachtung der Vorschriften und Bestimmungen der Benutzungssatzung zu benutzen. Die Anlagen dürfen dabei jedoch nicht beschädigt oder verunreinigt werden. Des Weiteren gingen vermehrt Beschwerden ein, dass Hunde auf Kinderspielplätze mitgenommen werden. Wir bitten Sie zu beachten, dass das Mitbringen von Tieren gemäß der Benutzungssatzung auf Kinderspielplätzen verboten ist.In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Bestimmungen in der Satzung für die Benutzung öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze der Gemeinde Wenzenbach. Diese ist auf der Homepage der GemeindeWenzenbach unter Rathaus / Ortsrecht / Satzungen und Verordnungen / Benutzungsatzung öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze (https://www.wenzenbach.de/media/4057/ benutzungssatzung-oeffentliche-gruenanlagen-und-kinderspielplaetze.pdf) veröffentlicht.Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Vielen Dank. Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Illegale Entsorgung des Hausmülls in öffentliche Abfallbehälter Die GemeindeWenzenbach hat festgestellt, dass der anfallende Haushaltsmüll vermehrt in öffentlichen Abfallbehältern entsorgt wird. Öffentlich aufgestellte Müllbehälter dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen. Es wird daher darum gebeten, die öffentlichen Mülleimer ausschließlich für den unterwegs anfallenden Müll zu verwenden. Die Entsorgung von Hausmüll in einem öffentlichen Abfallbehälter ist verboten und kannmit einemBußgeld geahndet werden. Zum Hausmüll zählt sämtlicherAbfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll. Wir bitten umVerständnis und Einhaltung der Regelungen zur Müllentsorgung. Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung Foto: GEmEinDE WEnZEnBacH, Fr. pEStnEr der Gemeinde Wenzenbach Amtsblatt An alle Haushalte Oktober 2019 Herbstlicher Blick auf Wenzenbach November 2019 Pentlinger Mitteilungsblatt Offizielles Informationsblatt der Gemeinde Pentling Eingangstor zur Altstadt von Corciano FOTO: JOSEF EDER Bekanntmachungsorgan der Marktgemeinde Mitteilungsblatt des Marktes November 2019 ▼ANZEIGE Pollenrieder Kircherl FOTO: ALEX NIEBLER Alle Ausgaben als ePaper und zum Download: www.das-amtliche.info OnlineLeser?
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