AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING SEPTEMBER 2025 16 Mit dem „Wind an Land Gesetz“ hat der Bund für alle Bundesländer die Beitragswerte der Flächen fürWindkraftanlagen festgesetzt. Für den Freistaat Bayern ist festgelegt, dass bis zum 31.12.2027 mindestens 1,1 % und dann bis zum 31.12.2032 insgesamt mindestens 1,8 % der Landesfläche als sogenannte Vorrangflächen für Windkraftanlagen ausgewiesen sein sollen. In diesen Vorranggebieten werden die Prüfungen für Baugenehmigungen vonWindkraftanlagen vereinfacht. Sollten diese vom Bund vorgegebenen Flächenziele nicht erreicht werden, gilt für Bauvorhaben vonWindkraftanlagen (WKA) eine generelle Privilegierung im Außenbereich, wenn nicht öffentliche Belange stark beeinträchtigt werden. Der Prozess der Festlegung dieser Vorranggebiete ist die Aufgabe der Regionalen Planungsverbände. Die Gemeinde Pentling liegt im Bereich des Regionalen Planungsverbandes Region 11 (s. https://www.region11.de ). Für unsere Region wurden seit Ende 2022 Potentialräume für WKA in enger Abstimmung mit den Fachstellen des Umwelt- und des Naturschutzes, derWasserwirtschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Städtebaus, der Denkmalpflege und des Militärs herausgearbeitet. Für die Gemeinde Pentling wurden schließlich die in 2023 und 2024 zunächst dargestellten Potentialflächen überarbeitet und stark reduziert. Im ergänzenden Beteiligungsverfahren gab der Gemeinderat in der Sitzung am 05.06.2025 eine Stellungnahme ab, in der ausführlich die Flächen R 1, R 2 und R 4 als Windvorranggebiete abWindvorrangflächen
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