AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2025 20 Information zum aktuellen Sachstand für geplante Windenergieanlagen bei Poign In der Gemeinderatsitzung erläutern Hr. Wagner von derWind18 GmbH und der Geschäftsführer der KERL eG Herr Köckritz den aktuellen Sachstand zum Bau von Windrädern südwestlich der Autobahnausfahrt Bad Abbach/Poign. Es sollen 4 Windräder gebaut werden. Die Nabenhöhe wird voraussichtlich 175m und die Gesamthöhe eines Windrades wird ca. 270m betragen. Die Entfernung zur Wohnbebauung Poign wird mit ca. 900m angegeben. Um den Strom in das Netz einspeisen zu können, ist geplant, ein eigenes Umspannwerk zu bauen. Der Netzeinspeisepunkt wird von Bayernwerk bestimmt. Dieser ist noch nicht bekannt. Wird aber wohl im Zusammenhang mit der nahegelegenen 110kv Stromleitung stehen. Die Kommunen können einen Leitungsbau in den kommunalen Flächen auch nicht verhindern, da sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Über eine EEG-Ausschreibung wird man den Strom anbieten. Dieser Preis ist dann für 20 Jahre garantiert. Der ambitionierte Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme im 4. Quartal 2028 vor. Die Pachtverträge mit den Haupteigentümern konnten bereits geschlossen werden. Es ist ein Beteiligungsmodell geplant, an der sowohl die KERL, Wind18 GmbH als auch die Bürger eine Betreibergesellschaft bilden. Die Betreibergesellschaft hat ihren Sitz in Pentling. So bleibt das Gewerbesteueraufkommen in der Gemeinde. Ferner erhält die Kommune gem. § 6 EEG eine Kommunalumlage von 0,2 ct/kWh.Auch wird die Möglichkeit geprüft, den Bürgern eine Art „Bürgerstrom“ aus denWindkraftanlagen anzubieten, wenn dies von Seiten des Gemeinderates gewünscht wird. Dem Betreiber ist bekannt, dass sich in dem Gebiet denkmalgeschützte und historisch wertvolle Vorkommen befinden. Die Vorgaben des Denkmalschutzamtes und ggf. weitere Behörden werden beachtet und die Kosten von den Betreibern getragen. Ebenso verhält es sich bei sämtlichen Gutachten die im Vorfeld gebraucht werden. Für einen möglichen Rückbau der Anlagen nach Nutzungsende wird eine entsprechend hohe indexbelegte Bürgschaft hinterlegt, welche sich an den Rückbaukosten orientiert. Lt. Wind18 GmbH haben die aktuell diskutierten Windvorranggebiet, rechtlich gesehen, keine Auswirkungen auf diesen Bau. Entweder R6 (südwestlich Poign) wird zum Windvorranggebiet erklärt, dann befinden sich die geplanten Anlagen in dem Gebiet, oder diese Anlagen dürfen an diesem Ort bereits jetzt schon als privilegiertes Vorhaben errichtet werden, da sie die Vorgaben der Bayerischen Bauordnung einhalten, oder bei Wegfall von landesrechtlichen Regelungen, aufgrund des nicht Erreichens der Flächenziele aus dem „Wind-an-Land-Gesetz“, die bundesgesetzlichen Vorgaben wie Bundesimmissionsschutzgesetz eingehalten werden können. EXKURS ZU WINDVORRANGGEBIETE: Der Bundesgesetzgeber möchte mit dem „Wind-an-Land-Gesetz“ den Ausbau der Windkraftanlagen vorantreiben. Bayern muss deshalb bis zum Jahr 2032 1,8% an Landfläche für die Windkraft ausweisen. Durch unterschiedliche Faktoren und regionale Verhältnisse kommt es dazu, dass manche Kommunen mehr Windvorrangflächen haben und manche weniger. Ausschlaggebend ist die Landfläche Bayerns und nicht die der einzelnen Kommune. Der Regionale Planungsverband hat die Aufgabe übertragen bekommen, diese Flächen zu bestimmen. Da auch die jetzige Bundesregierung an der Gesetzeslage der Vorgängerregierung festhält, sind diesbezüglich keine Änderungen zu erwarten. Die Bevölkerung mit regenerativen Strom zu versorgen hat sowohl in der Bundesregierung als auch in der