AuS der gemeinde Ausgabe 12/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 9 die Gemeinde hat sich wie jedes Jahr auf den Winter vorbereitet, bei normalen winterlichen Verhältnissen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Um einen reibungslosen Winterdienst zu gewährleisten zu können, bitten wir Sie um Beachtung nachfolgender Punkte: Parkende Fahrzeuge in engen Straßen bereiten dem Winter- n dienst Probleme. Es wird daher gebeten, die Fahrzeuge bei Eis und Schnee so abzustellen, dass hier keine Behinderung eintritt Überhängende Bäume und Äste können die durchfahrt auf n Wegen und Straßen einschränken. deshalb bitten wir Sie, störenden Überwuchs zu beseitigen. Bitte haben Sie nachsicht und Verständnis, dass es nicht möglich ist, alle Straßen gleichzeitig zu räumen. Straßen mit größerer Verkehrsbedeutung und gefährliche Stellen haben hierbei Priorität. die Gemeinde ist sehr bemüht, so schnell wie möglich alle öffentlichen Straßen zu räumen und zu streuen. in diesem Zusammenhang verweisen wir über die Bestimmungen zur räum- und Streupflicht der Verordnung der Gemeinde Wenzenbach über die reinhaltung und reinigung öffentlicher Straßen und die Sicherung der Gehbahnen imWinter. aufgrund dieser Verordnung sind die Grundstückseigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken zur räum- und Streupflicht verpflichtet. Geräumt und gestreut werden müssen demnach die Gehbahnen auf der gesamten länge entlang des Grundstücks. Bei Eckgrundstücken gilt dies für alle Gehbahnen, die an das Grundstück angrenzen. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, ist ein Streifen als Gehbahn entlang der Fahrbahnrandes zu räumen. das räumen und Streuen hat an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr zu erfolgen. Falls es witterungsbedingt erforderlich ist, muss in diesem Zeitraum mehrmals geräumt und mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (Sand, Split) gestreut werden. Bei besonderer Glättegefahr (treppen, Steigungen, Eisregen) ist der Einsatz von tausalz zulässig. die Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach unter rathaus / Ortsrecht / Satzungen und Verordnungen / reinigungsund Sicherungsverordnung (https://www.wenzenbach.de/ media/4049/reinigungs-und-sicherungsverordnung.pdf) veröffentlicht. Die Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach im monat dezember 2023: Eingeschränktes Haltverbot in der Straße am West- n hang einschließlich des Wendehammers bis 31.03.2024 zur aufrechterhaltung des Winterdienstes Eingeschränktes Haltverbot in der Straße irlweg ein- n schließlich des Wendehammers bis 31.03.2024 zur aufrechterhaltung des Winterdienstes Eingeschränktes Haltverbot im Bereich der Umkehre n der Ziegelstraße bis 31.03.2024 zur aufrechterhaltung des Winterdienstes Ihre Bücherei meldet sich zu Wort Wir blicken auf ein schönes und ereignisreiches lese-Jahr zurück, und legen ihnen schon mal unseren Jahresbericht 2023 ans Herz, den Sie ab Januar bei uns in der Bücherei anschauen oder mitnehmen können. die Bücherei wird vom 22.12.2023 bis zum 07.01.2024 geschlossen sein. der erste ausleihtag nach den Ferien ist der 08. Januar. medien, die an diesem tag fällig wären, können die ganze erste Öffnungswoche zurückgegeben werden. Wir danken unseren großen und kleinen leserinnen und lesern für ihre treue und vor allem für ihre Begeisterung für Geschichten und das lesen, das uns miteinander verbindet, und freuen uns auf ein spannendes neues Jahr mit ihnen und Euch! Euer Bücherei-team UrHEBEr: PixaBay Der Winter steht erneut vor der Tür
RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=