Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus dem lAndKreis Ausgabe 07/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 47 regensburg (rl). das Ferien- und Gastgebermagazin 2024/2025 des landkreises regensburg wird neu aufgelegt. Gastgeber wie auch Freizeiteinrichtungen haben die möglichkeit, sich mit einem eintrag zu beteiligen. das serviceorientierte Ferienmagazin des landkreises erscheint in überarbeiteter Form unter demmotto „Ferienregion regensburger land – Urlaub rund um die UneScO-Welterbestadt regensburg“. das Tourismusbüro des landkreises hat an die Gastgeber kürzlich informationen für einen bebilderten eintrag versandt. bis 16. august sollten sich interessierte betriebe und einrichtungen melden, wenn sie im neuen Ferienmagazin einen eintrag buchen wollen. landrätin Tanja Schweiger sieht in dieser Publikation, die trotz des Zeitalters der digitalisierung weiterhin stark gefragt ist, weitaus mehr als eine aneinanderreihung von übernachtungsadressen. „attraktive inhalte wie Freizeit- und Serviceinformationen, imageseiten zu einzelnen landschaftlichen Teilräumen, gut strukturierte Gastgeberinformationen sowie eine Vielzahl bildhafter eindrücke präsentieren darin unsere region in einem sympathischen bild“, ist sie überzeugt. die neue broschüre werde insbesondere über messen, den Tourismusverband Ostbayern, die landkreis-Gemeinden, die Stadt regensburg und den landkreis selbst in einer auflage von 22 000 Stück vertrieben. beherbergungsbetriebe, die sich beteiligen, werden auch auf der Website des landkreises mit dargestellt. „Wir sind bestrebt, durch das landkreisweite magazin ein professionelles und attraktives Gesamtangebot zu schaffen, statt vieler örtlicher einzelprosepkte“, so Tourismusreferentin Susanne kammerer. aus diesen Gründen erhofft sich der landkreis eine hohe beteiligung der gastgebenden betriebe aus dem landkreis regensburg. kontakt: Für Fragen zum eintrag in den Gastgeberkatalog steht ihnen das Tourismusbüro des landkreises gerne zur Verfügung: Telefon 0941 4009-568, tourismus@lra-regensburg.de Ferienmagazin des Landkreises wird neu aufgelegt Beteiligung interessierter Betriebe bis 16. August möglich mit allgemeinverfügung des landratsamtes regensburg vom 25.05.2023, geändert durch allgemeinverfügung vom 26.05.2023, wurde aufgrund eines ausbruchs der Geflügelpest in einem betrieb auf dem Gebiet des marktes regenstauf sowohl eine Schutz- als auch eine überwachungszone für Teile des landkreises regensburg festgelegt. betroffen hiervon waren der markt regenstauf, der markt lappersdorf sowie die Gemeinden bernhardswald, Holzheim a. Forst, Wenzenbach und Zeitlarn. die beiden allgemeinverfügungen wurden am 31.05.2023 der übersichtlichkeit halber in einer eigenen allgemeinverfügung zusammengefaßt. Zwischenzeitlich ist die Geflügelpest im ausbruchsbetrieb erloschen. die allgemeinverfügung vom 31.05.2023 wird daher aufgehoben. regensburg, den 29.06.2023 Staatliches landratsamt Vollzug der VO (EU) 2016/429, des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflügelpestV); Aufhebung einer Allgemeinverfügung Der Gastgeberkatalog präsentiert unter anderem durch viele bildhafte Eindrücke die Region mit ihren Angeboten – hier auf der Burgruine Donaustauf. FOTO: STeFan GrUber

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