Landesregierung ein überragendes Interesse. Deshalb ist die Kommune hier nicht Verfahrensführerin und die Einflussmöglichkeiten so gut wie nicht vorhanden. Zuschussantrag des katholischen Pfarramtes Hohengebraching zum Bau des Pfarrheimes; hier: Nachträgliche Erhöhung des Zuschusses Bei der Gemeinde ging ein Zuschussantrag der Pfarrgemeinde Hohengebraching ein. In diesemAntrag wird um Nachbezuschussung für den Bau des Pfarrheims Hohengebraching gebeten, da die Kosten für die archäologischen Grabungen unerwartet hoch ausgefallen sind. Insgesamt beliefen sich die Kosten der Grabungsfirma Archäo Team Regensburg und der Baufirma Teubl, die die Grabungsfirma unterstütze, auf 216.577,86 €. In der Kostenschätzung vom 08.12.2020, die Basis für die Erstbezuschussung war, waren hierfür 6.545,00 € eingeplant. Dieser Betrag ist somit abzuziehen, so dass sich bisher nicht bezuschusste Mehrkosten von 210.032,86 € ergeben. Der Gemeinderat ist bereit, für die Mehrkosten der archäologischen Arbeiten nachträglich einen Zuschuss in Höhe von 10 %, also insgesamt 21.003,29 €, zu gewähren. Einmaliger Defizitzuschuss zum Betrieb der Kinderkrippe Pentling an den Betreiber Internationaler Bund e.V. Die Gemeindeverwaltung wurde vomTräger der Kinderkrippe Internationaler Bund e.V. (IB) informiert, dass das kalkulierte Defizit für 2026 nochmal ansteigt. Aus diesem Grunde ist eine Gebührenerhöhung geplant. Das aufzufangende Defizit beläuft sich auf 18.000 €. Als Begründung für das weiter ansteigende Defizit wird angeführt, dass der IB in wirtschaftlicher Hinsicht vor allem mit einem zurückhaltenden Buchungsverhalten, also vergleichsweise geringen Buchungszeiten und damit einer zu schwachen Ertragssituation zu kämpfen hat. Das Buchungsverhalten liegt nach Einschätzung des IB nicht an zu hohen Elternbeiträgen, da andere Einrichtungen des IB trotz höherer Beiträge besser gebucht sind. Der IB verstärkt daher seine Bemühungen näher an eine Vollbelegung der Krippe kommen. Da die Betreuungskosten für die Kinderkrippe Pentling imVergleich zu anderen Einrichtungen im Landkreis bereits sehr hoch sind, schlägt die Verwaltung vor, vorerst und ausnahmsweise einmalig dieses Defizit zu übernehmen. Der IB hat bereits schriftlich versichert, die Gebühren im Jahr 2026 nicht zu erhöhen, sofern die Gemeinde sich bereit erklärt, das voraussichtliche Defizit in Höhe von 18.000 € zu tragen. Es soll beobachtet werden, ob die Maßnahmen zur Defizitverringerung Früchte tragen. Der Gemeinderat beschließt für das Jahr 2026 einmalig ein Defizit in Höhe des nachgewiesenen ungedeckten Defizites von maximal 18.000 € für den Betrieb der Kinderkrippe Pentling zu übernehmen, sofern die Gebühren im Jahr 2026 nicht erhöht werden. Die Abrechnung für 2026 ist der Verwaltung nachzuweisen. Überlassung der alten Jugendtreffcontainer an den TSV Großberg e.V. Der TSV Großberg e.V. ist an die Gemeinde Pentling herangetreten und hat um die Überlassung der alten Jugendtreffcontainer gebeten. Er kann sie für seinen Betrieb gut gebrauchen. Hierzu soll auch in Kürze ein Bauantrag eingereicht werden. Die Container sollen hinter demVereinsheim Platz finden. Der Gemeinderat überlässt dem TSV Großberg e.V. die alten Container des Jugendtreffs zum Gebrauch. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan des Marktes Bad Abbach; Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung Der Markt Bad Abbach hat die Gemeinde Pentling im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB amVerfahren „Neuaufstellung des FlächennutzungsplaGemeinderatssitzung vom 20. November 2025
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