Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 01/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 16 auch dieses Jahr fand wieder die Weihnachtswünsche-aktion der Gemeinde Wenzenbach statt. dabei konnten knapp 60 Kinder und Jugendliche einen Wunschzettel ausfüllen, die dann von Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde erfüllt wurden. am 18.12. fand eine kleine Bescherung im Foyer des rathauses statt, bei der es Punsch, Plätzchen und lebkuchen gab. die Familien, die nicht an der Bescherung teilnehmen konnten, haben die Geschenke nach hause geliefert bekommen. alle haben sich riesig über ihre Geschenke gefreut! Vielen dank an die Unterstützung der schulsozialarbeiterinnen der Grund- und Mittelschule, die viele Wunschzettel verteilt haben. ebenfalls großes danke an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wenzenbach, die einen Wunschzettel mitgenommen und diesen Wunsch erfüllt haben! ohne ihren einsatz wäre die Weihnachtsaktion kein so großer erfolg gewesen. Bis zum nächsten Jahr! Bilder: isaBella BaCh Weihnachtswünsche-Aktion der Gemeinde wieder ein voller Erfolg Die Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach im Monat Januar 2024: Beschilderung Parkplatz Grüntha- n ler straße neben dem Friedhof irlbach zur Unterbindung des Parkens von Wohnmobilen und anhängern aufstellung von zwei n Flexipfosten höhe steinbügl 4 zur Unterbindung der Befahrung des geschotterten Bereiches neben der straße Schulanmeldung Irlbach die schuleinschreibung für das schuljahr 2024/25 findet in der Gs irlbach amMittwoch, 13.03.2024 ab 13.30 Uhr im schulhaus irlbach statt. sie erhalten eine persönliche einladung mit genauer Terminvergabe. angemeldet werden müssen alle Kinder, die zwischen dem 1. oktober 2017 und 30. september 2018 n geboren sind. die im vorigen Jahr vom Besuch der schule zurückgestellt n wurden bzw. den einschulungskorridor in anspruch genommen haben. der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. auf antrag der erziehungsberechtigten wird ein Kind, das in den Monaten oktober, november und dezember 2018 geboren wurde, schulpflichtig, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich mit erfolg am Unterricht teilnehmen kann. Bitte kommen sie als erziehungsberechtigte/r persönlich mit ihrem Kind zur schulanmeldung.

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