Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeinde Ausgabe 06/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Ein gepflegter Garten erfordert meist auch den Einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten, wie zum Beispiel einem Rasenmäher, einem Vertikutierer oder einer Heckenschere. Bei der Benutzung dieser Geräte sind die auf der Grundlage des Bundes-Immissionschutzgesetzes erlassenen Bestimmungen der bundesweit geltenden Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten und einzuhalten. Nach § 7 Absatz 1 dieser Verordnung dürfen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der Erholung dienen, sowie in Kur- oder Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung motorbetriebene Gartengeräte an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr betrieben werden. Zu diesen Geräten gehören: Rasentrimmer und Rasenkantenschneider mit Elektromotor, Rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer sowie Schredder bzw. Zerkleinerer. Es spielt hierbei keine Rolle, ob der Rasenmäher mit Verbrennungs- oder Elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen zwischen 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr darf kein Betrieb dieser Geräte erfolgen. Für besonders laute Geräte und Maschinen gelten weitere zeitliche Einschränkungen unter Wahrung der Mittagsruhe. So dürfen Laubbläser, Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor an den Werktagen nur in der Zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden. Verstöße gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis. Vielen Dank. Gemeinde Wenzenbach Die Gemeindeverwaltung FOTO: THOMAS SCHREINER Lärmbelästigung durch Rasenmähen Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen und bitten, auf der Wiese unterhalb der Mittelschule auf den Wegen zu bleiben und Hunde anzuleinen. Diese sind eine Gefahr für die sich in Wenzenbach niedergelassenen Weißstörche. Die Störche sind dort in den nächsten Wochen verstärkt auf der Nahrungssuche für sich und ihren Nachwuchs. Natürlich gibt es viele Hundebesitzer, die hier ohnehin mit dem nötigen Fingerspitzengefühl agieren, wir bitten aber trotzdem auch nochmals in diesem Amtsblatt um ein möglichst hohes Maß an Sorgsamkeit. Wir sind zuversichtlich, dass mit der entsprechenden gegenseitigen Rücksichtnahme Hundebesitzer, Vierbeiner und die Störche gut miteinander auskommen werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Rücksicht bedanken wir uns recht herzlich im Voraus! Ihr Ordnungsamt BILD: ANJA SCHARDT Achtgeben auf den Storch! 15

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