Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

JANUAR 2026 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 11 Nachzahlungen aus Vorjahren beinhaltet. Die reine Grundsteuer-Veranlagung für 2023 lag bei der Grundsteuer A bei 48.331,91 € und bei der Grundsteuer B bei 759.956,38€. Die voraussichtlichen Grundsteuer-Einnahmen für das Jahr 2025 (Stand: 28.11.2025, ohne Nachzahlungen aus Vorjahren) belaufen sich auf 26.370,51 € in der Grundsteuer A und 742.712,47 € in der Grundsteuer B. Nach aktuellem Stand ergeben sich somit imVergleich zum Jahr 2023 voraussichtliche Mindereinnahmen in der Grundsteuer A in Höhe von 21.961,40 € und in der Grundsteuer B in Höhe von 17.243,91 €. Zur Erreichung der Aufkommensneutralität wäre eine Anhebung der Hebesätze in der Grundsteuer A um 259 %-Punkte und in der Grundsteuer B um 8 %-Punkte notwendig. Da immer noch nicht alle Grundstücke veranlagt wurden – lt. Realsteuerstelle konnten ca. 150 Fälle noch nicht abschließend bearbeitet werden - ergibt sich allerdings eine gewisse Ungenauigkeit in der Prognose, so dass sich die tatsächlichen Einnahmen aus der Grundsteuer für das Jahr 2025 leider noch nicht genau beziffern lassen. Laut Mitteilung der Realsteuerstelle vom 26.11.2025 ist bei keiner der Mitgliedsgemeinden insgesamt (Grundsteuer A und B zusammengerechnet) ein nennenswerter Einbruch der Grundsteuermessbeträge gegenüber dem Jahr 2024 zu verzeichnen. Die Gesamtheit der Messbeträge in der Realsteuerstelle lassen (auch ohne die noch zu prüfenden Fälle) eine moderate Steigerung erkennen. BESCHLUSS: Da laut Realsteuerstelle noch ca. 150 Fälle nicht bearbeitet sind, ist noch keine endgültige Einschätzung über Mehr- oder Mindereinnahmen bei der Grundsteuer möglich. Daher sollen die Hebesätze bis zum Vorliegen von belastbaren Daten bei der Grundsteuer A und B bei 310 % belassen werden. Mögliche Mindereinnahmen bei der Grundsteuer werden weiterhin in Kauf genommen. Eine erneute Überprüfung erfolgt Ende 2026 zum Beschluss der Hebesätze für das Jahr 2027. Die Hebesatzsatzung wird wie folgt beschlossen: Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern der Gemeinde Pentling (Hebesatzsatzung) Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.1998 (GVBl. S 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573) in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.12.2024 (BGBl. I Nr. 387) und Art. 5 des Bayerisches Grundsteuergesetzes vom 10.12.2021 (GVBl. S. 638), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.04.2023 (GVBl. S. 128) sowie §16 Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.02.2025 (BGBl. I Nr. 69), erlässt die Gemeinde Pentling folgende Satzung: § 1 HEBESÄTZE Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 310 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 310 v. H. Gewerbesteuer 380 v. H. § 2 IN-KRAFT-TRETEN Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft. Bauantrag zum Bau eines Doppelhauses, Am Hazziberg 9 Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag zum Bau eines Doppelhauses Am Hazziberg 9 ein. Für das Gebiet existiert kein Bebauungsplan und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß in die Umgebung einfügen. Die Umgebungsbebauung sieht aktuell eine E+D Bebauung vor. Hier soll nun E+1+D Gebäude errichtet werden. Die Firsthöhe erreicht somit 10,60m und eineWandhöhe von 6,40m. Die Abstandsflächen können eingehalten, die Stellplätze nachgewiesen werden. Die Nachbarunterschriften liegen vor. Das gemeindliche Einvernehmen (§36 BauGB) bzw. die Zustimmung der Gemeinde Pentling (§36a BauGB) wird erteilt. Bekanntgabe von Auftragsvergaben Anschaffung von I-Pads mit Koffer für  die Grundschule 12.063,62 € (Förderung 9.800 €) Bekanntgabe von Bauvorhaben Garagenaufbau zur Wohnraumerweite-  rung, Hangstr. 10 Neubau eines Einfamilienhauses mit  Stellplätze, Köhlerweg 2b Information zu aktuellen Themen Der Wahlleiter der Gemeinde Pentling  hat die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Gemeinderates und der/s ersten Bürgermeisterin/s zur Kommunalwahl am 08.03.2026 bekannt gemacht. Bis 08.01.2026 können im Rathaus Wahlvorschläge eingereicht werden. Für den Fall von neuen Wahlvorschlagsträgern bei Kreiswahlen oder Gemeindewahlen werden ferner die Unterstützungslisten im Einwohnermeldeamt aufgelegt. Bitte um Beachtung der Eintragungszeiten gemäß Bekanntmachung. Ab 2026 wird von der GFN ein neues  Leasingfahrzeug VW ID.3 für das Carsharing zur Verfügung gestellt. Ostermarkt 2026 entfällt aufgrund der  Kommunalwahltermine im März. Verkehrsschau in Pentling hat stattge-  funden. Baugebiet Hagenbreiten – Arbeiten sind  abgeschlossen. Sanierung Dorfplatz Matting wird in  Kürze abgeschlossen. Sanierung Hartplatz an der Schule abge-  schlossen. Sanierung Sängerweg, Iglbergweg gut  im Zeitplan (Iglbergweg Trag- und Deckschicht, bei Sängerweg nur Tragschicht eingebaut. Sanierung Hölkering liegt ebenfalls gut  im Zeitplan. Trag- und Deckschicht um unteren Bereich eingebaut. Wintersicherung im oberen Bereich. Sitzungskalender An folgenden Tagen sind Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant – vorläufiger Terminplan: Do , 15. Januar 2026 um 19:30 Uhr  Do , 12. Februar 2026 um 19:30 Uhr  Do , 26. März 2026 um 19:30 Uhr  Do , 23. April 2026 um 19:30 Uhr  Do , 07. Mai 2026 um 19:30 Uhr  konstituierende Sitzung Do , 21. Mai 2026 um 19:30 Uhr  Do , 18. Juni 2026 um 19:30 Uhr  Do , 09. Juli 2026 um 19:30 Uhr  Do , 30. Juli 2026 um 19:30 Uhr  Ostermarkt 2026 entfällt Aufgrund wichtiger Wahlvor- und Nachbereitungen und den Terminen der Kommunalwahlen selbst wird der traditionelle Ostermarkt der Gemeinde Pentling im März 2026 ausfallen. Wir bitten um Ihr Verständnis und freuen darauf, Sie bald zu einer späteren Veranstaltung wieder begrüßen zu dürfen.

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