JANUAR 2025 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING 15 Am Sonntag, den 12. Januar 2025findet um 10:30 Uhr wieder der Neujahrsempfang im Bürgersaal des Rathauses statt. Vor dem Empfang besteht die Möglichkeit, um 09:00 Uhr in der Kirche St. Johannes in Pentling den Gottesdienst zu besuchen, den die Gemeinde alljährlich für verstorbene Bürgermeister, Gemeinderatsmitglieder und alle ehrenamtlich Tätigen lesen lässt. Ich möchte Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, und alle Mitglieder der Vereine und Organisationen aus dem Gemeindebereich herzlichst zum Neujahrsempfang einladen und freue mich auf Ihr Kommen! Ihre Barbara Wilhelm 1. Bürgermeisterin Einladung zum Neujahrsempfang Behandlung von Bedenken und Anregungen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Hagenbreiten“ Der Planentwurf des Bebauungsplanes „Hagenbreiten“ lagen einschließlich Begründung, Umweltbericht in der Zeit vom 16.10.2024 bis einschließlich 22.11.2024 öffentlich im Rathaus aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB von der öffentlichenAuslegung benachrichtigt. Stellungnahmen oder Einwände von Bürgern sind nicht eingegangen. Folgende Träger öffentlicher Belange haben sich nicht geäußert oder mitgeteilt, dass keine eigenen Belange berührt sind bzw. keine Einwendungen bestehen: Regionaler Planungsverband Regierung der Oberpfalz – Höhere Lan- desplanungsbehörde Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Wasserwirtschaftsamt Regensburg Bayer. Landesamt für Denkmalpflege Deutsche Telekom Technik GmbH Markt Bad Abbach Gemeinde Obertraubling Gemeinde Sinzing Stadt Regensburg Gemeinde Thalmassing Stadt Kelheim Staatl. Bauamt Regensburg Bund Naturschutz in Bayern e.V. Bayernwerk Netz GmbH bayernets GmbH Regensburg Netz GmbH Vodafone Kabel Deutschland GmbH MERO Germany GmbH Die Autobahn GmbH des Bundes Landratsamt Regensburg (Kreisbrand- rat, Denkmalschutz, Wasserrecht, Abfallrecht, Bodenschutz, Verkehrsentwicklung, Gesundheitsamt, Kreisjugendamt) Die von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Bedenken wurden in einer Tabelle für den Bebauungsplan (Anlage 1) zusammengefasst. Die Abwägung mit Beschlussfassung wurde der besseren Übersichtlichkeit in dieser Anlage vermerkt. Die Anlage 1 mit den Beschlussergebnissen ist Bestandteil dieses Tagesordnungspunktes und dieser Niederschrift beizulegen. Der Planer wird beauftrag die hier beschlossenen Ergänzungen und Änderungen vorzunehmen und in den Plan einzupflegen. Erlass der Satzung über den Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung „Hagenbreiten“ Die Gemeinde erlässt aufgrund §§ 2 Abs. 1, 9, 10 und § 30Abs. 1 BauGB des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl 2023 I Nr. 394), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) vom 26.06.1962 (BGBl. I S. 429), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 Nr. 176), der Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802),Art. 81 der Bayer. Bauordnung (BayBO) in der Fassung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.07.2024 (GVBl. S. 257), Art. 23 der » Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2024 Korrektur im Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. November 2024 Mit der Ausgabe Dezember 2024 Pentlinger Mitteilungsblatt,Amtlicher Teil Seite 22, ist ein Fehler im Protokoll zur Gemeinderatssitzung vom 28. November 2024 veröffentlicht: TOP 1. Bauvoranfrage über den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen, Schulstr. 16, Fl.Nr. 16/5 Gem. Pentling Sachvortrag: wie abgedruckt Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen wirdnicht erteilt.
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