Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2025 18 Bauvoranfrage zum Neubau eines Gebäudes mit Tiefgarage, Gerüstlager, Gewerbeflächen und Wohnungen, Fl.Nr. 114/11 Gem. Pentling, Bergstr. 13 Bei der Gemeinde ging eine Bauvoranfrage zum Bau eines Gebäudes mit Tiefgarage, Gerüstlager, Gewerbeflächen undWohnungen auf der Fl.Nr. 114/11 Gem. Pentling ein. Der Baukörper liegt im Außenbereich. Er wird über die bestehende Zufahrt zur Tiefgarage des Bestandsobjektes erschlossen. Für das Bauvorhaben existiert kein eigener Hausanschluss bezüglichWasserversorgung und Kanalentsorgung. Diese muss über den bestehenden Hausanschluss der Bergstr. 13 erfolgen. Ein zusätzlicher zweiter Hausanschluss für die Entwässerung kann mangels öffentlicher Leitung imWeg technisch nicht erstellt werden. Zum Bauantragsverfahren ist dann ein genehmigungsfähiger Entwässerungsplan vorzulegen. Ähnlich verhält es sich bei derWasserversorgung. Hier wird auf die Stellungnahme desWasserzweckverbandes verwiesen. Der Eigentümer müsste die Kosten für die Zuleitung der Wasserversorgung komplett übernehmen. Ferner wird für den Neubau eine Drucksteigerungsanlage erforderlich sein. Aufgrund des niedrigen Wasserdruckes hat der Bauherr auch eine ausreichende Löschwasserversorgung vorzuhalten, da diese aus dem Netz, aufgrund des niedrigenWasserdruckes nicht möglich ist. Im Dachgeschoss sollen 4 Wohnungen mit einer Größe von ca. 68 m² zzgl. Galerie und Balkon entstehen. Das Obergeschoss soll als Lager und Ausstellungsfläche und das Erdgeschoss als Gerüstlager genutzt werden. Die Stellplätze müssen zum Bauantrag gemäß der gemeindlichen Satzung dargestellt und nachgewiesen werden. Da hier auch eineWohnnutzung erfolgen soll, ergeht aufgrund der Nähe zur Autobahn und Kreisstraße der Hinweis auf Lärmimmissionen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Auf die Einhaltung der Hinweise (insbes. Erschließung) im Sachvortrag wird verwiesen. Bauvoranfrage zur Aufstockung und Dachgeschossausbau eines Wohnhauses zu Wohnzwecken, Prüfeninger Weg 7, Pentling – beschließend Bei der Gemeinde Pentling ging eine Bauvoranfrage zur Aufstockung einesWohnhauses am Prüfeninger Weg 7 ein. Der Gemeinderat hat sich mit diesem Bauvorhaben bereits im Jahr 2023 schon einmal befasst. Der Kniestock des Dachgeschosses soll auf 88 cm erhöht werden (lt. Bebauungsplan 30 cm). Ferner sollen zwei Dachgauben entstehen. Die Abstandsflächen können trotz des höheren Kniestockes eingehalten werden. Im Dachgeschoss entsteht so eineWohngemeinschaft (eine Wohneinheit) mit 5 Zimmern und einer Gemeinschaftsküche. Lt. Betriebsbeschreibung werden die Wohnungen im Untergeschoss nun nicht mehr genutzt und künftig als Gemeinschaftsräume verwendet. Somit befinden sich künftig in dem Gebäude: Im Erdgeschoss 8 Einzimmerappartements und eine 2 Zimmerwohnung (Bestand) Im Obergeschoss 11 Einzimmerappartement (Bestand) Die Nachbarunterschriften sind nicht vorhanden. Sie haben der Gemeinde Pentling ein Einspruchsschreiben vorgelegt, welches dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt wurde. Die inzwischen in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sehen vor, dass bei Dachgeschossausbauten gem. Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 b) BayBO kein zusätzlicher Nachweis von Stellplätzen mehr erforderlich ist. