AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JUNI 2025 18 Bebauungsplan „Großberg Nord“; Entscheidung über Regelungsinhalte Für den Bebauungsplan „Großberg Nord“ hat der Gemeinderat noch über Regelungen zu Stellplätzen zu entscheiden und ob eine Begrenzung der Wohnungseinheiten mit aufgenommen werden soll. ZUR STELLPLATZTHEMATIK: Aufgrund der Änderungen im Stellplatzrecht und der für die Gemeinde Pentling geltenden Stellplatzsatzung wird vom Planer und dem beratenden Rechtsanwalt eine pauschale Festlegung von 2 Stellplätzen je Wohneinheit abgeraten. Hier sollte man sich an der aktuellen oder der künftigen Stellplatzordnung orientieren. Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Differenzierung von Stellplätzen nach Wohnungsgrößen fachlich und rechtlich sich bewährt hat. Die Quadratmetergrenze, bei der nur ein Stellplatz benötigt wird, ist mit 60 m² jedoch zu hoch. Bis zu einer Wohnungsgröße von 40 m² kann von einer wohnhaften Person ausgegangen werden. Danach erhöht sich tendenziell die Personenzahl in Wohnungen. Es wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen: Je Wohneinheit bei Einfamilienhäusern (=Einzel-; Doppel- und Reihenhäuser) und Mehrfamilienhäusern 1 Stellplatz bis 40 m² Wohnfläche 2 Stellplätze ab 40 m² Wohnfläche ZUR BEGRENZUNG DER WOHNEINHEITEN: Diese Forderung kam aus dem frühzeitigen Verfahren von Seiten vieler Einwendungen der Bürger, die eine Veränderung des Gebietscharakters durch zu große Nachverdichtungsmöglichkeiten befürchten. Eine derartige Beschränkung greift Elementar in die Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ein. Mit Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg 5 S 474-23 vom 27.11.2024 wurden nun ähnliche Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Es soll daher von einer derartigen Regelung Abstand genommen werden. Mit der Anzahl der Stellplätze, den Vorgaben bzgl. GRZ und GFZ sowie der Längenbeschränkung von Gebäuden sind bereits einschränkende Regelungstatbestände vorgegeben, um die Gebietsstruktur zu erhalten. Die obigen Regelungen für die Stellplätze sollen in der künftigen Stellplatzsatzung wie vorgeschlagen umgesetzt werden. Im Bebauungsplan soll hierzu deshalb keine Regelung erfolgen. Auf die Aufnahme einer Wohnungsbegrenzung im Bebauungsplan wird verzichtet. Sitzung des Gemeinderates am 08. Mai 2025 Sicher und digital: Die Gemeinde Pentling wurde vom Bayerischen Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) mit dem Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ ausgezeichnet. Damit gehört Pentling zu den Kommunen des Zweckverbands Realsteuerstelle Regensburg, die ein überprüftes und wirksames IT-Sicherheitskonzept umgesetzt haben. „Die Anzahl an Cyberangriffen steigt weiter an und auch Kommunen geraten zunehmend ins Visier der Angreifer. Daher ist ein effektiver Schutz der IT-Systeme, die auch sensible Daten unserer Bürgerinnen und Bürger beinhalten, unerlässlich“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Siegelverleihung in Nittendorf. „Der Zweckverband Realsteuerstelle Regensburg zeigt eindrucksvoll, wie es geht: Die Kommunen engagieren sich vorbildlich für IT-Sicherheit – auch zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger – und schaffen damit eine Grundlage für eine sichere digitale Zukunft!“ Gerade für kleinere und mittlere Kommunen wie Pentling ist ITSicherheit eine große Herausforderung. Umso mehr freut sich die Gemeinde über die offizielle Bestätigung ihrer erfolgreichen Arbeit in diesem sensiblen Bereich. Stellvertretend für die Gemeinde Pentling nahm der Zweite Bürgermeister Sebastian Hopfensperger die Urkunde entgegen. Das LSI-Siegel folgt der Zertifizierung „ISIS 12 Informations-Managementsystem für IT-Sicherheit“, mit der die Gemeinde Pentling bereits im Januar 2019 ausgezeichnet wurde. Die Gemeindeverwaltung hat sich bereits 2018 dieser wichtigen Aufgabe gestellt. Durch Schulung des Personals im Umgang mit sensiblen Daten und durch Verbesserungen im IT-Bereich hat die Gemeindeverwaltung bereits einen hohen Standard erreicht, den sie durch Fortbildungsmaßnahmen und Überprüfung der Wirksamkeit halten will. Das Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“ steht nicht nur für technische Schutzmaßnahmen, sondern auch für eine gelebte Sicherheitskultur in der Verwaltung. Pentling setzt damit ein klares Zeichen: Der Schutz der digitalen Infrastruktur ist eine zentrale Voraussetzung für eine moderne und verlässliche Verwaltung im Dienst der Bürgerinnen und Bürger. Bericht: redaktion; Foto: h. turBan Pentling erhält Siegel „Kommunale IT-Sicherheit“
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