Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Ausgabe 09/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach Aus dem lAndkreis 42 verkehr nutzen, wenn hierfür der vorläufige zulassungsnachweis ausgedruckt wurde und die zugeteilten Kennzeichenschilder vorliegen. Der zulassungsnachweis ist von außen gut sichtbar im Fahrzeug abzulegen. Er hat eine zehntägige Gültigkeit. Die zuständige zulassungsbehörde hat innerhalb von sechs tagen nach der internetbasierten zulassung die Fahrzeugdokumente und die Plaketten (auf speziellen Plakettenträgern) zuzusenden. Somit ist gewährleistet, dass keine unterbrechung zur Verkehrsteilnahme vorliegt. Eine weitere wesentliche Verbesserung besteht darin, dass es ab 1. September 2023 erstmals auch Firmen und juristischen Personen möglich ist, zulassungsvorgänge online durchzuführen. Es können alle Anmeldungen, Abmeldungen, Wiederzulassungen, umschreibungen und Änderungen von Halterdaten über i-Kfz durchgeführt werden. Auch können ab diesem Datum E-, Saison- und H-Kennzeichen online ausgewählt werden. Welche Voraussetzungen gegeben sein müssen und wie die internetbasierte zulassung abläuft, zeigt dieses Beispiel einer zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Erstzulassung). Voraussetzungen: zulassungsbescheinigung teil II (zB II) mit Sicherheitscode n Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) n Gültige Bankverbindung mit IBAn für den Einzug der Kfz- n Steuer der Halterin / des Halters Identifizierung: natürliche Personen benötigen einen Perso- n nalausweis mit eID-Funktion und eine auf dem Smartphone befindlichen „AusweisApp2“ oder ein Kartenlesegerät. Alternativ kann man sich mit der BundID mit ELStEr-zertifikat identifizieren. Juristische Personen benötigen das unternehmenskonto BunD mit ELStEr-zertifikat Zwölf Schritte zur internetbasierten Fahrzeuganmeldung: Auf der Landkreis-Homepage https://www.landkreis-regens- n burg.de/ über „Bürgerservice“ und „Auto und Verkehr“ zu „Kfz-zulassungsstelle“ gehen und dort auf „Online-zulassungsbehörde im Bürgerserviceportal“ klicken Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsme- n thoden nachweisen Sicherheitscode der zulassungsbescheinigung II freilegen n notwendige Daten der Antragsmaske ausfüllen (Fahrzeug- n identifikationsnummer, Sicherheitscode der zB II, eVB-nummer, IBAn des Halters, Kennzeichen auswählen [nächstes freies Kennzeichen, Wunschkennzeichen oder bereits reserviertes Kennzeichen]) Antragsdaten werden automatisiert validiert n Gebühren mit ePayment-System bezahlen n Eingaben und Antragstellung bestätigen n Antrag wird automatisch geprüft n zulassungsbescheid und zulassungsnachweis werden sofort n online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 minuten heruntergeladen oder per E-mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich. Vorläufigen zulassungsnachweis ausdrucken und von n außen gut sichtbar im Fahrzeug anbringen. Jetzt kann man sofort losfahren. zulassungsbescheid, Gebührenbescheid, zulassungsbeschei- n nigung I und II, Stempelplaketten und Prüfplaketten samt Plakettenträger werden von der zulassungsstelle der Halterin / dem Halter postalisch zugesandt Plaketten sind mit dem Plakettenträger auf die Kennzei- n chenschilder aufzubringen Ein umfangreiches Informationsangebot einschließlich ErklärVideos zum Projekt „i-Kfz“ finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html Kontakt. Landratsamt regensburg, Kfz-zulassungsstelle, tel. 0941 4009 390, Email: zulassungsstelle@landratsamt-regensburg.de regensburg (rL). KoKi – netzwerk frühe Kindheit lädt ein zum Online-Kurs „mein Baby und ich – unser gemeinsamer Start“. Los geht’s am Donnerstag, 12. Oktober von 13 bis 14.15 uhr. Die erfahrene Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin nancy moleda gibt den teilnehmerinnen und teilnehmern tipps und Anregungen für das erste Lebenshalbjahr mit ihrem Baby. Dabei geht sie auf themen ein wie Schlafen, Säuglingspflege und Handling, urvertrauen und Bindung sowie Ernährung. Der Kurs ist kostenlos und besteht aus fünf Einheiten. Die weiteren termine sind montag, 16. Oktober, Donnerstag, 19. Oktober, montag, 23. Oktober und Donnerstag, 26. Oktober, immer von 13 bis 14.15 uhr. Wer kann teilnehmen? Schwangere und werdende Eltern im letzten Schwangerschaftsdrittel sowie Eltern mit Babys im Alter bis zu sechs monaten. Kontakt und Anmeldung: zur Anmeldung oder für Fragen wenden Sie sich bitte an die mitarbeiterinnen von KoKi – netzwerk frühe Kindheit, telefon: 0941 4009-608, -611, -622, E-mail: koki@lra-regensburg.de Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihren Wohnort, Ihre E-mailAdresse und Ihre telefonnummer sowie Ihren errechneten Entbindungstermin oder das Alter Ihres Babys an. „Mein Baby und ich – unser gemeinsamer Start“ Die erfahrene Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin Nancy Moleda gibt Tipps und Anregungen für das erste Lebenshalbjahr mit einem Baby. FOtO: JuLIAnE zItzLSPErGEr

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