Öffentliche Mitteilungen Ausgabe 08/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 12 Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Regensburg vom 8. Juli 2024 (Beteiligungsverfahren zur 18. Änderung des Regionalplans) Gemäß Art. 16 Abs. 3 BayLplG (Bayerisches Landesplanungsgesetz) vom 25. Juni 2012 (GVBl. S. 254), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 675), wird nachstehend bekannt gemacht: Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Regensburg hat in seiner Sitzung am 05.07.2024 die Beteiligung nach Artikel 16 des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) für die Fortschreibung des Regionalplans (18. Änderung) beschlossen. Die 18. Änderung des Regionalplans umfasst die Teilfortschreibung des Kapitels B X Energieversorgung bzw. die Neuaufstellung des Teils B X 4 „Windenergie“. Der Fortschreibungsentwurf liegt bei den Landratsämtern und der Stadt Regensburg zu jedermanns Einsicht auf. (exakte Veröffentlichung in den jeweiligen Amtsblättern). Gleichzeitig ist der Fortschreibungsentwurf auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Regensburg (www.region-regensburg.de → „Regionalplan“→ „Laufende Fortschreibungen“), der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung der Oberpfalz(www.regierung.oberpfalz.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan (11) - Aktuelle Fortschreibungen und Beteiligungsverfahren“) https://www.regierung.oberpfalz.bayern.de/service/landes_und_regionalplanung/regionalplanung/i ndex.html und der höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Niederbayern (www.regierung.niederbayern.bayern.de → „Service“ → „Raumordnung, Landes- und Regionalplanung“ → „Regionalplanung“ → „Regionalplan Region Regensburg (11) - mit nördlichem Landkreis Kelheim - Laufende Fortschreibungen (Beteiligung der Öffentlichkeit)“ https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/raumordnung/regionalplanung/index.html einsehbar. Bis zumAblauf des öffentlichen Beteiligungsverfahrens gem. Art. 16 BayLplG am 04.10.2024 wird Gelegenheit zur schriftlichen Äußerung gegenüber dem Regionalen Planungsverband Regensburg, Postfach 1405, 92304 Neumarkt i.d.OPf. (E-Mail: planungsverband@landkreis-neumarkt.de) gegeben. Rechtsansprüchewerden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet. Neumarkt i.d.OPf., 8. Juli 2024 Willibald Gailler, Landrat Verbandsvorsitzender Anmeldungen für Johanniter-Kindereinrichtungen Anmeldungen für das kommende Bildungsjahr 2025 / 2026 sind bis 25.02.2025 in allen Johanniter-Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wenzenbach möglich. Auf der jeweiligen Homepage können Sie sich einen Vormerkbogen für Ihr Kind herunterladen und diesen dann per Mail weiterleiten. Bitte leiten Sie den Bogen nur an die Einrichtung weiter, die Sie priorisieren. Sie brauchen nicht allen Einrichtungen, die in Frage kommen, einen Anmeldebogen zukommen lassen. Kinderhaus „Storchennest“ www.johanniter.de/ kinderhaus-wenzenbach kinderhaus. wenzenbach@ johanniter.de Tel.: 0940795877-12 Kinderhaus „Laubfrösche“ www.johanniter.de/ kinderhaus-laubfrösche Kita.wenzenbach @johanniter.de Tel.: 015174261825 Kindergarten„Abenteuerland“ www.johanniter.de/ kindergarten-wenzenbach kindergarten. wenzenbach @johanniter.de Tel.: 09407810874 Kindergarten Irlbach www.johanniter.de/ kindergarten-irlbach kindergarten.irlbach @johanniter.de Tel.: 09407957034 Krippe „Zaubergarten“ www.johanniter.de/ Kinderkrippe-Wenzenbach Kinderkrippe. wenzenbach @johanniter.de Tel.: 094078126979 Krippe Mittelschule www.johanniter.de/ kinderkrippe-mittelschule- wenzenbach kinderkrippe. mittelschule@ johanniter.de Tel.: 017618990813 Selbstverständlich können Sie auch gerne persönlich vorbeikommen, um Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung anzumelden. Wir bitten Sie jedoch, dazu telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit beim „Tag der offenen Tür“ (die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben). Die Platzvergabe bzw. Platzzusage für das kommende Bildungsjahr wird in der Regel im Frühjahr (April) des gleichen Jahres stattfinden. Über eine Zuoder Absage werden Sie dann entsprechend benachrichtigt. Eine Aufnahme erfolgt in der Regel zum ersten September. Sollte während des laufenden Bildungsjahres ein Platz frei werden, so besteht dann die Möglichkeit des Nachrückens. Die Aufnahme in unseren Einrichtungen erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze. Sind nicht genügend freie Plätze verfügbar, wird die Auswahl nachfolgenden Kriterien vorgenommen: Wohnort innerhalb der Kommune n Alter des Kindes n Geschwisterkinder n Alleinerziehende n soziale Notlage n Berufsstätigkeit der Eltern n wobei die Reihenfolge der Auflistung keine Aussage über die Dringlichkeit macht. Wir freuen uns schon darauf, Sie und Ihr Kind kennenzulernen und freuen uns auf eine schöne, gemeinsame Zeit! Die Teams der Johanniter-Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Wenzenbach Wenzenbachs neue Ortsheimatpflegerin Das seit vielen Jahren vakante Amt des Ortsheimatpflegers der Gemeinde Wenzenbach konnte zum 01.08.2024mit Frau Gabriele Meilhamer besetzt werden. Der Gemeinderat Wenzenbach beschloss in der Juli-Sitzung die Bestellung von Frau Meilhamer zur Ortsheimatpflegerin. Daraufhin überreichte erster Bürgermeister Koch FrauMeilhamer die Bestellungsurkunde. Hauptziele der Ortsheimatpflege sind die Bewahrung, Pflege undWeiterentwicklung geschaffener Werte. Dies betrifft neben landschaftsprägenden, geschichtlichen, künstlerischen Aspekten auch den Bereich der Wissenschaft und des Städtebaus. Als pensionierte Grundschullehrerin bringt FrauMeilhamer das notwendige Grundwissen mit und ist durch ihrenWohnort in Probstberg auch bestens mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Nichtsdestotrotz lebt die ehrenamtliche Ausübung der Ortsheimatpflege von der Mitwirkung aller Bürgerinnen und Bürger. Frau Meilhamer setzt sich hierzu gerne mit Ihnen Verbindung. Umdie Arbeit der Ortsheimatpflegerin kennenzulernen finden Sie in diesemAmtsblatt die Einladung zur ersten Veranstaltung.
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=