Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

JANUAR 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 17 system zur Verfügung gestellt und liegt außerdem dieser Niederschrift als Anlage bei. Das Rechnungsergebnis ist Bestandteil dieses Beschlusses. ENTLASTUNG DER VERWALTUNG Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO beschließt der Gemeinderat, mit den heute festgestellten Ergebnissen zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung der Verwaltung zu erteilen. Festlegung des Erfrischungsgeldes für Wahlhelfer der Bundestagswahl 2025 Die Verwaltung schlägt vor, den ehrenamtlichenWahlhelfern bei der Bundestagswahl 2025 eine Aufwandsentschädigung von 60,00 € zu gewähren. Bekanntgabe von Bauvorhaben Neubau einer Garage Rehfeld 22  Information zu aktuellen Themen Die Schlüsselzuweisung für 2025 be-  trägt 1.154.728 €. In der Finanzplanung wurde mit einer Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.081.800 € gerechnet. Auch wenn die Erhöhung der Schlüsselzuweisung nur geringfügig ist und den Finanzspielraum der Gemeinde nicht wesentlich erweitert, ist sie dennoch erfreulich. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet werden. Bis einschließlich 2024 war die Grundsteuer auf der bisherigen Grundlage, dem Einheitswert, zu zahlen. Die Einheitswerte und damit in der Folge die Höhe der Grundsteuerzahlung wurden vom Bundesverfassungsgericht als veraltet und verfassungswidrig verworfen. Alle Eigentümerinnen und Eigentümer mussten daher eine Grundsteuererklärung abgeben. Nach Eingang der Grundsteuererklärung stellte das Finanzamt die Äquivalenzbeträge bzw. den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag jeweils per Bescheid fest. Die Kommune ermittelt mithilfe des jeweiligen Hebesatzes (Pentling: Grundsteuer A und B jeweils 310 %) die neue Grundsteuer und verschickt Anfang 2025 die Grundsteuerbescheide. Erst im Grundsteuerbescheid steht, wie viel Grundsteuer ab 2025 bezahlt werden muss. Die Steuerpflichtigen erhalten insgesamt also drei Bescheide. Die Berechnung in jedem Bescheid baut jeweils auf der Berechnung des vorherigen Bescheids auf. Die ersten beiden Bescheide (Bescheid über die Grundsteueräquivalenzbeträge sowie Bescheid über den Grundsteuermessbetrag) werden durch das zuständige Lagefinanzamt verschickt, sobald Ihre Grundsteuererklärung bearbeitet wurde. Diese Bescheide müssten Ihnen bereits vorliegen. Den dritten Bescheid (Grundsteuerbescheid) verschickt die Gemeinde. Grundlage für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes. Diese sind für die Gemeinden bindend. Deshalb müssen die Steuerpflichtigen ein besonderes Augenmerk auf die Grundlagenbescheide des Finanzamtes richten, insbesondere durch einen Vergleich des bisherigen Grundsteuermessbetrags mit dem neuen Grundsteuermessbetrag. Vor allem bei größeren Abweichungen gegenüber dem bisherigen Grundsteuermessbetrag sollten die Berechnungsgrundlagen und die Angaben in der Grundsteuererklärung noch einmal sorgfältig geprüft werden. Ergeben sich hier Unstimmigkeiten, sollte mit dem Finanzamt Kontakt aufgenommen werden. Werden Berichtigungen vom Finanzamt anerkannt, erfolgt eine Anpassung der Grundlagenbescheide durch das Finanzamt und die Gemeinde wird aufgrund der geänderten Grundlagenbescheide des Finanzamtes einen neuen Grundsteuerbescheid erlassen. EinWiderspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde führt nicht dazu, dass die Berechnungsgrundlagen des Finanzamtes geändert werden oder die Grundsteuer reduziert wird. Die Gemeinde multipliziert nur den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz, so dass der Bescheid der Gemeinde im Regelfall korrekt ist. Bei Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Finanzamt oder die Informationshotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089/30700077. Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de. Wichtige Hinweise der Gemeinde Pentling zur Grundsteuer Sitzungsplan 2025 An folgenden Tagen sind Gemeinderatssitzungen im Sitzungssaal des Rathauses geplant: Donnerstag, 16. Januar, 19:30 Uhr  Donnerstag, 06. Februar, 19:30 Uhr  Donnerstag, 27. Februar, 19:30 Uhr  Donnerstag, 20. März, 19:30 Uhr  Donnerstag, 10. April, 19:30 Uhr  Donnerstag, 08. Mai, 19:30 Uhr  Donnerstag, 05. Juni, 19:30 Uhr  Donnerstag, 03. Juli, 19:30 Uhr  Donnerstag, 31. Juli, 19:30 Uhr 

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