Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

auf den ersten Bescheid des Finanzamts baut wie gehabt der Messbescheid auf. es wird also weiterhin lediglich eine multiplikation mit der messzahl vorgenommen, sodass sich der Grundsteuermessbetrag errechnet. in einem letzten schritt erlässt die Gemeinde den Grundsteuerbescheid, in dem nur noch der messbetrag mit dem gemeindlichen hebesatz multipliziert wird. Die Basis für den Grundsteuerbescheid bilden die vorangegangenen Bescheide des Finanzamts. sollten sie als Bürger Fragen haben oder sich Unklarheiten bezüglich dem einheitswertbescheid oder dem messbescheid ergeben, dann bitte direkt zeitnah an das Finanzamt wenden. Gleiches gilt für die einlegung eines rechtsbehelfs. Gegen die Bescheide des Finanzamts kann beim Finanzamt einspruch eingelegt werden. Die Gemeinde bzw. die realsteuerstelle sind ausschließlich für den Grundsteuerbescheid und in diesem Zusammenhang für erlasse zuständig. Gegen den Bescheid der realsteuerstelle kann Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wichtig ist, dass die jeweiligen Zuständigkeiten beachtet werden und sie bei einlegung eines rechtsbehelfs die Fristen wahren. sie werden in den jeweiligen Bescheiden meist am ende jeweils separat über die einschlägigen rechtsmittel und Fristen informiert. Grundsteuer B: Grundstücke mit gleicher Lage im Vergleich Haus A Wohnhaus Grundfläche 106 m² Grundstück 758 m² Grundsteuermessbetrag alt: 39,48 € neu: 112,82 € Haus B Wohnhaus Grundfläche 125 m² Grundstück 330 m² Grundsteuermessbetrag alt: 90,00 € neu: 72,00 € Haus C Wohnhaus Grundfläche 90 m² Grundstück 473 m² Grundsteuermessbetrag alt: 88,66 € neu: 74,07 € Haus D Wohnhaus Grundfläche 139 m² Grundstück 1.119 m² Grundsteuermessbetrag alt: 82,90 € neu: 167,06 € es wird schnell ersichtlich, dass eigentümer von kleinen häusern mit verhältnismäßig großem Grundstück nach der reform mehr Grundsteuer zahlen. Umgekehrt zahlen eigentümer von ähnlich kleinen häusern mit verhältnismäßig geringer Grundstücksfläche weniger Grundsteuer. Was ändert sich bei der Grundsteuer A? Bei einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb wird bei der Grundsteuer a bis 2024 für den Wirtschaftsteil der ertragswert zugrunde gelegt. Der Wert des Wohnhauses berechnet sich aus einem Vielfachen der ortsüblichen Jahresmiete für das Gebäude, das gegebenenfalls um Zu- und abschläge zu korrigieren ist. auch nach der reform ab 2025 ist der reinertrag für den landwirtschaftlich genutzten teil maßgebend. allerdings fallen künftig die zu Wohnzwecken genutzten Gebäude unter die Grundsteuer B, deshalb ist ein Vergleich wie zuvor bei der Grundsteuer B dargestellt nicht zielführend. Für inhaber einer Landwirtschaft könnte sich durch diese Gesetzesänderung bei den Wohngebäuden die steuerlast erhöhen. Welche Vor- und Nachteile bringt die Grundsteuerreform? Grundsätzlich wird die Berechnung wesentlich leichter und damit für den Bürger nachvollziehbar. außerdem wird dadurch der bürokratische aufwand für die Finanzämter geringer. Da der Freistaat Bayern ein eigenes vom Bund abweichendes steuermodell beschlossen hat, müssen eigentümer bzw. inhaber in Bayern bei unverändertem Baubestand und gleicher nutzung nach 2025 nicht mit steuererhöhungen aufgrund steigender immobilienpreise rechnen. Das bayerische modell ist unabhängig von der strukturellen Lage. » AuS der gemeinde Ausgabe 05/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 13 x 3 x 2

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