Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Ausgabe 06/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach AuS dem lAndKreiS 38 (zum Beispiel ein Kostenvoranschlag oder eine Rechnung für die Schadensbeseitigung) beizufügen. Die Anträge für die beiden Soforthilfeprogramme können bis 31.08.2024 gestellt werden. Den Anträgen ist eine Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Schaden versichert ist. Sollte ein Versicherungsschutz gegen Elementgefahren nicht möglich gewesen sein, muss dies auf dem Antragsformular entsprechend begründet werden. Andere Nachweise sind bei Antragstellung nicht erforderlich. Das Landratsamt wird imNachgang allerdings stichprobenartige Prüfungen auf Überkompensation durchführen, sodass die Antragssteller dazu angehalten werden, die im Zusammenhang mit dem Schaden angefallenen Rechnungen aufzubewahren und – sofern dies möglich ist – den Schaden mit Fotos zu dokumentieren. Die entsprechenden Antragsformulare finden Betroffene auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreisregensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/hochwasser/ oder auf der Seite des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hil fen/hochwasser_2024/ Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds für Privatleute und Gewerbetreibende Neben den Soforthilfen stellt der Freistaat Bayern auch Finanzmittel im Rahmen von Notstandsbeihilfen nach der Härtefondsrichtlinie zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass Wohngebäude und Hausrat der Betroffenen in so großem Ausmaß geschädigt wurden, dass die Geschädigten ohne staatliche Hilfe in eine existentielle Notlage zu geraten drohen. Für die Notstandsbeihilfen sind keine festen Beträge festgelegt. Über Art und Höhe der Hilfen wird nach Prüfung der finanziellen Verhältnisse der Geschädigten und des Schadensausmaßes im Einzelfall entschieden. Hierzu sind bei der Antragstellung detaillierte Angaben zur Schadenshöhe und zu den Vermögensverhältnissen der Geschädigten notwendig. Es ist nicht Ziel der Notstandsbeihilfe, entstandene Schäden vollumfänglich auszugleichen. Auch Gewerbebetrieben, die durch die genannten Ereignisse in eine existenzielle Notlage gekommen sind, stehen bei drohender Existenzgefährdung ebenfalls Zuschüsse aus dem Härtefonds zur Verfügung (Hilfeleistungen je nach finanzieller Leistungskraft bis maximal 100 Prozent; keine Überkompensation, Versicherungsleistungen werden angerechnet). Die Anträge auf Notstandsbeihilfe können bis zum 31.10.2024 beim Landratsamt eingereicht werden. Entsprechende Formulare gibt es ebenfalls unter https://www.landkreisregensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/hochwasser/ oder auf der Seite des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen unter https://www.finanzministerium.bayern.de/service/finanzielle_hil fen/hochwasser_2024/ Wichtiger Hinweis: Soforthilfe für gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe und gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur – Abwicklung über Regierung der Oberpfalz Darüber hinaus wird betroffenen gewerblichen Unternehmen, Angehörigen freier Berufe und gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur mit bis zu 500 Mitarbeitern vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eine Soforthilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Erstattet werden unmittelbar durch das Hochwasser verursachte Schäden an Betriebsstätten und Infrastrukturen. Bei nicht versicherbaren Schäden wird dabei die Soforthilfe in Höhe von bis zu 50 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben, bei versicherbaren und bei versicherten Schäden in Höhe von bis zu 25 Prozent der erstattungsfähigen Ausgaben gewährt. Die Antragstellung wird über die zuständigen Bezirksregierungen abgewickelt. Auskünfte erteilt das Landratsamt telefonisch unter 0941 4009777 oder per Mail an fluthilfe@lra-regensburg.de. Die Koordinierende Kinderschutzstelle (KoKi) des Landkreises lädt monatlich zu einem kostenlosen Online-Vortrag ein. Für die Vorträge von Juli bis September kann man sich ab sofort anmelden. Das sind die Themen: 10. Juli von 14.30 bis 15.30 Uhr n Krankheiten im Kleinkindalter – Was gehört in die Kinder-Hausapotheke? In den ersten Lebensjahren sind die Kinder häufig krank, da das Immunsystem erst aufgebaut werden muss. Besonders die Herbst- und Wintermonate, sowie die Zeit nach dem KrippenStart sind kräftezehrend. Im Vortrag wird besprochen was die häufigsten Kinderkrankheiten im Kleinkindalter sind, wie am besten damit umgegangen werden kann, ab wann man zum Arzt gehen sollten und was zuhause mit der Kinder-Hausapotheke selbst behandelt werden kann. Referent: Dr. med. Dominik Ewald, Kinder- und Jugendarzt 07. August von 20.00 bis 21.30 Uhr n Erste Hilfe am Kind Im Rahmen dieses Onlinevortrages werden wichtige Krankheitsbilder, wie z.B. allergische Reaktionen, Pseudokrupp oder Stürze thematisiert. Darauf aufbauend lernt man die wichtigsten Maßnahmen zur Ersten Hilfe kennen. Neben dem Vorstellen der Erkrankungen gibt es Raum für Fragen. Referent: Jakob Weikl, Medizinpädagoge B.A., Gesundheitsmanager 11. September von 18.00 bis 20.00 Uhr n Ämterdschungel Während der Schwangerschaft und nach der Geburt greifen verschiedene Gesetze und Regelungen und es bestehen Ansprüche, die werdende Eltern geltend machen können: Mutterschutz, Babyerstausstattung, Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld und mehr. Der Vortrag informiert Mütter und Väter über ihre Ansprüche und Rechte und mögliche Antragstellungen vor und nach der Geburt. Referentinnen: Barbara Altenburg und Gabriele Dotzer, CaritasSchwangerschaftsberatung Anmeldung: Telefon: 0941 4009-608 Mail: koki@lra-regensburg.de Online: www.landkreis-regensburg.de/koki Online-Vortragsreihe für junge Eltern „Eltern am Start mit KoKi“ bietet drei neue Vorträge an

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