Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeinde Ausgabe 06/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 21 „Notizen-Buch“ zufolge zum Glück zeitnah, zogen sich bis zu ihrer Vollendung jedoch hin: „im Frühjahr u. Sommer 1945 konnten die gröbsten Schäden zum Teil behoben werden. (Tür- u. Fensterstöcke wurden wieder eingemauert oder erneuert, die Fenster verglast u. das dach wurde notdürftig gedeckt.) Sachgemäß eingedeckt wurde das dach erst im april 1949!! Nachdem durch das Eindringen von regenwasser der Fußboden des Speichers, die Treppe sowie Wände u. decken der räume im i. Stock bereits größere Schäden genommen hatten. die Treppe wurde im Februar 49 ausgebessert; ebenso wurde mit den schadhaften decken u. Wänden im april 1949 verfahren, während die abortanlage in den Sommerferien 1949 neu gebaut werden soll.“ Abb. 1-3: Die Einträge zur Munitionssprengung und den Reparaturen am Schulhaus, 1945. Bei der Gemeinde Wenzenbach gehen leider immer noch Beschwerden über Verunreinigungen durch hundekot ein. außerdemwerden nicht alle der von der Gemeinde Wenzenbach gerne und kostenlos abgegebenen hundekotbeutel zweckentsprechend verwendet und ordnungsgemäß entsorgt. Es ist besonders ärgerlich, belästigend und schädlich, diese Kunststoffbeutel mit oder ohne inhalt auf Gehsteigen und Wegerändern, in Sträuchern und hecken oder auf Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen zu finden. dabei sollte es selbstverständlich sein, dass hundebesitzer überall im Freien die hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner unverzüglich beseitigen und ordnungsgemäß in den dafür zur Verfügung stehenden hundetoiletten entsorgen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die hundehalter und hundeführer sind hierzu rechtlich verpflichtet sind und haben deshalb eine ausreichende anzahl geeigneter Tüten oder sonstiger geeigneter mittel mitzuführen haben. hundekot liegen zu lassen ist grundsätzlich rechtswidrig. dies gilt natürlich vor allem für öffentliche Grünanlagen und Kinderspielplätze. zum Schutz unserer Kinder ist es sogar verboten, Tiere jeglicher art auf öffentlichen Spielanlagen auch nur mitzuführen. Nach der gemeindlichen Straßenreinigungsverordnung ist es zudem nicht gestattet, öffentliche Straßen, Wege und Plätze durch Tiere verunreinigen zu lassen. da nach herrschender meinung tierische Fäkalien generell dem abfallrecht unterfallen, ist auch die Verunreinigung von Privatflächen durch Tiere unzulässig. Um den hundeführern entgegenzukommen, hat die Gemeinde Wenzenbach an zum ausführen der Tiere besonders geeigneten und beliebten Straßen und Plätzen hundetoiletten aufgestellt. hier können hundekotbeutel entnommen und nach Gebrauch auch gleich wieder entsorgt werden. Es wird gebeten, von diesem praktischen angebot regen Gebrauch zu machen. in diesem zusammenhang muss auch darauf hingewiesen werden, dass es grundsätzlich verboten ist, landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (zeit zwischen Saat/Bestellung und Ernte) außerhalb vorhandener Wege zu betreten. Verunreinigungen von landwirtschaftlichen Nutzflächen durch hundekot stellen ebenfalls ordnungswidrigkeiten dar. Wir hoffen auf ihr Verständnis und bitten um Beachtung. Vielen dank. Gemeinde Wenzenbach die Gemeindeverwaltung Verunreinigung durch Hunde Vorverkauf Mini-RegensburgPässe im Kindertreff Wenzenbach Vom 31.07.-18.08.23 findet in den städtischen Sporthallen Nord wieder die Spielaktion der Stadt regensburg „miniregensburg“ statt. der Kindertreff Wenzenbach bietet ab mittwoch, 28.06. bis montag, 31.07. einen Vorverkauf der mini-regensburg-Pässe an. die Öffnungszeiten des Kindertreffs sind montags und mittwochs jeweils 14.00-16.30 Uhr. Sollte es nicht möglich sein, zu den Öffnungszeiten in den Kindertreff zu kommen, melden Sie sich bei Jugendpflegerin isabella Bach, um einen Termin auszumachen (isabella.bach@wenzenbach.de, 0152/24082090). die Kosten für einen mini-regensburg-Pass betragen 15€, die bar zu zahlen sind.

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