Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 01/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 15 wollen sich an ein Fernwärmenetz anschließen, so können sie bis zur Fertigstellung des netzes weiterhin mit ihrem aktuellen system heizen. sollten sie nicht in den Genuss eines Fernwärmeanschlusses kommen oder daran kein interesse haben, so gelten folgende Übergangsfristen: ab Januar 2029 sind mindestens 15% an erneuerbaren energien (ee) für ihre Wärmeerzeugung nötig, ab Januar 2035 30% ee und ab Januar 2040 60% ee. ab 2045 sollen alle heizungen auf 100% erneuerbare energien umgestellt sein. Welches Gebiet wird mit Fernwärme beplant? aktuell ist völlig offen, welche ortsteile in Wenzenbach in den Genuss eines Fernwärmeanschlusses kommen. Wichtiges Kriterium ist die Wärmeabnahmedichte, welche von Bebauungsdichte, den Baujahren der häuser und deren sanierungsstand abhängt. Umliegende Flächenverfügbarkeiten und die daraus resultierende wirtschaftliche Tragfähigkeit muss mit einer konkreten Planung einhergehen Was gilt als Erneuerbare Energie? als erneuerbare energien gelten alle biogenen Festbrennstoffe, wie holz, Pellets oder hackschnitzel. Ferner zählen solarthermie, also das erhitzen von Wasser durch die sonne und strom ungeachtet ob selbst produziert oder gekauft dazu. demnach werden Wärmepumpen, sogar stromdirektheizungen als erneuerbar angesehen. Biogas ist ebenso erneuerbar. auch eine rein fossil betriebene Gasheizung kann weiter eingebaut werden, wenn sie „h2-ready“ ist, also auf den Betrieb mit 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es einen rechtsverbindlichen investitions- und Transformationsplan für den aufbau und anschluss an ein Wasserstoffnetz gibt. in Wenzenbach hängt das mit der kommunalen Wärmeplanung zusammen und ist aktuell völlig offen. Welche Hilfen gibt es vom Staat? Für den austausch einer heizung stellt der Bund umfangreiche Fördermittel bereit. sie sind auf maximal 70 Prozent gedeckelt. Künftig soll es eine Grundförderung von 30 Prozent für den Tausch einer alten, fossilen gegen eine neue, klimafreundliche heizung geben. Wer ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 40.000 euro hat, bekommt eine zusätzliche Förderung von 30 %. Wer seine alte heizung ohne Verpflichtung austauscht erhält bis 2028 eine zusätzliche Förderung von vorgesehenen 20%. Zusätzlich wird es einen ergänzungskredit für heizungstausch und effizienzmaßnahmen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) geben, um den heizungstausch sowie weitere energiesparmaßnahmen zu unterstützen. sonstige energetische sanierungsmaßnahmen werden weiterhin mit 15 Prozent investitionskostenzuschuss gefördert. Mit wohl bedachten Vorgaben, ausreichenden Übergangsfristen und starker Förderung weist das neue Gebäudeenergiegesetz den Weg aus der fossilen sackgasse und schiebt die Modernisierung in den heizungskellern an. so kann der Gebäudesektor in Zukunft seinen Beitrag zu Klimaschutz und energiesouveränität leisten. Kurz vor Weihnachten fand ein ausflug auf den Fürther Weihnachtsmarkt mit fast 80 seniorinnen und senioren der Gemeinde Wenzenbach statt. in Fürth gab es nicht nur den Weihnachtsmarkt, sondern auch einen Mittelaltermarkt zu erkunden. es war eine tolle auswahl an essen und Getränken geboten und auch nach den letzten Weihnachtsgeschenken konnte gestöbert werden. das windige und zwischendurch regnerische Wetter konnte die gute stimmung nicht trüben. als genügend Glühwein amWeihnachtsmarkt getrunken war, stand noch die nahe gelegene und ebenfalls weihnachtlich geschmückte innenstadt mit Geschäften, Cafés und restaurants zur Verfügung, in denen man dem regen ausweichen konnte. insgesamt war es ein schöner letzter seniorenausflug für das Jahr 2023. TexT Und Bilder isaBella BaCh Seniorenfahrt auf den Fürther Weihnachtsmarkt

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