Mitteilungsblatt der Gemeinde Wenzenbach

Ausgabe 05/2022 Amtliches Mitteilungsblatt Wenzenbach AuS dem lAndkreiS 46 das Staatliche landratsamt regensburg erlässt folgende Allgemeinverfügung: in altenthann, ortsteil forstmühle wurde der ausbruch der amerikanischen faulbrut der Bienen amtlich festgestellt. dieses Gebiet wird daher zum Sperrbezirk erklärt. der Sperrbezirk erstreckt sich mit einem radius von etwa 1 km um forstmühle; in dem Sperrbezirk liegen die ortschaften forstmühle und ziegelhaus. Für den Sperrbezirk gelten folgende Maßregeln: alle Besitzer von Bienenvölkern, n deren Standorte im Sperrgebiet liegen, haben dies unverzüglich dem Veterinäramt des landratsamtes regensburg, altmühlstr. 3 in 93055 regensburg anzuzeigen. alle Bienenvölker und Bienenstände n im Sperrbezirk sind unverzüglich auf amerikanische faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. diese untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der tötung oder Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes zu wiederholen. der Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder n sein Vertreter ist verpflichtet, zur durchführung der untersuchung die erforderliche hilfe zu leisten. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht n entfernt werden. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, n Wabenabfälle, Wachs, honig, futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile n und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche einrichtung zur entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen n bestimmt ist. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem namen und seiner anschrift sowie der zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen. er hat dafür zu sorgen, dass die Bienenvölker in seiner Gegenwart oder im Beisein eines von ihm Beauftragten von dem beamteten tierarzt untersucht werden können. Von Bienen nicht mehr besetzte Bienenwohnungen sind stets bienendicht verschlossen zu halten. die sofortige Vollziehung dieser allgemeinverfügung wird angeordnet. diese allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. Sie gilt einen tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben. diese allgemeinverfügung liegt mit Begründung und rechtsbehelfsbelehrung während der dienstzeit im landratsamt regensburg, altmühlstr. 3, 93055 regensburg (zimmer u.138) zur einsichtnahme aus. Hinweis: die angeordneten Schutzmaßregeln werden aufgehoben, wenn die amerikanische faulbrut erloschen ist. die amerikanische faulbrut im Bienenstand gilt als erloschen, wenn alle Bienenvölker des verseuchten Bienenstandes verendet n oder getötet oder unschädlich beseitigt worden sind oder n die an der Seuche erkrankten Bienen des verseuchten Bie- n nenstandes verendet oder getötet oder unschädlich beseitigt oder behandelt worden sind und die untersuchung nach § 9 abs. 2 Bienenseuchenverordnung einen negativen Befund ergeben hat und die entseuchung unter amtlicher überwachung durchge- n führt und vom beamteten tierarzt abgenommen worden ist. die untersuchung nach § 11 abs. 1 nr. 1 Bienenseuchenver- n ordnung einen negativen Befund ergeben hat. Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut der Bienen

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