Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 07/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 18 Trotz gewisser Problemstellungen verlief der b16-ausbau bis dato eher zufriedenstellend. durch die von der Gemeinde projektierte Südspange in richtung Probstberg muss kein bundesstraßenverkehr durch den Ort fließen und die ersatzanschlussstelle in Wenzenbach ist leistungsstärker als manche befürchtet haben. es gibt jedenfalls kaumWartezeiten an der dort platzierten ampel. mit etwa einem Jahr Zeitverzug biegt das Staatliche bauamt regensburg nun mit ihren baufirmen auf die Zielgerade ein. Vom 24.7. bis 4.8. wird die b16 neu markiert und zwischen 7. und 11. august soll der Verkehr zurück auf die eigentliche b16 verlegt werden. ebenfalls soll in den kommenden Wochen die anschlussstelle in Wenzenbach in angriff genommen werden und das wird leider nicht ohne merkliche beeinträchtigungen gehen. in den Sommerferien wird nach aktueller Planung der kreisverkehr bei der neuen b16-brücke (Höhe bauhof) errichtet. Hierfür muss für ca. drei Wochen die kreisstraße komplett gesperrt werden. eine Umleitung kann in diesen Zeitpunkt nur über Fußenberg erfolgen. die Gemeinde weiß um die verschiedenen nadelöhre und Problemstellen an dieser Umleitungsstrecke und befindet sich hierzu in enger abstimmung mit allen beteiligten Fachstellen. ab September wird die kreisstraße zwischen Wenzenbach und irlbach wieder nutzbar sein. die anschlussstelle Wenzenbach kann nach angaben des Staatlichen bauamts voraussichtlich erst im Oktober zur auffahrt aus Wenzenbach kommend freigegeben werden. die abfahrt wird wieder ab november dort möglich sein. bis dahin ist natürlich mit einem vermehrten Verkehrsaufkommen der anschlussstellen bei Gonnersdorf und in bernhardswald zu rechnen. der Falkensteinradweg bleibt durchgehend nutzbar. allen beteiligten leuchtet ein, dass dieser bauabschnitt nun besonders ungünstig für autofahrer und anwohner der Umleitungsstrecken ist, aber eine andere bautechnische lösung sehen die experten nicht. ab november 2023 werden die Wenzenbacherinnen und Wenzenbacher dafür eine dreispurige b16 mit verbesserter und übersichtlicherer auffahrt nutzen können. B16-Anschlussstelle und Kreisstraße R6 ab Mitte August gesperrt! der vorhandene Streifen im kapellenweg stellt aufgrund der fehlenden Gehwegkante keinen Gehweg, sondern einen Schutzstreifen (auch mehrzweckstreifen genannt) dar. anlässlich der breite der Fahrbahn muss dieser bei Gegenverkehr gegebenenfalls befahren werden. der Schutzstreifen dient dazu, die Fußgänger zu führen. er darf jedoch auch zum Parken genutzt werden. Sobald auf dem Streifen geparkt wird, ist allerdings darauf zu achten, die gesetzliche restfahrbahnbreite zu gewährleisten und eine restbreite für Fußgänger und auch rollstuhlfahrer (mindestens 1,00 m) frei zu halten, um diese nicht zu gefährden. das Parken auf der Fahrbahn ist in § 12 der Straßenverkehrsordnung geregelt. ein explizites Hinweisschild hierfür ist in der Verkehrszeichensammlung nicht vorhanden. Wir bitten außerdem die allgemein geltenden Verkehrsregeln im kapellenweg zu beachten, vor allem die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h und die rechts-vor-links-regelung. die Verkehrsteilnehmer sollen ihre Fahrweise bitte den vorhandenen Gegebenheiten anpassen. Wir appellieren hier an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer. ihr Straßenverkehrsamt der Gemeinde Wenzenbach Erneuter Hinweis zur Verkehrssituation im Kapellenweg: Parken auf demMehrzweckstreifen erlaubt

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