Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Aus der gemeinde Ausgabe 05/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 6 ein gepflegter Garten erfordert meist auch den einsatz von motorbetriebenen Gartengeräten, wie zum Beispiel einem rasenmäher, einem Vertikutierer oder einer Heckenschere. Bei der Benutzung dieser Geräte sind die auf der Grundlage des Bundes-immissionschutzgesetzes erlassenen Bestimmungen der bundesweit geltenden Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung zu beachten und einzuhalten. nach § 7 absatz 1 dieser Verordnung dürfen in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten und Sondergebieten, die der erholung dienen, sowie in Kur- oder Klinikgebieten und Gebieten für die Fremdenbeherbergung motorbetriebene Gartengeräte an Werktagen zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr betrieben werden. zu diesen Geräten gehören: rasentrimmer und rasenkantenschneider mit elektromotor, rasenmäher, Heckenscheren, Vertikutierer sowie Schredder bzw. zerkleinerer. es spielt hierbei keine rolle, ob der rasenmäher mit Verbrennungs- oder elektromotor betrieben wird. Sogenannte lärmarme rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen dürfen auch nicht länger betrieben werden. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen zwischen 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr darf kein Betrieb dieser Geräte erfolgen. Für besonders laute Geräte und Maschinen gelten weitere zeitliche einschränkungen unter Wahrung der Mittagsruhe. So dürfen laubbläser, Freischneider und Grastrimmer/Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor an den Werktagen nur in der zeit von 9:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 17:00 Uhr verwendet werden. Verstöße gegen die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Wir hoffen auf ihr Verständnis. Vielen dank. GeMeinde WenzenBacH / die GeMeindeVerWaltUnG Lärmbelästigung durch Rasenmähen Nachruf Die Gemeinde Wenzenbach trauert um ein ehemaliges Gemeinderatsmitglied Herr Wolfgang Plattner ist am 06.05.2023 im alter von 93 Jahren verstorben. Herr Plattner war vom 01. Mai 1984 bis 31. März 2001 Mitglied des Gemeinderates sowie vom 05. Mai 1987 bis 31. März 2001 Verbandsrat beim zweckverband zur abwasserbeseitigung im regental. dem zweckverband zur Wasserversorgung „Wenzenbacher Gruppe“ gehörte er vom 01. Mai 1990 bis 31. März 2001 als Verbandsrat an. Wir danken dem Verstorbenen für seinen wertvollen einsatz in der Gemeinde und werden ihm stets ein ehrendes Gedenken bewahren. Sebastian Koch Erster Bürgermeister

RkJQdWJsaXNoZXIy OTM2NTI=