Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 09/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 15 Sträucher, Hecken und andere Pflanzen an Wegen und Straßen sind ein erfreulicher Anblick. Häufig breiten sich diese jedoch über private Grundstücksgrenzen hinaus und stellen dadurch eine Sichtbehinderung und Verkehrsgefährdung dar. Vor allem Fußgänger, radfahrer und Autofahrer werden dadurch oft beeinträchtigt, außerdem verdecken überhängende Äste häufig Verkehrszeichen. Verkehrszeichen müssen so weit freigeschnitten werden, dass sie rechtzeitig erkannt werden können. Da die Gemeinde Wenzenbach für die ungehinderte nutzbarkeit der Straßen, Wege und öffentlichen Flächen verantwortlich ist, möchten wir Sie auf diesemWeg darauf aufmerksammachen, dass wir nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz gezwungen sind, für den erforderlichen Pflanzenrückschnitt zu sorgen. nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Art. 29 BayStrWG und § 32 StVO ist jeder Bewuchs, der an öffentlichen Verkehrsflächen angrenzt, regelmäßig bis zur privaten Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Die Anpflanzungen an öffentlichen Wegen und Straßen müssen so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Gehweg hineinragen bzw. über Gehund radwegen ein mindestlichtraum von 2,50 metern und über Fahrbahnen ein mindestlichtraum von 4,50 meter freigehalten wird. zudem ist mit haftungsrechtlichen Folgen zu rechnen, falls es wegen dem überhängenden Bewuchs zu einem Verkehrsunfall oder einer sonstigen Schädigung von Personen / Gütern kommt. Diese Probleme / rechtsfolgen können Sie vermeiden, in dem Sie überhängenden Bewuchs regelmäßig zurückschneiden und so Verkehrsgefährdungen beseitigen. Die Gemeinde bittet deshalb alle Grundstückseigentümer, die Bepflanzungen an ihren Grundstücksgrenzen zu überprüfen und entsprechende rückschnittarbeiten regelmäßig durchzuführen. Das anfallende Schnittgut können Sie in den Grüngutanlieferungsstellen in Grabenbach und Grünthal kostenlos anliefern. Die regelung des naturschutzgesetzes, das in der zeit vom 01. märz bis 30. September das Schneiden von Gehölzen verbietet, greift hier nicht. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des zuwachses sind ganzjährig zulässig. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Durch Ihre unterstützung leisten Sie einen wichtigen Beitrag hinsichtlich der Verkehrssicherheit. Gemeinde Wenzenbach Die Gemeindeverwaltung Rückschnitt überhängender Sträucher undHecken Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 im Johanniter Kindergarten Kürn und Johanniter Kindergarten Lambertsneukirchen Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 sind bis 01.02.2024 möglich. Auf unserer Homepage können sie sich einen Vormerkbogen für ihr Kind herunterladen und diesen dann per mail weiterleiten an: kindergarten.kuern@johanniter.de kindergarten.lambertsneukirchen@johanniter.de Selbstverständlich können sie auch gerne persönlich vorbeikommen, um ihr Kind in unserer Einrichtung anzumelden. Wir bitten sie jedoch, dazu einen termin zu vereinbaren. Kindergarten Kürn: tel: 09407 – 2776 Kindergarten Lambertsneukirchen: tel: 09463 - 810783 Die Platzvergabe, bzw. Platzzusage, erfolgt erst nach der Schuleinschreibung im April. Eine Aufnahme erfolgt in der regel zum ersten September. unter dem Jahr kann eine Aufnahme nur dann erfolgen, wenn es fördertechnisch möglich ist. Wir freuen uns schon darauf, sie und ihr Kind kennenzulernen und freuen uns auf eine schöne, gemeinsame zeit! BILDEr: KArIn rAnGWICH

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