Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS dem lAndKreiS Ausgabe 06/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 37 diebstahl habe es einen Anstieg der Fälle von 18 auf 31 gegeben, was jedoch immer noch deutlich unter dem Höchstwert aus dem Jahr 2016 von 114 Delikten liege. Zusätzlich blieb es bei gut der Hälfte davon bei einem Einbruchsversuch. Bei der Straßenkriminalität, die die Gesamtheit aller Straftaten auf öffentlichen Plätzen und Wegen beinhalte und die für das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung eine hohe Bedeutung habe, sei ein Anstieg (von 675 auf 739) um 9,5 Pr0zent zu verzeichnen, gut die Hälfte davon seien Diebstähle gewesen. Die Fallzahlen zum Thema Hatespeech und Angriffe auf Mandatsträger seien oberpfalzweit bei den Hasspostings deutlich gestiegen (von 35 auf 66 Taten), bei Angriffen auf Amts- und Mandatsträger hingegen zurückgegangen (von 96 auf 82 Taten). Ein Großteil der Delikte habe sich auf Beleidigungen bezogen. Bei einem Blick auf die ermittelten Tatverdächtigen im Landkreis, konnte die Anzahl von 2610 auf 2634 Personen erhöht werden. In der Langzeitbetrachtung ist hierbei festzustellen, dass die Anzahl der deutschen Tatverdächtigen stagniere, die Anzahl der nicht–deutschen Tatverdächtigen hingegen ansteige. Der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer, worunter nach einer bundeseinheitlichen Definition insbesondere Asylbewerber und Flüchtlinge gezählt werden, stieg von 150 auf 255 ebenfalls an. Die Zahl der Verkehrsunfälle sei im Vergleich zu 2022 von 5830 auf 5660 zurückgegangen. Dabei sei jedoch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschäden von 623 auf 661, und auch die Zahl der dabei verletzten Personen von 835 auf 911 angestiegen. Leider seien in 2023 auch sieben Verkehrstote zu beklagen gewesen; zwei mehr als 2022. Cannabislegalisierung Aufgrund der Aktualität tauschten sich die Vertreter des Landratsamtes und der Polizei auch zum Thema Cannabislegalisierung aus, das nicht zum Sicherheitsbericht des vergangenen Jahres gehörte. Für die Polizei Oberpfalz ergaben sich in den ersten zwei Monaten seit der Legalisierung keine besonderen oder aufsehenerregenden Problemstellungen. Ein Großteil der bisher verfassten Anzeigen habe sich auf Einfuhren aus dem Ausland bezogen, was nach der neuen Gesetzeslage weiterhin verboten bleibt. Mit großer Sorge werde seitens der Polizei und der Führerscheinstelle im Landratsamt aber die Diskussion über die Erhöhung des THC-Grenzwerts im Straßenverkehr verfolgt. Eine Übersicht über alle Kennzahlen des Sicherheitsberichts 2023 für den Landkreis Regensburg finden Sie hier https://www.polizei.bayern.de/kriminalitaet/007082/index.html, S. 84 – 94. Regensburg (RL). Zur Unterstützung geschädigter Privathaushalte und nicht gewerblicher Vermieter, die durch die aktuellen Unwetterereignisse enorme Schäden erlitten haben, stellt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat schnelle finanzielle Hilfen im Rahmen einer Soforthilfeaktion zur Verfügung: Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ werden über das Landratsamt Regensburg abgewickelt. Die Anträge können bis 31.08.2024 gestellt werden. Berechtigt sind entsprechend der staatlichen Vorgaben vom Hochwasser betroffene Privathaushalte. Der Zuschuss soll einen zeitnahen Ersatz von beschädigtem Hausrat ermöglichen. Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer in Frage kommen. Neben den Soforthilfeprogrammen gibt es noch die Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds für Privatleute und Gewerbetreibende. Alle Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises hinterlegt. Die Anträge können ab sofort per Post an das Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93053 Regensburg, „Projektgruppe Fluthilfe“ oder per Mail an fluthilfe@lra-regensburg.de versandt werden. Hinweis: Anträge für betroffene gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe (Ausnahme Notstandsbeihilfe aus dem Härtefonds) sind bei der Regierung der Oberpfalz zu stellen. Anträge für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und für den Fischereisektor bearbeitet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Näheres hierzu bitte direkt bei den zuständigen Stellen erfragen. Die Hilfsprogramme und ihre Voraussetzungen Soforthilfe „Haushalt/Hausrat (bis zu 5.000 Euro) Die Soforthilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und wird für die Ersatzbeschaffung von durch das Hochwasserereignis zerstörter oder unbrauchbar gewordener Haushaltsgegenstände gewährt. Die Höhe der Zuwendung hängt vom Versicherungsschutz ab. War Versicherungsschutz möglich, wurde aber keine Versicherung abgeschlossen, beträgt die Soforthilfe bis zu 2.500 Euro. Sofern Versicherungsleistungen gezahlt werden, darf die Soforthilfe nur für den nicht durch diese Leistungen abgedeckten Betrag gewährt werden. Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlichen Schaden am Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt. Dem Antrag ist eine Anlage beizufügen, in der die zerstörten beziehungsweise unbrauchbaren Gegenstände aufzulisten sind. Es wird gebeten, die zerstörten beziehungsweise unbrauchbar gewordenen Gegenstände vor der Entsorgung zu fotografieren. Genereller Abschlag von 50 Prozent bei fehlendem Versicherungsschutz Wenn kein Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann, ist immer ein Abschlag von 50 Prozent von den zuwendungsfähigen Kosten vorzunehmen. Wird also etwa ein (zuwendungsfähiger) Schaden von 2.000 Euro angegeben und liegt keine Versicherung vor, so kann eine Soforthilfe in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden. Liegt eine Versicherung vor, beträgt die Soforthilfe 2.000 Euro von den allerdings gegebenenfalls erhaltenen Versicherungsleistungen abzuziehen sind. Soforthilfe „Ölschaden an Gebäuden“ (bis zu 10. 000 Euro) Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte können für durch das Schadensereignis bedingte Ölschäden eine Soforthilfe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude beantragen, falls der Schaden nicht versicherbar war. Sofern der Schaden versicherbar war, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde, kann eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Neben der Bestätigung der Gebäude- und/oder Hausratversicherung ist dem Antrag auch ein Nachweis des Ölschadens » Soforthilfe für Hochwassergeschädigte im Landkreis Regensburg

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