AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2026 12 Am 08. März 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger unsere Gemeinde aufgerufen, für die Gemeinde Pentling den 1. Bürgermeister/in und die Gemeinderatsmitglieder sowie für den Landkreis den Landrat/-in und die Kreistagsmitglieder zu wählen. Die Kommunalwahl entscheidet über die Führung der Gemeinde und des Landkreises in den nächsten sechs Jahren. Wählen können bei den Kommunalwahlen alle Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind, das 18. Lebensjahr vollendet haben, sich seit mindestens zwei Monaten imWahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten und nicht nach Art. 2 vomWahlrecht ausgeschlossen sind. Bürgermeister und Gemeinderat werden bei getrennten Wahlgängen ermittelt. Die Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder hängt von der Einwohnerzahl ab. In Pentling sind 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Landrat und Kreistagsmitglieder werden ebenfalls in zwei getrennten Wahlgängen ermittelt. Bei der Kreistagswahl sind 70 Kreistagsmitglieder zu wählen. Das Bayerische Kommunalwahlrecht ist das komplizierteste, dafür aber auch das vielfältigsteWahlrecht. Jeder Bürger kann auf seinem Stimmzettel praktisch den Gemeinderat oder den Kreistag „zusammenstellen“, den er sich persönlich wünscht. Jede Liste von politischen Parteien oder Bürgergruppen enthält grundsätzlich so viele Kandidaten, wie Sitze im Gemeinderat zu vergeben sind. Folglich können auf jeder Liste in Pentling bis zu 20 Kandidaten stehen und folglich hat jederWähler 20 Stimmen. DerWähler kann die Liste unverändert annehmen. Er gibt dann praktisch jedem, der auf der Liste steht, eine Stimme. Dazu zeichnet er sein Kreuz in den Kreis oben auf der Liste neben dem Namen der Partei. Er wählt die Kandidaten damit gleichzeitig auch in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel stehen. PANASCHIEREN Der Wähler kann aber auch aus verschiedenen Listen diejenigen Kandidaten auswählen, die er für geeignet hält. Dann platziert er sein Kreuz in die Kästchen vor dem Namen. Zu beachten ist dabei, dass nur so viele Kreuze gemacht werden dürfen, wie Stimmen zu vergeben (Gemeinderatsmitglieder zu wählen) sind. Kreuzt er weniger an, ist der Stimmzettel gültig – derWähler hat aber Stimmen verschenkt. KUMULIEREN DerWähler kann schließlich bis zu drei Stimmen auf einen Kandidaten häufeln, wenn er ihn für besonders geeignet hält. Dazu muss er die Zahl eintragen.Auch hier dürfen nicht mehr Stimmen vergeben werden, als Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Durch diese bevorzugte Stimmabgabe kann z.B. ein Kandidat auf einem schlechten Listenplatz vorgewählt werden; d.h. er kann andere Leute auf seiner Liste überholen. Der Bürger kann damit die vorgegebene Reihung der Parteien oder Bürgergruppen korrigieren. Hier ist zu beachten: ein*e Kandidat*in kann maximal 3 Stimmen erhalten. Die gleichen Möglichkeiten bietet auch das Wahlrecht für den Kreistag. Hier kann jeder Wähler 70 Stimmen verteilen oder eine Liste unverändert annehmen. Der 1. Bürgermeister/-in wird mit absoluter Mehrheit gewählt. Einer der Kandidaten muss also im erstenWahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erzielen. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, so findet zwischen den zwei Kandidaten, die die meisten Stimmen erreicht haben eine Stichwahl statt. Ähnlich ist es mit dem Landrat. Die Stichwahl findet dann am 22.03.2026 statt. Kommunalwahl 2026 IMPRESSUM Herausgeber Regensburger Straße 6, 93164 Laaber, www.dtpd.com Verantwortlichkeiten a) für redaktionelle Inhalte im Sonderteil „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: Gemeinde Pentling, 1. Bürgermeisterin Barbara Wilhelm, Am Rathaus 5, 93080 Pentling, Telefon 09 41 / 920 82 - 0 b) für redaktionelle Inhalte im gesamten Magazin mit Ausnahme des Sonderteils „Amtliche Bekanntmachungen“ in der Heftmitte: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) c) für den Anzeigenteil: DTP-Studio DENZL (Herausgeber) Kontakt zur Redaktion mitteilungsblatt@pentling.de Kontakt zu Anzeigenverkauf und Verlag DTP-Studio DENZL, Abteilung „Das Amtliche“ Telefon 09 41 / 44 80 68 - 13, Fax 09 41 / 44 80 68 - 16 info@das-amtliche.info, https://www.das-amtliche.info Erscheinungsweise 3.250 Exemplare, 12 x jährlich jeweils zur Monatsmitte, kostenlose Verteilung an alle Haushalte Online-Ausgabe: https://www.pentlinger-mitteilungsblatt.de Keine Haftung für Druckfehler oder den Inhalt der Anzeigen. Keine Rücksendung von unverlangt eingesandten Unterlagen. Jede Weiterverwertung des Inhalts bedarf der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers. Für namentlich gekennzeichnete Artikel sind die Autoren verantwortlich; die Beiträge müssen nicht unbedingt der Meinung der Redaktion entsprechen. Die nächste Ausgabe des Mitteilungsblatts erscheint am: Samstag, 14. Feb. 2026 Anzeigenschluss: Donnerstag, 29.01.2026 Redaktionsschluss: Donnerstag, 29.01.2026 Sie können, wie gewohnt, die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl 2026 auf verschiedene Arten beantragen: vorzugsweise digital über das Bürger- serviceportal auf der gemeindlichen Homepage schriftlich oder per QR-Code nach Erhalt des Wahlbenachrichtigungsbriefes Wichtige Hinweise bei Anträgen: Bitte geben Sie bei Anträgen auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen immer die vollständigen Daten (Name, Geb.Datum,Adresse, ggf. abweichende Versandanschrift) UND bitte gleich den Hinweis an, ob Sie im Falle einer Stichwahl ebenfalls Wahlunterlagen erhalten wollen. Wichtige Hinweise zumVersand/Aushändigung: DieWahlbenachrichtigungsschreiben werden frühestens ab dem 26.01.2026 versandt. Sie können damit Briefwahlunterlagen beantragen, aber ACHTUNG: Ein Versand per Post bzw. eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt ist aus rechtlichen Gründen frühestens erst ab dem 16.02.2026 möglich!!! Bitte beachten Sie dies bei Antragstellung und besonders bei möglichen abweichenden Versandanschriften z.B. bei Urlaubsreisen/ auswärtiger Aufenthalt). Wir bitte Sie daher, von der persönlichenAbholung erst ab dem 16.02.2026 Gebrauch zu machen. Ebenso bitten wir, von Anfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen, wenn Sie die Briefwahlunterlagen bereits zu Beginn der Antragsfrist online beantragt haben. Wir können die Briefwahlunterlagen zwar zu einem gewissen Grad vorbereiten, aber der Versand erfolgt in den Tagen ab dem 16.2.2026, was auch die Versand-Dienstleister vor Herausforderungen stellen wird. Wir bitten um Beachtung! Antrag auf Briefwahlunterlagen
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