Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING AUGUST 2025 16 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Fl.Nr. 33/3 Gem. Neudorf Bei der Gemeinde Pentling ging ein Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 33/3 Gem. Neudorf ein. Der Gemeinderat hat bereits zu einer zugehörigen Bauvoranfrage das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Grundstück wird über eine private Zufahrt erschlossen. Für die Herstellung eines Kanalanschlusses wurde bereits eine Vereinbarung geschlossen. Mit Wasser ist das Grundstück nicht erschlossen. Hierfür hat der Bauwerber mit dem Wasserzweckverband ebenfalls eine Vereinbarung abzuschließen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Bauvoranfrage zum Bau einer landwirtschaftlichen Halle auf Fl.Nr. 99 Gem. Matting Bei der Gemeinde Pentling ging eine Bauvoranfrage zum Bau einer landwirtschaftlichen Halle auf der Fl.Nr. 99 Gem. Matting ein. Das Bauvorhaben liegt in Mitten des Landschaftsschutzgebietes. Ob das Bauvorhaben privilegiert ist kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Die Halle soll ca. 30m x 12m werden. Die Firsthöhe beträgt ca. 9,30m, dieWandhöhe ca. 6,60m. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern das Bauvorhaben privilegiert ist. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle, Fl.Nr. 362/2 Gem. Hohengebraching Bei der Gemeinde ging ein Bauantrag zum Bau einer landwirtschaftlichen Halle ein. Das Vorhaben befindet sich imAußenbereich auf der Fl.Nr. 362/2 Gem. Hohengebraching, Nähe Regensburger Straße Großberg. Das Bauvorhaben benötigt keinen Wasseroder Abwasseranschluss. Das Regenwasser wird versickert. Das Grundstück ist über die Regensburger Straße erschlossen. Demnach ist die Erschließung gesichert. Das Grundstück wird jedoch aktuell vom Staatlichen Bauamt im Zuge des dreistreifigenAusbaus der B16 überplant. Hier soll die Auffahrt auf die B16 entstehen. Dies ist dem Grundstücksbesitzer auch bekannt. Das Staatliche Bauamt hat aus diesem Grund bereits das Einvernehmen verweigert. Ob das Bauvorhaben privilegiert ist noch nicht abschließend bekannt. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern es privilegiert ist. Bauantrag zum Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten im Traubenweg 5, Großberg Der Gemeinderat hat sich mit dem Bauvorhaben bereits am 28.11.2024 befasst. Damals bestand die Planung darin ein Mehrfamilienwohnhaus mit 15 Wohneinheiten zu bauen. Bei der damaligen Planung konnten die Stellplätze nicht nachgewiesen werden. Das gemeindliche Einvernehmen wurde verweigert. Bei der Gemeinde Pentling ging nun ein neuer Bauantrag zur Bebauung des Grundstückes Traubenweg 5 ein. Gebaut werden soll nach Angaben des Bauherrn ein Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohneinheiten. Raumgrößen, Schnitte und Ansichten sind dabei identisch. Der Bauherr stellt jedoch nun die vormals 4 Wohneinheiten je Obergeschoss nun als jeweils eine Wohneinheit dar und platziert amTreppenhaus eineWohnungseingangstüre. Es ist nun nur noch eine Küche vorgesehen, dafür hat jedes Zimmer (auch das Büro) ein Bad. Diese Art der Darstellung, dass sowohl das 1.OG als auch 2. OG abgeschlossen und als eine Wohnung geplant wurde, dient dazu, die notwendigen Stellplätze (16 Stück) nachweisen zu können. Es wird bezweifelt, dass die betitelten Zimmer so genutzt werden. Für den Gemeinderat stellen die Flächen im 1. und 2. OG nach wie vor mehrereWohneinheiten dar. Der Gemeinderat sieht hier eine Umgehung der Regelungen zum Bebauungsplan. Es wird darauf hingewiesen, dass