Mitteilungsblatt der Gemeinde Pentling

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND MITTEILUNGEN DER GEMEINDE PENTLING DEZEMBER 2024 22 Bauvoranfrage über den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Stellplätzen, Schulstr. 16, Fl.Nr. 16/5 Gem. Pentling Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung eine Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen zu dieser Bauvoranfrage zurückgestellt. Hintergrund war, vor einer Entscheidung noch eine Ortseinsicht durchführen zu können. Diese fand nun am 22.11.2024 statt. Das Grundstück Fl.Nr. 16/5 Gem. Pentling schließt direkt an die Kirche St. Johannes an. Die Zufahrt erfolgt über einen ca. 4m breiten und ca. 60m langen privaten, nicht ausgebauten Weg. Es sollen zwei Mehrfamilienhäuser entstehen. Alle Wohnungen sind nach dem Plan unter 60m². Somit reicht nach der Stellplatzsatzung ein Stellplatz je Wohnung. Diese können nachgewiesen werden. Ein Haus bekommt vier, das zweite Haus fünf Wohneinheiten. Gebaut werden sollen, bei einer Wandhöhe von 6,75 m, zwei Vollgeschosse und ein nicht ausgebautes Dachgeschoss (Dachneigung 20%). Die Kanalerschließung verläuft über Privatgrund. Sofern ein zweiter Kanalanschluss gebraucht wird, müssen vom Bauwerber die rechtlichen Verhältnisse geklärt werden. Ein zweiter Anschluss erscheint aus derzeitiger Sicht als problematisch. Eine definitive Aussage kann erst mit Vorlage einer Entwässerungsplanung erfolgen. Auch verfügt das Grundstück über einenAnschluss an die Wasserversorgung. Ob die Leitung ausreichend für eine Versorgung einer derartigen Nachverdichtung ist, hat der Bauherr nachzuweisen. Ansonsten müssen Änderungen mit demWasserzweckverband über eine Sondervereinbarung geregelt werden. Der Gemeinderat hat erhebliche Bedenken über die Geeignetheit des privaten Erschließungsweges für dieses Bauvorhaben. Dieser ist für so viele Wohneinheiten nicht geeignet. Es besteht keine Ausweichmöglichkeit. DerWeg verläuft in einer fast 90 Grad Kurve, was zur Unübersichtlichkeit führt. Feuerwehrfahrzeuge dürften aufgrund der beengten Verhältnisse kaum den Kurvenradius bewältigen können. Das Grundstück eignet sich, aufgrund der beengten Verhältnisse, nicht für eine Mehrfamilienhausbebauung. Ferner existiert keine Mülltonnenaufstellfläche an der Schulstraße. Die Tonnen sind dorthin zu bringen, da das Müllfahrzeug das Baugrundstück nicht anfährt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Bauantrag zum Neubau von einem Mehrfamilienhaus mit 15 Wohneinheiten im Traubenweg 5, Großberg Bei der Gemeinde Pentling ging ein Bauantrag zur Bebauung des Grundstückes Traubenweg 5 ein. Gebaut werden soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 15 Wohneinheiten. Dabei sind alleWohneinheiten unter 60 m². Neun Wohneinheiten sind ca. 35-39 m² groß, sechs Wohneinheiten ca. 57-59m². Gemäß Bebauungsplan wären 30 Stellplätze notwendig. Nachgewiesen werden lediglich 15 Stück. Damit werden zwar die Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung nachgewiesen. Jedoch hat der Bebauungsplan rechtlich Vorrang. Der Bauwerber beantragt hierzu eine Befreiung von den Stellplätzen. Die Begründung wurde den Gemeinderäten mit den Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Der Gemeinderat möchte von den geforderten Stellplätzen lt. Bebauungsplan nicht abweichen. Einer derartige Befreiung wird nicht zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. Neubau Bauhof, Billigung der Entwurfsplanung und Maßnahmenbeschluss In der Sitzung vom 07.11.2024 wurden dem