Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

aufgrund des Gesetzes zur modernisierung des Pass-, ausweisund ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 12. oktober 2023 werden im gesamten Bundesgebiet ab 01. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. ein neuer Kinderreisepass sowie Verlängerungen oder aktualisierungen von gültigen Kinderreisepässen sind nur noch bis zum 31. Dezember 2023 möglich gewesen. ab dem 01. Januar 2024 haben sie die möglichkeit einen Personalausweis oder einen reisepass für ihr Kind zu beantragen. Dabei bitten wir zu berücksichtigen, dass Personalausweise und Reisepässe nicht direkt im Rathaus ausgestellt werden können (wie es bei den Kinderreisepässen üblich war), sondern über die Bundesdruckerei bestellt werden müssen. Dies bringt eine längere Bearbeitungsdauer mit sich. Hinweise zur Antragstellung: Für den antrag zur ausstellung eines Personalausweises oder Passes ist es zwingend erforderlich, dass mindestens ein gesetzlicher Vertreter und das Kind selbst anwesend sind. Dabei werden folgende Unterlagen benötigt: Kinderreisepass/bisheriges ausweis-, Passdokument oder n Geburtsurkunde (zwingend, wenn der antrag erstmals bei der Gemeinde Wenzenbach gestellt wird) aktuelles, biometrisches Lichtbild n falls nur ein elternteil anwesend ist: einverständniserklä- n rung in Verbindung mit einer ausweiskopie (zum Unterschriftsabgleich) des weiteren gesetzlichen Vertreters (Das Formular finden sie auf unserer homepage unter www.wenzenbach.de bei Bürgerservice à Formulare à reisepass / Personalausweis für ein Kind – antrag bei nur einem sorgeberechtigten: aktueller sorgerechts- n nachweis eine verbindliche auskunft über die einreisebestimmungen der jeweiligen Länder dürfen die Pass-, bzw. ausweisbehörden nicht geben. reisende haben die möglichkeit sich selbst über das jeweilige auswärtige amt oder die Deutschen Botschaften im jeweiligen reiseland zu informieren. nähere infos: www.auswaertiges-amt.de unter „sicher reisen“ – ihr reiseland. Wichtige Informationen zur Gültigkeit der Dokumente Personalausweis und reisepass für Kinder sind grundsätzlich 6 Jahre gültig. es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Dokumente schon vorher ungültig werden können, falls die identität des Dokumenten-inhabers (aufgrund des Lichtbilds) nicht mehr eindeutig festgestellt werden kann. Wir verweisen insoweit auf die informationen des Bundesinnenministeriums; Kategorie: Was ist bei reisedokumenten für säuglinge/Kleinstkinder zu beachten? www.bmi.bund.de – themen – moderne Verwaltung – ausweise und Pässe – reisepass – Gültigkeit und Kosten – (im text) „häufige Fragen und antworten zu Pässen“. Gerne können sie sich bei Fragen auch an die Gemeinde Wenzenbach unter tel. 09407/309 – 121 oder – 122 wenden oder per mail an einwohnermeldeamt@wenzenbach.de. AuS der gemeinde Ausgabe 05/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 19 Personalausweis und Reisepass ab 1. Januar 2024 auch für Kinder – Abschaffung Kinderreisepass aus erneutem gegebenen anlass möchten wir darauf hinweisen, größere hunde auf der Wiese unterhalb der hauptschule bitte anzuleinen, da diese eine Gefahr für die sich in Wenzenbach niedergelassenen Weißstörche darstellen. Die störche sind dort oft auf der Futtersuche. natürlich gibt es viele hundebesitzer, die hier ohnehin mit dem nötigen Fingerspitzengefühl agieren, wir bitten aber trotzdem auch nochmals in diesem amtsblatt um ein möglichst hohes maß an sorgsamkeit. Wir sind zuversichtlich, dass mit der entsprechenden gegenseitigen rücksichtnahme hundebesitzer, Vierbeiner und die störche gut miteinander auskommen werden. Vielen Dank. ihr ordnungsamt Foto: schmiD michaeL Achtgeben auf den Storch!

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