Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 09/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 10 Die Energiewende ist nur als Gemeinschaftsleistung von Kommunen, Bürgern, Wirtschaft und Staat erreichbar. Dabei geht es um mehr als nur die umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien. Eine erfolgreiche Energiewende bedeutet auch eine Wende in der Wärmeversorgung. Das bedeutet: Energieeinsparung und Energieeffizienz, Energiespeicherung und nicht zuletzt auch die Einhaltung der Klimaschutzziele. Für die Gemeinde Wenzenbach war daher schon frühzeitig klar, Herrn Fischer, der Klimaschutzmanager der Gemeinde, eine zusatzausbildung zum „kommunalen Energiewirt BVS“ zu ermöglichen. Wenzenbach gratuliert Herrn Fischer zum frisch gebackenen kommunalen Energiewirt. Die Gemeinde rüstet sich damit frühzeitig für die anstehenden Herausforderungen. Bei der Qualifizierung zum kommunalen Energiewirte arbeitet die BVS mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, dem bayerischen Gemeindetag sowie den bayerischen Energieagenturen zusammen. Die Qualifizierung ist modular aufgebaut und umfasst sieben Seminare. nach dem Besuch der sieben Seminare und einer erfolgreichen Projektarbeit wird das zertifikat „Kommunale Energiewirte (BVS)” überreicht. Die Qualifikation gibt Herrn Fischer das rüstzeug, um Die Energiewende auf kommunaler Ebene strukturieren n und effizient umsetzen. Einschätzung der Aufgaben, die mit der Energiewende auf n Wenzenbach zukommen Schlüsselkompetenzen anwenden für die themen technik, n Projektmanagement, Finanzierung und Bürgergenossenschaften, Genehmigungsverfahren sowie Bürgerbeteiligung und Öffentlichkeitsarbeit Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie übernimmt dabei die für die Kommune anfallenden Kosten. Die Projektarbeit richtet sich an alle, die überlegen, sich ein neues Heizsystem anzuschaffen. Das thema „Auslegung von Flächenkollektoren – Wärmepumpen bei Wärmesenke und Wärmequelle – Handlungsempfehlungen“ ist bewusst gewählt. Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, sich eine erdwärmegebundene Wärmepumpe anzuschaffen und damit effizient und klimafreundlich zu heizen, kommen Sie gerne auf mich zu. Das weite Feld der Energiewende birgt ein hohes Potenzial, die natürlichen ressourcen zu nutzen und wertvolle rohstoffe zu schonen. Es muss das ziel des 21. Jahrhunderts sein, neue, komplexe und innovative Wege zu beschreiten! BILD: GEmEInDE WEnzEnBACH Kommunaler Energiewirt für Wenzenbach Montag, 30.10.: Ausflug ins Westbad Wir treffen uns im Jugendtreff und frühstücken dort gemeinsam. Danach fahren wir mit dem Bus nach regensburg ins Westbad. Dort habt ihr drei Stunden zeit, um euch imWasser auszutoben. Im Anschluss geht es mit dem Bus wieder zurück nach Wenzenbach. Wann? treffpunkt 7.45 uhr Jugendtreff, Ende 16.00 uhr n Jugendtreff Was? Ausflug ins Westbad n Wer? Kinder ab 8 Jahren, max. 10 teilnehmer (sicheres n Schwimmen ist Voraussetzung!) Kosten? 5 Euro (inkl. Frühstück, Busticket, Eintritt) n Anmeldung? Isabella.bach@wenzenbach.de n Donnerstag, 02.11.: Boulder-Workshop In der Früh treffen wir uns im Jugendtreff und fahren dann mit dem Bus in die Boulderwelt regensburg. Dort machen wir bei einem Boulder-Schnupperkurs mit, der von einer trainerin oder einem trainer geleitet wird. nach 90 minuten klettern und ausprobieren, machen wir eine mittagspause und uns danach wieder auf den Weg zurück nach Wenzenbach. Wann? treffpunkt 7.45 uhr Jugendtreff, Ende 16.00 uhr n Jugendtreff Was? Boulder-Workshop n Wer? Kinder 8-12 Jahre; mind. 3, max. 6 teilnehmer n Kosten? 18 Euro (inkl. Busticket, Eintritt, Leihschuhe) n Anmeldung? Isabella.bach@wenzenbach.de n Anmerkung: Jugendpflegerin Isabella Bach ist bis 06.10.23 im urlaub. Auf Anmeldungen oder Fragen zum Ferienprogramm wird ab 09.10.23 geantwortet. Herbstferienprogrammder GemeindeWenzenbach Die Straßenverkehrsbehörde informiert… Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach im monat September 2023: Anbringung Beschilderung “Am Wolfhang“ Höhe des n Grundstücks Fl.nr. 322/1: es wurde das Vz 250 („Verbot für Fahrzeuge aller Art“) mit dem zusatzschild “Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ aufgestellt. Gegenüber wurde das Vz nS-2 (“naturschutzgebiet“) mit dem zusatzschild “Hunde sind anzuleinen“ aufgestellt.

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