Gemeinderat die Ergebnisse der „ARGE Bauhof“ vorgestellt. Das Planungsbüro Gutthann hat die vorgestellten Ergebnisse in den Entwurf eingearbeitet. Es soll nun lediglich die Halle A und das verkleinerte Verwaltungsgebäude gebaut werden. Die Salzhalle mit den Silos sollen abgerissen werden – neu gebaut werden soll nur ein Silo. Die Halle B wird nicht gebaut. Anstelle davon soll der Altbestand ohne große Erhaltungsmaßnahmen bleiben und genutzt werden. Durch Umplanungen kann der Tiefhof für die Wärmepumpe entfallen. Der neue Entwurf wurde dem Gemeinderat aufgezeigt. Die Baukosten werden so auf 6.366.654 € geschätzt. Mit Beschluss vom 13.06.2024 legte der Gemeinderat für das Gebäude eine Stahlbeton/Holztafelkonstruktion fest. Das Planungsbüro ermittelte eine Einsparung von rd. 19.000 € im Falle eines Massivbaus. Jedoch müssen hier noch Honorarkosten der Ingenieure und Fachplaner für die Umplanung abgezogen werden. Der Beschluss, aufgrund der dargestellten Kosteneinsparung soll das Gebäude in einer Massivbaukonstruktion gebaut werden, wurde abgelehnt. Es verbleibt daher bei einer Stahlbeton/Holztafelkonstruktion. Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung vom 27.11.2024 Nr. 20-3630-LPH 301 mit dem Raumprogramm der HalleA und der Verwaltungsbauvariante 5 zu. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis den Bauantrag einzureichen und die Ausschreibung vorzubereiten und durchzuführen. Festlegung der Verkaufsbedingungen für die gemeindeeigenen Parzellen im Baugebiet „Hagenbreiten“ Gemeinderatssitzung vom 28. November 2024 der letzten fünf Jahre mindestens 1080 Kalendertage in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung im Sinne des SGB III gestanden hat und außerdem eine Beschäftigungszeit von fünf Jahren bei der Gemeinde Pentling nachweisen kann. Die Altersteilzeit muss sich mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken, zu dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann. Weitere Details regelt die Dienstvereinbarung. 2. Der Gemeinderat stimmte einer frei-  willigen Aufstockung des Leistungsentgeltes für die Beschäftigten der Gemeinde Pentling um 15.000 € zu. Mit dem Betrag soll eine betriebliche Gesundheitsfürsorge für die Mitarbeiter aufgebaut werden. Zu diesem Zweck soll mit der Bayerischen Versicherungskammer eine entsprechende Versicherung abgeschlossen werden. 3. Der Gemeinderat vergab den Auftrag  zur Erneuerung des Prozessleitsystems für das Kanalnetz. Den Auftrag erhielt die Fa. GAT, Regensburg zu 28.223 €. 4. Der Gemeinderat vergab den Auftrag  zur Installation einer Messtechnik für die Regenrückhaltebecken Weichselmühle, Unterirading, Graßlfing, Niedergebraching. Den Auftrag erhielt die Fa. GAT, Regensburg zu 42.970 €. Bekanntgabe von Bauvorhaben Einbau einer Dachgaube, Am Schlagteil  28 Neubau eines Einfamilienhauses mit  Doppelgarage, Gebrachinger Weg 30 Information zu aktuellen Themen Steuerkraft 2025: Die vorläufige Steuer-  kraft der Gemeinde Pentling für das Jahr 2025 liegt bei 1.210,57 € (Vorjahr: 1.180,51 €) je Einwohner. Der Grund für die Steigerung liegt hauptsächlich in gestiegenen Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Einkommensteuerbeteiligung. Im Vergleich liegt die Gemeinde auf Platz 9 im Landkreis (Vorjahr: Platz 10), Platz 55 in der Oberpfalz (Vorjahr Platz 58) und Platz 683 in Bayern (Vorjahr: Platz 743). Bericht zu den Bürgerversammlungen  Einladung der Gemeinderäte zur Besich-  tigung der Mittelschule Bad Abbach

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