Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

AuS der gemeinde Ausgabe 02/2023 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach 16 Wer Hunde in öffentlichen anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen mit sich führt, hat dies so zu tun, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden. Zur Verhütung von Gefahren für leben, Gesundheit und Eigentum ist das frei Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in den öffentlichen anlagen, sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen eingeschränkt. außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile müssen auf allen öffentlichen Sport- und naherholungsflächen große Hunde angeleint werden. Es dürfen nur reißfeste leinen verwendet werden. die Höchstlänge der leinen beträgt 2,0 m. Kampfhunde sind auf allen Wegen, Straßen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet zu jeder Tages- und nachtzeit stets an einer reißfesten leine von höchstens 1,20 Meter länge zu führen. die Person, die einen Kampfhund oder einen leinenpflichtigen Hund führt, muss dabei jederzeit in der lage sein, das Tier körperlich zu beherrschen. Von Kinderspielplätzen und deren näherem Umgriff sind Kampfhunde und leinenpflichtige Hunde fernzuhalten; auch ein Mitführen an der leine in diesen Bereichen ist nicht gestattet. als leinenpflichtige Hunde werden große Hunde mit einer Schulterhöhe von mindestens 50 cm angesehen. Mit einer Geldbuße bis zu 1.000 EUrO kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Verordnung über die anleinpflicht von großen Hunden und Kampfhunden der Gemeinde Wenzenbach verstößt. in diesem Zusammenhang verweisen wir über die Bestimmungen in der Verordnung über die anleinpflicht von großen Hunden und Kampfhunden der Gemeinde Wenzenbach. die Verordnung ist auf der Homepage der Gemeinde Wenzenbach unter rathaus / Ortsrecht / Satzungen und Verordnungen / anleinpflicht von großen Hunden und Kampfhunden (https://www.wenzenbach.de/media/ 4054/anleinpflicht-von-grossen-hunden-und-kampfhunden.pdf) veröffentlicht. Anleinpflicht von großen Hunden die Gemeinde Wenzenbach bestellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Ortsheimatpfleger/in (m/w/d) das amt des Ortsheimatpflegers ist ein Ehrenamt. die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates und gilt zunächst bis zum ablauf von 5 Jahren. Heimatpflege will erhalten und gestalten. Geschaffene Werte von landschaftsprägender, geschichtlicher, wissenschaftlicher, künstlerischer, städtebaulicher und volkskundlicher Bedeutung sollen bewahrt, gepflegt und weiterentwickelt werden. in diesem Sinne ist es aufgabe der Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger, sowohl zur Erhaltung und Vermittlung der historischen dimension der Heimat beizutragen als auch aktuelle Veränderungsprozesse kritisch zu begleiten und neuerungen behutsam in Vorhandenes einzubetten. der Ortsheimatpfleger soll zudem mit allen in seinem Bereich tätigen Heimatpflegern, Heimatvereinen und sonstigen Personen und Organisationen auf dem Gebiet der Heimatpflege zusammenarbeiten. Heimatpflegerinnen und Heimatpfleger haben anspruch auf eine amtsangemessene Entschädigung. Bewerbungen interessierter Personen oder Vorschläge zur Besetzung dieses bedeutenden Ehrenamtes werden erbeten an die Gemeinde Wenzenbach, Hauptstraße 40, 93173 Wenzenbach. nähere auskünfte erteilt Herr erster Bürgermeister Sebastian Koch (Tel. 09407 309 113) Ihre Straßenverkehrsbehörde informiert … Änderungen der Straßenbeschilderung im Bereich der Gemeinde Wenzenbach im Monat Februar 2023: Beschilderung Tempo 30-Zone: ehemalige Baustraße n Stegwiesen (unterhalb der Mittelschule) als Zufahrtstraße zum Container-Kindergarten

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