der Stellplatz Nr. 16 augenscheinlich nicht die erforderlichen Breitenmaße von durchgängig 2,50m erfüllt. Sofern dieser Stellplatz belegt ist, ragt dieser dann deutlich in die Zu- und Abfahrt hinein und behindert diese. Bei einer vollen Belegung der Stellplätze wird auch der Brandschutz in Gefahr gesehen. Es existiert lediglich ein Treppenhaus. Fenstern und Balkone dienen als zweiter Rettungsweg. Die Stellplätze 12-15 verhindern jedoch die Zuwegung in den südlichen Bereich. Ferner erscheint die Anordnung der Stellplätze entlang der kompletten Grundstücksgrenze das Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme zu missachten. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Bauantrag Tektur zum Neubau einer Garagenanlage mit 5 Duplexparkern und 2 Wohnmobilstellplätzen, Fl.Nr. 45 Gem. Pentling, Am Rathaus Bei der Gemeinde ging ein Tekturantrag zum Baugenehmigungsbescheid vom 31.01.2024 über den Neubau einer Garagenanlage mit 5 Duplexparkern und 2 Wohnmobilstellplätzen auf der Flurnummer 45 Gemarkung Pentling (Am Rathaus) ein. Die Änderung beinhaltet, dass anstelle eines Satteldaches, der westliche Gebäudeteil mit einem Pultdach gebaut werden soll. Die Fassadenbekleidung soll in Holzschalung anstelle von Isowandpaneelen erfolgen. Die Konstruktion wird von Stahl- auf nunmehr Holzbau geändert. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Erlass von Richtlinien über die Ablösung von Kostenerstattungsbeiträgen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Baugebiet „Jahnstraße“ in Großberg Im Zuge der Erschließung des Neubaugebietes „Jahnstraße“ müssen auf einer Fläche von insgesamt 17.169 m² Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen geschaffen werden. Die Kosten für diese Maßnahme werden nach der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen der Gemeinde vom 24.09.2014 umgelegt. Nach § 7 kann der Kostenerstattungsbetrag auch abgelöst werden. Die Verwaltung hat nun den abzulösenden Kostenerstattungsbeitrag kalkuliert. Es sind umlagefähige Kosten von 366.478,39 € entstanden. Die Fläche auf die dieser Betrag umzulegen ist beträgt 42.921 m². Damit errechnet sich ein Beitrag je m² von 8,53 €. Der Gemeinderat stimmt demAblösebeitrag von 8,53 € je m² zu. Die Verwaltung wird ermächtigt unter diesen Bedingungen Ablösungsverträge mit den Grundstückseigentümern / Bauplatzkäufern im Baugebiet „Jahnstraße“ abzuschließen. Beratung über den Erlass einer neuen Stellplatz- und Spielplatzsatzung Aufgrund gesetzlicher Änderungen im Stellplatz- und Spielplatzrecht ist es notwendig für die Gemeinde Pentling eine neue Stellplatzsatzung und/oder Spielplatzsatzung zu erlassen. Die Verwaltung stellt das Muster sowie den Entwurf der Satzungen vor. Die künftigen Regelungen wurden diskutiert. Bezüglich der Spielplatzsatzung wurde festgestellt, dass immer wieder die Spielplätze zwar angelegt aber nicht ausreichend gepflegt werden. Es wurden aber auch Beispiele aufgeführt, welche funktionieren. Bezüglich der Stellplatzsatzung wurde festgestellt, dass man auf die aktuelle Anlage der GaStellV verweisen soll, da man lediglich niedrigere Werte festsetzen kann. Das mehrheitliche Stimmungsbild des Gemeinderates ergab, dass niedrigere Werte nicht gewünscht sind. Lediglich beim Punkt Gebäude mit Wohneinheiten soll von der Anlage der GaStellV abgewichen werden. Hier soll 1 Stellplatz bis 40m² und 2 Stellplätze ab 40m² Wohnungsgröße gefordert werden. Vom Gemeinderat wurde auch die AufnahSitzung des Gemeinderates am 03. Juli 2025

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