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten, Lerchenschlag 7, Fl.Nr. 529/33 Gem. Hohengebraching Bei der Gemeinde Pentling ging ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten auf der Fl.Nr. 529/33 Gem. Hohengebraching, Lerchenschlag 7 ein. Bereits im Jahr 2023 hatte der Gemeinderat ein ähnliches Bauvorhaben auf dieser Parzelle abgelehnt. Nun wird eine neue Planung mit kleinen Änderungen vorgelegt. Für das Grundstück existiert kein Bebauungsplan. Die Abstandsflächen auf dem Grundstück können zum Bestandshaus nicht eingehalten werden. Dies führt dazu, dass hier eine atypische Bebauung entstehen soll, welche sich in diesem Gebiet nicht einfügt. Die Einhaltung der Abstandsflächen auch auf demselben Grundstück sieht die Gemeinde als essentiell an. Die vom Bauherrn aufgeführte Begründung zu dieser Abweichung des Bauherrn kann nicht gefolgt werden. Ferner bestehen bei dieser neuen Planung weiterhin Bedenken zum Brandschutz. Zum einen wegen der Nichteinhaltung der Abstandsflächen. Zum anderen ist lediglich ein langer (ca.50m von der Einfahrt Grundstück) nordseitiger Zugang die einzige Alternative, welcher bei Belegung der Stellplätze nur 2,78m breit ist und sich auf ca. 2m verschmälert.Aufstellflächen für die Feuerwehr fehlen. Auch ist gemäß Stellplatzsatzung eine ausreichende Bepflanzung der Stellflächen und Zufahrten vorzusehen (§ 4 Abs. 6 Stellplatzsatzung der Gemeinde Pentling). Es ist nach 4 Stellplätzen ein Bepflanzungsstreifen von mindestens 7,5m² anzulegen (§ 4 Abs. 7 Stellplatzsatzung). Dies wird an der östlichen Seite des Grundstückes nicht eingehalten. Die GRZ beträgt nach der vorgelegten Berechnung 0,788 und die Geschossflächenzahl 1,004. Der Stellplatznachweis kann erbracht werden. Für den Bestandsbau mit 8 Wohneinheiten sind 8 Stellplätze nachgewiesen. Für die weiteren 3 neuen Wohnungen werden 6 Stellplätze auf dem Grundstück eingezeichnet. In Bezug auf die Entwässerung, muss diese für den geplanten Neubau, über den vorhandenen Hausanschluss erfolgen. Da das Grundstück bereits jetzt schon sehr dicht bebaut ist, ist zwingend eine Entwässerungsplanung mit Einbezug des Bestandsgebäudes zu liefern, voraussichtlich sogar ein Überflutungsnachweis. Sehr wahrscheinlich ist eine große Regenrückhaltung notwendig. Der Bauherr möchte den Entwässerungsantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung einreichen. Bis dahin ist die Erschließung nicht gesichert. Eine entsprechende Auflage wäre in den Baugenehmigungsbescheid mit aufzunehmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Nochmalige Beschlussfassung über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohnungen und 16 Außenstellplätzen, Traubenweg 5, Großberg. Der Gemeinderat hat am 03.07.2025 das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8Wohnungen und 16Außenstellplätzen verweigert. Mit Schreiben vom 21.10.2025, eingegangen am 25.10.2025, teilt das Landratsamt Regensburg mit, dass das Vorhaben genehmigungsfähig ist. Die Begründung wurde den Gemeinderäten mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Auf sie wird hiermit verwiesen. Im Wesentlichen wird ausgeführt, dass die Anzahl der Stellplätze korrekt nachgewiesen wird. Die im Plan dargestellten Wohngemeinschaften stellen rechtlich gesehen jeweils einzelne Wohneinheiten dar. Ferner wurde vom Bauherrn ein schalltechnisches Gutachten vorgelegt und vom Landratsamt geprüft, wonach sich bei Einhaltung von Auflagen keine Bedenken hinsichtlich der Anordnung der Stellplätze ergeben und somit das Rücksichtnahme-Gebot nicht verletzt ist. Gemeinderatssitzung vom 30. Oktober 2025

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