JANUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Aus aktuellemAnlass möchte die Gemeinde Pentling wieder auf die allgemeine Räumund Streupflicht aufmerksammachen, damit Unfälle und daraus entstehende Schadensersatzforderungen vermieden werden und der gemeindliche Räumdienst nicht behindert wird. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass ein Räum- und Streudienst in den Straßen nur dann durchgeführt werden kann, wenn ein ungehindertes Durchkommen der Räumfahrzeuge mit einer Schildbreite von 2,7 m möglich ist. Insbesondere bitten wir nicht beidseitig oder am Ende von Sackgassen sowie inWendehämmern zu parken. Das Rückwärtsfahren mit Räumfahrzeugen stellt eine erhebliche Gefahr dar und verzögert die Arbeiten. Die Gemeinde bittet daher die Bevölkerung, die Autos möglichst auf eigenen Hofflächen zu parken oder aber in jedem Falle nur eine Straßenseite zu benutzen. Bei Behinderungen wird die Gemeinde in den jeweiligen Straßen keinen Winterdienst durchführen. Zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz haben die Anlieger die Gehbahnen oder die öffentliche Straße bis zu einer Breite von 1 Meter auf eigene Kosten in sicherem Zustand zu erhalten. Die Anlieger haben die Sicherungsflächen an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee- , Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen (z. B. Sand, Splitt) zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Die Sicherungsmaßnahmen sind bis 19.00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee oder die Eisreste (Räumgut) sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Vekehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Ist dass nicht möglich, haben die Anlieger das Räumgut spätestens am folgenden Tag von der öffentlichen Straße zu entfernen. Die Gemeinde stellt für diese Ablagerung einen geeigneten Platz zur Verfügung, auf den in ortsüblicher Weise hingewiesen wird.Abflussrinne, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten. Weitere Hinweise des Räumdienstes: Damit in der schneereichen Zeit der Räumund Streudienst gewährleistet werden kann, sollten folgende Gesichtspunkte und Verhaltensweisen beachtet werden: Der Schnee von den privaten Grund- stücksflächen z. B. Garagenzufahrten darf nicht auf den gemeindlichen Straßen abgelagert werden. Die Wendehammer und Stichstraßen in den Siedlungsbereichen sollten nicht mit Autos zugeparkt werden, da das Durchkommen bzw. Wenden der Räumfahrzeuge unnötig erschwert wird und Beschädigungen zu befürchten sind. Parkende Fahrzeuge sollten nicht mit dem Räumgut amWegfahren behindert werden, indem die Fahrzeuge von allen Seiten mit Schnee angehäuft werden. Unnötige Freischaufelaktionen können dadurch verhindert werden. Die Gehwege bzw. die Gehbahnen sind frei zu halten - auch mehrmals am Tag. In schmalen Straßen sollten keine Fahr- zeuge parken, da ansonsten die Räumfahrzeuge mit ihren breiten Räumschildern nicht mehr vorbeifahren können, bzw. in die Straßen gar nicht hineingefahren wird. Zwischen dem 1. Oktober und Ende Februar sind alle Schnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern erlaubt. Beachten Sie bitte, dass auch durch Schneelast tiefer hängende Gewächse den Straßenverkehr nicht beeinträchtigen dürfen. Bitte überprüfen Sie Ihr Grundstück in diesem Sinne und schneiden Sie Ihre Bepflanzung im Bedarfsfalle zurück. Der anfallende Baum- und Strauchschnitt kann am Grüngutlagerplatz beimWertstoffhof kostenlos entsorgt werden. Räum- und Streupflicht, Gehölzrückschnitt Im Vorfeld zum Online-Anmeldemonat Februar 2026 wird den Eltern der zukünftigen Kindergartenkinder die Möglichkeit geboten, die Kindergärten Pentling und Großberg sowie dieWaldkindergartengruppe zu besichtigen und eventuelle Fragen zu klären: Dienstag, 27. Januar 2026 um 10:00 Uhr oder um 15:00 Uhr. Die Treffpunkte sind im Eingangsbereich der jeweiligen Einrichtung. Für interessierte Eltern der Waldgruppe findet die Besichtigung am Dienstag, 27. Januar 2026 um 11:30 Uhr vor der Waldhütte satt. DieAnmeldung der Kinder findet vom 01.02. bis 28.02.2026 für das kommende Kindergartenjahr 2026/2027 statt. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Bürgerservice-Portal auf der Homepage der Gemeinde Pentling.Außerdem können Sie sich auf www.kiga-pentling.de oder www.kindergarten-grossberg.de über die jeweiligen Einrichtungen informieren. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen im Rathaus und in den Kindergärten gerne zur Verfügung. Auf unserer Homepage können Sie ab 01.02.2026 unter „Bürgerservice-Portal“ die Rubrik „Kitaplatz“ aufrufen, um Ihr Kind für einen Kindergartenplatz anzumelden. Kindergartenanmeldung für das Kindergartenjahr 2026/27 Der Bauhof der Gemeinde Pentling informiert und bittet: Jeden Winter wird festgestellt, dass durch parkende Pkws der Winterdienst behindert wird. Deshalb richtet sich die Bitte des Bauhofes an alle Kfz-Halter und auch Hausbesitzer, auf jeden Fall die vorhandenen Stellplätze im privaten Bereich zu nützen. Sollten keine ausreichenden Stellplätze auf Privatgrund vorhanden sein, so bitten wir die Pkw-Halter Ihr Fahrzeug, sofern ein Gehweg vorhanden ist auf dieser Seite abzustellen. Die Männer vom Winterdienst bitten auf Straßen ohne Gehsteig, die Fahrzeuge in einer Fahrtrichtung bzw. an der Straßenseite abzustellen, so die Hausnummern ungerade Zahlen aufzeigen. Diese Regelung hat zur Folge, dass unnötige Slalomfahrten mit dem Räumfahrzeug entfallen. Im Besonderen muss dies bei folgenden Straßen beachtet werden: Energiestraße - Am Sandacker – Bergstraße – Mitterweg – Ziegelweg – Ziegelackerweg - Am Schlagteil - Am Dürrbuckel - Van-Zuylen-Straße – Emmeramstrasse - Am Hazziberg – Jahnstraße – Mühlweg – Sängerweg – Hutackerweg - Anglerweg In jedem Fall ist eine Fahrbahnbreite von mindestens 3 m freizuhalten.Wird dies nicht eingehalten, kann dieser Straßenzug nicht oder erst viel später geräumt werden. Unser Bestreben ist es, steilere Strecken und die Strecken, auf denen ein Busverkehr stattfindet, ab 4:00 Uhr früh von Eis und Schnee zu befreien, damit der Berufsverkehr ungehindert fließen kann. Es wird nochmals gebeten, diesen Hinweis zu beachten. Nur dann kann der Winterdienst optimal durchgeführt werden. Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe vielen Dank! Ihre Männer vomWinterdienst Winterdienst
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