AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING JANUAR 2025 16 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom 22.08.1998 (BayRS 2020-1-1-I) zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04. Juni 2024 (GVBl. S. 98), des Art. 4 des Bayer. Naturschutzgesetzes (BayNatschG) in der Fassung vom 23.02.2011 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) und dem Landesentwicklungsprogramm Bayern in der derzeit gültigen Fassung folgenden Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hagenbreiten“ § 1 RÄUMLICHER GELTUNGSBEREICH Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Planzeichnung, in der Fassung vom 12.12.2024, festgesetzt. Er umfasst Teilflächen aus den Flurstücken Nr. 457/2, 457/3 und 447 der Gemarkung Hohengebraching in der Gemeinde Pentling und einen Geltungsbereich von 4.286 m². Davon fallen 3544 m² auf das eigentliche Baugebiet und 735 m² auf die Ausgleichsflächen. § 2 BESTANDTEILE DER SATZUNG Bestandteile der Satzung sind: 1. Planzeichnung mit Verfahrensvermerke, Legende und Übersichtsplan 2. Textliche Festsetzungen 3. Textliche Hinweise und nachrichtliche Übernahmen in der Fassung vom 12.12.2024 § 3 INKRAFTTRETEN Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan in der Fassung vom 12.12.2024 werden hiermit gebilligt. Vorstellung der Erschließungsplanung Baugebiet „Hagenbreiten“ mit Maßnahmenbeschluss Im Bau -und Investitionsprogramm 2024 ist die Erschließung des Baugebietes „Hagenbreiten“ in Hohengebraching vorgesehen. Dieses Baugebiet schließt an das in 2006 geplante BG „Hohengebraching Süd“ in Richtung Westen an. Die Straße „An der Schlossbreite“ wird verlängert und eine Stichstraße mit Wendehammer erstellt. Der Gehweg im Kirchweg wird verlängert. Die Planungen sind mittlerweile nahezu abgeschlossen. Vom Ingenieurbüro Altmann liegt basierend auf der vorliegenden Planung eine Kostenschätzung in Höhe von rund 572.000 €, inklusive 15% Baunebenkosten vor. Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Für den Haushalt 2025 sind die Mittel entsprechend bereit zu stellen. Änderung des Bebauungsplanes „Hospiz“ in ein Urbanes Gebiet; Billigung der Entwurfsplanung Der Gemeinderat hat am 19.09.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Änderung der Mischgebietsflächen im Bebauungsplan „Hospiz“ zum „Urbanen Gebiet“ gefasst. Dieser ist vom 10.10.2024 bis 15.11.2024 öffentlich bekannt gemacht worden. Das Planungsbüro Bartsch hat nun den entsprechenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Hospiz“ erstellt. Dieser wurde den Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugestellt und in der Sitzung erläutert. Der Gemeinderat billigt den Bebauungsplanentwurf vom 12.12.2024 zur Änderung des Bebauungsplanes „Hospiz“. Die Verwaltung wird mit der öffentlichen Auslegung beauftragt. Vorstellung der Straßen- und Kanalsanierungsmaßnahme Hölkering, Bauabschnitt 2 mit Maßnahmenbeschluss Im Bau- und Investitionsprogramm für die Jahre 2024 und 2025 ist die Planung und der Ausbau des Bauabschnittes II in Hölkering vorgesehen. Mittlerweile sind die Planungen nahezu abgeschlossen und von der Ingenieurgesellschaft ebb wurde eine Kostenschätzung vorgelegt. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf rund 732.209 € für den Straßenbau und 1.195.712 € für den Kanalbau. In den genannten Kosten sind auch die Baunebenkosten mit ca. 13 % berücksichtigt. Bei der Planung ist eine Erneuerung der Straße und des bestehenden Gehweges, sowie eine Verlängerung des Gehweges vom Hospiz Richtung Osten (Lückenschluss) vorgesehen. Desweitern werden anstelle des bestehenden beschädigten Mischwasserkanals, ein Schmutz- und ein Regenwasserkanal (Trennsystem) erstellt, sowie die Abwasserdruckleitung erneuert und hydraulisch optimiert. Die Baumaßnahme wird eine erhebliche Einschränkung für die Bürger von Hölkering bedeuten, da überwiegend nur mit einer Vollsperrung der Straße gearbeitet werden kann. Für den Zeitraum, in dem die Vollsperrung(en) aktiv sind, wird der Feldweg (Richtung Autobahnmeisterei) als Zufahrts- und Behelfsstraße hergestellt und unterhalten. Der Gemeinderat stimmt der Maßnahme zu. Die Verwaltung wird beauftragt die Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen. Für den Haushalt 2025 sind die Mittel entsprechend bereit zu stellen. Bauantrag auf Nutzungsänderung von Wohnfläche in eine Praxisfläche im 1. OG und Änderung der Stellplatzanordnung, Gebrachinger Weg 42 Für das Bauvorhaben am GebrachingerWeg 42 wurde eine Nutzungsänderung beantragt. Eine Wohneinheit soll in eine Praxisfläche geändert werden. Ebenso wird die Anordnung der Stellplätze geändert werden. In der Tiefgarage entfallen 6 Stellplätze, welche nun oberirdisch angelegt werden. Für die 20Wohneinheiten werden nach wie vor die notwendigen 40 nachgewiesen. Der Gemeinderat wünscht die Überprüfung der GRZ durch das Landratsamt, da sich die Frage stellt, ob diese bebauungsplankonform ist. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt, sofern keine Befreiung hinsichtlich der GRZ benötigt wird. Beschlussfassung über den Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 9 Gemarkung Matting, An der Donau 17a Bei der Gemeinde Pentling ging ein Bauantrag zum Bau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf der Fl.Nr. 9 Gemarkung Matting ein. Der Gemeinderat hat hierzu bereits mit Beschluss vom 19.10.2023 seine Zustimmung zu einer entsprechenden Bauvoranfrage erteilt. Das Vorhaben grenzt an die vorhandene Bebauung an, ist aber dem Außenbereich zuzuordnen. Das Vorhaben verfügt über eine eigene Zufahrt. Die Erschließung mitWasser ist mittels Sondervereinbarung zwischen Bauherrn und Wasserzweckverband nachgewiesen worden. Bzgl. Entwässerung wurde ebenso eine Sondervereinbarung abgeschlossen. Die Kosten werden vom Bauherrn getragen. Die ordentliche Entwässerung konnte im eingereichten Plan nachgewiesen werden. Das Vorhaben befindet sich außerhalb des Hochwasserbereiches. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Feststellung der Jahresrechnung 2023 Die Jahresrechnung 2023 wurde in der Zeit vom 17.10.2024 bis 25.11.2023 gemäß Art. 103 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss örtlich geprüft. Die Prüfung wurde von den Prüfern erläutert. Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt, die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigt. Das Rechnungsergebnis wurde bereits in der Sitzung vom 19.09.2024 vorgestellt, es wurde allen Gemeinderatsmitgliedern im Ratsinformations-
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