Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

OKTOBER 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 bereich der B16 ist nicht tangiert. Das staatliche Bauamt hat gegen das Bauvorhaben keine Bedenken und das Einvernehmen erteilt. Das Grundstück ist nicht mit Wasser und Kanal erschlossen. Die Entwässerung erfolgt durch Versickerung. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern die Privilegierung gegeben ist. Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Stützwand mit Zaunanlage, Am Dürrbuckel 5, Niedergebraching Bei der Gemeinde ging ein Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan ein. Der Bauherr möchte am Dürrbuckel 5 eine Stützwand mit Sichtschutzzaun errichten. Lt. Bebauungsplan sind keine Stützwände erlaubt. Das Gelände ist jedoch hängig. So haben bereits viele Eigentümer Stützwände gebaut. Diese sind nicht höher als die beantragten 80cm. Die Höhe des Zaunes ist mit 1,10m bebauungsplankonform, wird jedoch nicht als senkrechter Hanichel oder Holzlattenzaun ausgeführt. Der Bauwerber beantragt die Befreiung vom Bebauungsplan als isolierte Befreiung. Das Einvernehmen wird erteilt. Kompensation aufgrund Änderungen bei den Rasenpflegemaßnahmen vom TSV Großberg Der TSV Großberg möchte für seine Sportplätze einen Greenkeeper einstellen. Ziel ist eine weitere Verbesserung des Rasens durch die detaillierten Kenntnisse des Greenkeepers im Bereich Rasenpflege und zweimaliges wöchentliches Mähen der Rasenflächen. Die Kosten für den Greenkeeper beziffert der TSV Großberg auf jährlich insgesamt 4.000 €. Abzüglich der Kosten für den bisherigen ausgeschiedenen Platzwart, die der TSV auf 1.100 € beziffert, entstehen dem TSV Großberg Zusatzkosten in Höhe von 2.900 €. Da der Greenkeeper u.a. Aufgaben übernimmt, die bisher der Bauhof erledigt hat, insbesondere das Düngen der Sportplätze sowie Kleinreparaturen und Pflege der Bewässerungsanlage, bittet der TSV darum, die Kostenersparnis der Gemeinde dem TSV als Kompensation zu erstatten. BERECHNUNG DER KOSTENERSPARNIS: Düngen: Die 3 Sportplätze werden pro  Jahr jeweils 4mal gedüngt, somit ergeben sich insgesamt 12 Düngevorgänge pro Jahr. 1 Düngevorgang dauert mit An- und Abfahrt sowie Reinigung der Geräte ca. 3 Stunden. Somit ist der Bauhof aktuell 36 Stunden im Jahr mit der Düngung der Rasenplätze des TSV beschäftigt. Die durchschnittlichen Personalkosten für eine Arbeitsstunde eines BauhofMitarbeiters entsprechen laut Gemeindekasse 14/2025 41,91 €, wodurch sich bei 36 Stunden ein Betrag von 1.508,76 € ergibt. Sonstige Tätigkeiten:  Zudem ist der Bauhof für sonstige Tätigkeiten im Jahr ca. 14 Stunden (geschätzt) für den TSV tätig. Die anfallenden Arbeiten sind u.a. Hilfe beim Heckenschneiden, Abfahren von größeren Mengen Gras- oder Laubschnitt, Reparatur der Bewässerungsanlage. Diese Tätigkeiten werden mit Sicherheit nicht ganz wegfallen, können aber durch die Einstellung eines Greenkeepers vermutlich reduziert werden. Bei der Annahme der Reduzierung um die Hälfte der Stunden für die sonstigen Tätigkeiten ergibt sich eine Ersparnis in Höhe von 293,37 € (7 x 41,91 €). Die potentielle Gesamtersparnis der Gemeinde durch die Einstellung eines Greenkeepers vom TSV Großberg beträgt somit 1.802,13 €. Der Gemeinderat beschließt, demTSV Großberg eine jährliche Kompensation in Höhe von 1.800 € für Arbeiten, die aktuell durch den Bauhof der Gemeinde Pentling ausgeführt werden und zukünftig von einem Greenkeeper, der vom TSV Großberg angestellt wird, erledigt werden, zu erstatten. Die Kompensation wird gezahlt, solange der Greenkeeper vom TSV Großberg angestellt ist und die im Sachvortrag aufgeführten Arbeiten übernimmt. Vorstellung der Jahresrechnung 2024 mit Auftrag zur Rechnungsprüfung Dem Gemeinderat wurden der Bericht und das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Im Haushaltsplan 2024 wurde mit einer Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1.004.000 € kalkuliert.Aufgrund Mehreinnahmen im Verwaltungshaushalt, unter anderem bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer, sowie Minderausgaben bei den Unterhaltskosten, Personalausgaben und Geschäftsausgaben, konnte dem Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 2.305.458,87 € zugeführt werden. Im Vermögenshaushalt sind Minderausgaben zu verzeichnen, da die Haushaltsmittel für die Beschaffungen und Baumaßnahmen nicht alle wie geplant abgerufen wurden. Nach Abzug der Ausgaben imVermögenshaushalt und dem Übertrag der benötigten Haushaltsreste auf das Haushaltsjahr 2025, konnten 3.773.934,54 € der allgemeinen Rücklage zugeführt werden, im Haushaltsplan waren 1.271.900 € angesetzt. Der Gemeinderat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 gem. Art. 102 Abs. 2 GO zur Kenntnis. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche » Sitzungsplan An folgenden Tagen sind Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Do., 09. Oktober um 19:30 Uhr  Do., 30. Oktober um 19:30 Uhr  Do., 20. November um 19:30 Uhr  Do., 11. Dezember um 19:30 Uhr  IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 15. Nov. 2025 Anzeigenschluss: Dienstag, 28.10.2025 Redaktionsschluss: Dienstag, 28.10.2025 Fotografierhinweis Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei Veranstaltungen der Gemeinde Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen des Festakts sowie Gruppenbilder bei Empfängen. Die Aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung.Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit IhrWunsch berücksichtigt werden kann.

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