Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 01/2024 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 13 die Gemeinde hat sich wie jedes Jahr auf den Winter vorbereitet, bei normalen winterlichen Verhältnissen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten zu können, bitten wir sie um Beachtung nachfolgender Punkte: Parkende Fahrzeuge in engen straßen bereiten dem Winter- n dienst Probleme. es wird daher gebeten, die Fahrzeuge bei eis und schnee so abzustellen, dass hier keine Behinderung eintritt Überhängende Bäume und Äste können die durchfahrt auf n Wegen und straßen einschränken. deshalb bitten wir sie, störenden Überwuchs zu beseitigen. Bitte haben sie nachsicht und Verständnis, dass es nicht möglich ist, alle straßen gleichzeitig zu räumen. straßen mit größerer Verkehrsbedeutung und gefährliche stellen haben hierbei Priorität. die Gemeinde ist sehr bemüht, so schnell wie möglich alle öffentlichen straßen zu räumen und zu streuen. in diesem Zusammenhang verweisen wir über die Bestimmungen zur räum- und streupflicht der Verordnung der Gemeinde Wenzenbach über die reinhaltung und reinigung öffentlicher straßen und die sicherung der Gehbahnen imWinter. aufgrund dieser Verordnung sind die Grundstückseigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zur räum- und streupflicht verpflichtet. Geräumt und gestreut werden müssen demnach die Gehbahnen auf der gesamten länge entlang des Grundstücks. Bei eckgrundstücken gilt dies für alle Gehbahnen, die an das Grundstück angrenzen. sofern kein Gehweg vorhanden ist, ist ein streifen als Gehbahn entlang der Fahrbahnrandes zu räumen. das räumen und streuen hat an Werktagen ab 7 Uhr und an sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr zu erfolgen. Falls es witterungsbedingt erforderlich ist, muss in diesem Zeitraum mehrmals geräumt und mit geeigneten abstumpfenden stoffen (sand, split) gestreut werden. Bei besonderer Glättegefahr (Treppen, steigungen, eisregen) ist der einsatz von Tausalz zulässig. die Verordnung ist auf der homepage der Gemeinde Wenzenbach unter rathaus / ortsrecht / satzungen und Verordnungen / reinigungsund sicherungsverordnung (https://www.wenzenbach.de/ media/4049/reinigungs-und-sicherungsverordnung.pdf) veröffentlicht. Der Winter kehrt zurück Von einer großen Tageszeitung als heizhammer betitelt, ist das neue Gebäudeenergiegesetz mehr ein Meilenstein in der Klimaund energiepolitik. denn es schafft die Voraussetzung für die einhaltung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich. es führt zu einem reduzierten Verbrauch von fossiler energie und macht deutschland so schritt für schritt unabhängiger. es schützt eigentümer sowie Mieter vor Preissprüngen der fossilen energiemärkte wie zuletzt nach dem angriff auf die Ukraine. das wichtigste zuerst: Zusammenhänge sind hier mitunter verkürzt dargestellt. Ferner werden nur Bestandsgebäude betrachtet. neubauten unterliegen gesonderten regelungen. durch die nachhaltige Bauleitplanung der Gemeinde Wenzenbach ist der neubau in den geplanten neubaugebieten jedoch für alle Bauherren längst geregelt. Bei Fragen, melden sie sich gerne bei mir: Frederic Fischer Klimaschutzmanager Tel.:09407 309-137 Mobil: 0152 03035683 e-Mail: Frederic.Fischer@Wenzenbach.de GEG und Wärmeplanung gehen Hand in Hand es gibt Zusammenhänge zwischen dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GeG), das sie direkt angeht, und der kommunalen Wärmeplanung, welche die Gemeinde Wenzenbach betrifft. die kommunale Wärmeplanung muss für Wenzenbach bis spätestens ende Juni 2028 abgeschlossen sein. aktuell wartet Wenzenbach auf die Förderzusage des Bundes. Grob geschätzt gehe ich heute davon aus, bis ende 2026 für Wenzenbach die Planung zur Fernwärme vorliegen zu haben. die Wärmeplanung soll allen Bürgern Klarheit darüber geben, ob ihr haus einen Fernwärme- oder Wasserstoffanschluss bekommen kann. dies Wiederum hat dann großen einfluss auf das GeG, also auf ihre persönliche heizung. sollten sie im Gebiet mit einer Fernwärmeplanung liegen, so können sie sich entscheiden, sich anzuschließen, oder wie bisher, „autark“ zu bleiben. das anschließen bringt jedoch enorme Vorteile, da sie sich danach nicht mehr um ihre Wärmeversorgung kümmern müssen. sollte in ihrem Gebiet keine Wärmeplanung möglich sein, so bleiben sie weiterhin „autark“ und erfüllen stufenweise höhere anteile erneuerbarer energien zur Wärmeerzeugung. Bis wann muss die Heizung ausgetauscht werden? Bestehende, funktionierende Öl- oder Gasheizungen im Bestand können weiter betrieben und auch repariert werden. erst nach einer „havarie“ also dem Totalausfall müssen sie ausgetauscht werden. hierbei gelten allerdings großzügige Übergangsfristen. Welche Übergangsfristen gelten? Wenn sie ab Januar 2024 eine neue Verbrennungsheizung einbauen, müssen sie sich von fachkundigem Personal über Co2 – und Brennstoffpreise beraten lassen. Berater sind unter anderem energieberater oder heizungsbauer. Bis die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, bleibt es jedem haushalt völlig offen, welche heizung eingebaut wird. ist die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen und sie » „Heizhammer“ oder maßvoller Stufenplan – Das novellierte Gebäudeenergiegesetz Neues von unserem Klimaschutzmanager Frederic Fischer

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